Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Chemielaborant/ Chemielaborantin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Analysieren von anorganischen und organischen Stoffen hinsichtlich ihrer qualitativen und quantitativen Zusammensetzungen, Planen von Versuchsabläufen und Aufbauen von Apparaturen, Herstellen von anorganischen und organischen Präparaten nach Vorgaben, Trennen von Stoffgemischen, Reinigen, Identifizieren und Charakterisieren der Stoffe, Optimieren von Herstellungsvorschriften und Verfahren für Präparate gemeinsam mit Naturwissenschaftlern, Entwickeln und Optimieren von Analyseverfahren gemeinsam mit Naturwissenschaftlern, Durchführen von physikalischen Untersuchungen zur Bestimmung von Stoffkonstanten und chemischen Kennzahlen, Protokollieren und Dokumentieren der Versuchsabläufe; Arbeiten mit deutsch- und englischsprachigen Vorschriften, Einsetzen von Computern zur Gerätesteuerung, zur Datenerfassung, -verarbeitung und -weitergabe sowie zur Dokumentation, Informationsbeschaffung und für logistische und organisatorische Zwecke, Auswerten von Mess- und Untersuchungsdaten und Bewerten der Ergebnisse, Berücksichtigen von Vorschriften zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Arbeitsstoffen und Geräten, Umweltgerechte Entsorgen von Abfallstoffen, Anwenden von Maßnahmen des Qualitätsmanagements.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Chemielaboranten/-laborantinnen arbeiten in Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionslaboratorien von (insbesondere chemischer und pharmazeutischer) Industrie und Hochschulen, in der medizinischen Analytik, im Umweltschutz, in Materialprüf- und Untersuchungsämtern.
Hintergrund der Neuordnung (2009)
Anlass für die Neuordnung im Jahr 2009 war es, die bisher befristete gestreckte Abschlussprüfung in Dauerrecht zu überführen. In diesem Zusammenhang wurde der Verordnungstext an aktuelle Standards angepasst und die gesamte Verordnung neu veröffentlicht. Die Prüfungsparagrafen erhalten eine neue Systematik. Aufgrund dessen verändert sich die Schneidung der Prüfungsbereiche, wobei die materiellen Anforderungen aber nicht geändert werden. Prüfungsbereiche in Teil 1 sind "Allgemeine und präparative Chemie" und "Herstellen und Charakterisieren von Produkten", Prüfungsbereiche in Teil 2 "Prozessorientierte Arbeiten", "Analytische Chemie und Wahlqualifikationen" sowie "Wirtschafts- und Sozialkunde. Wirtschafts- und Sozialkunde wird nur noch in Teil 2 geprüft, trägt aber wie bisher 10% zum Gesamtergebnis der Abschlussprüfung bei.
Die seit 2002 mit Inkrafttreten der Erprobungsverordnung sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung bleibt unverändert bestehen.
Die Struktur der Ausbildung hat sich bewährt und bleibt erhalten, ebenso das seit der Neuordnung 2000 gültige gemeinsame Strukturkonzept mit der Ausbildung zum/zur Chemie- sowie zum/zur Lacklaborant/in. Strukturelemente sind Pflicht- und Wahlqualifikationen, wobei sich die Pflichtqualifikationen in gemeinsame integrative Qualifikationen und berufsspezifische Pflichtqualifikationen gliedern.
Unter Beachtung von Auswahlregeln sind insgesamt 6 Wahlqualifikationen im zeitlichen Umfang von insgesamt 78 Wochen in die Ausbildung zu integrieren.
Rechtsgrundlagen
VO Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack (PDF, 262 kb)
vom 25.06.2009 (BGBl. I S. 1600) / überführt in Dauerrecht / Ausbildungsdauer 42 Monate
Erste VO zur Änderung (PDF, 63 kb)
vom 30.12.2016 (BGBl. I S. 39)
Zweite VO zur Änderung (PDF, 191 kb)
vom 03.03.2020 (BGBl. I S. 326) / Ausbildungsdauer 42 Monate
Neufassung der VO Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack (PDF, 228 kb)
vom 24.04.2020 (BGBl. I S. 868) / Ausbildungsdauer 42 Monate
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Fortbildung / Umschulung
Berufsklassifikation nach KldB 2010
41322