Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik/Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Bauwerksmechaniker/-innen für Abbruch und Betontrenntechnik sind auf die Durchführung von Abbruch- und Rückbaumaßnahmen sowie Betontrennungen spezialisiert. Dabei achten sie streng auf Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Sie entfernen Gebäude und Bauwerke mit den geeigneten Baumaschinen und -geräten. Zu ihren Aufgaben gehört auch das Ausführen von Bohr- und Trennverfahren mit Maschinen und Werkzeugen sowie von thermischen Trennverfahren. Sie trennen, lagern und entsorgen Abbruchmaterialien fachgerecht . Darüber hinaus führen sie Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge und halten sie instand. Des Weiteren beherrschen sie das Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton sowie von Baukörpern aus Steinen. Insgesamt tragen Bauwerksmechaniker/-innen für Abbruch- und Betontrenntechnik durch ihre Fachkenntnisse, ihre Fähigkeiten im Umgang mit Baumaschinen und die Einhaltung von Sicherheitsstandards maßgeblich dazu bei, Abbruch- und Trennarbeiten sicher, effizient und umweltverträglich durchzuführen. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Bauwerksmechaniker/-innen für Abbruch und Betontrenntechnik sind vor allem für Betriebe des Bauhauptgewerbes tätig. Sie arbeiten z.B. bei Abbruchunternehmen, Unternehmen für die Entkernung von Gebäuden oder in Betonbohr- und Betonsägebetrieben.
| Zuständigkeitsbereich | Ausbildungsdauer |
|---|---|
| IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 03.06.2024 (BGBl. I Nr. 179, S. 131)
Änderung der Hochbauberufeausbildungsverordnung
vom 17.12.2024 (BGBl. I Nr. 425, S. 5)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. Eine konsolidierte Fassung der Verordnung und Änderungsverordnung finden Sie im Heft Ausbildung gestalten zum Beruf.
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Fortbildung / Umschulung
Weiterführende Informationen
- Ausbau, Hochbau, Tiefbau – Modernisierung auf allen Ebenen. Ausbildung in der Bauwirtschaft neugeordnet.
- Pressemitteilung 07/2026: Mehr Nachhaltigkeit, neue Strukturen: Ausbildungsberufe der Bauwirtschaft neu aufgestellt - Modernisierung reagiert auf Klima-, Umwelt- und Technologiewandel, 19.02.2026
- ÜLU für die Bauberufe – Unterweisungspläne für das 1. Ausbildungsjahr fertig, Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik