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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Wasserbauer/Wasserbauerin (Ausbildung)

Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.

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Berufsklassifikation nach KldB 2010

32262

Statistik

Genealogie

Hintergrund der Neuordnung (2004)

Die Sozialparteien beschlossen mit der Neuordnung der seit dem 12. März 1991 geltenden Ausbildungsverordnung, das Qualifikationsprofil des Wasserbauers grundlegend zu verändern. Das Niveau der Ausbildung ist gestiegen, die Eingangsvoraussetzung für Ausbildungsplatzbewerber sind infolge dessen höher anzusetzen. Damit soll den zukünftigen Qualifikationsanforderungen, die von den Verantwortlichen für den Bereich des Wasserbaus prognostiziert worden sind, Rechnung getragen werden. Der Schwerpunkt der neuen Berufsanforderungen liegt nun im Bereich Bauüberwachung und -betreuung, nicht wie bisher in der Ausführung handwerklicher Tätigkeiten im Wasserbau. Demzufolge ist die Vermittlung von Fertigkeiten im Hochbaubereich nicht mehr in der bisherigen Tiefe und Breite erforderlich. Bei einer gleichzeitigen zeitlichen Verschiebung von Lerninhalten ist der Verbleib im BGJ - Bautechnik nicht mehr gerechtfertigt. In den vorliegenden Ausbildungsrahmenplan und in den Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurden neben den an Sozialkompetenzen ausgerichteten Inhalten insbesondere die folgenden neuen Qualifikationen aufgenommen: Umgang mit Informationssystemen und Kommunikationstechniken, Teamfähigkeit, Qualitätssicherung, Kontrolle und Dokumentation von Bauwerken in und an Gewässern, Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern, Aufgaben der Bauüberwachung, Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasser- und Eisabwehr und Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken. Die Zeitrichtwertangaben gliedern den neuen Ausbildungsrahmenplan in zwei Abschnitte: Fertigkeiten und Kenntnisse, die vor bzw. nach der Zwischenprüfung Gegenstand der Ausbildung sein sollen. Dies ermöglicht eine praxisgerechte Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans auf betriebliche Verhältnisse. Die Anforderungen für die Zwischen- und Abschlussprüfung wurden den neuen Erfordernissen angepasst. Sie bieten einerseits den Prüfungsausschüssen mehr Gestaltungsspielraum andererseits aber auch größere Verantwortung. Die Zwischenprüfung bezieht sich auf die Fertigkeiten und Kenntnisse der ersten 18 Monate der Berufsausbildung und hat eine projektorientierte Arbeitsaufgabe, eine darauf ausgerichtete Dokumentation und ein Fachgespräch zum Prüfungsgegenstand. Die Abschlussprüfung gliedert sich zukünftig in einen Teil A (praktischer Prüfungsteil) und einen Teil B (schriftlicher Prüfungsteil). Im Teil A steht eine projektorientierte Arbeitsaufgabe einschließlich eines zu bewerteten Fachgesprächs, mit dem das Ergebnis dargestellt werden soll, an. Der Prüfungsteil B weist 3 Prüfungsbereiche aus, die die bisherigen Prüfungsfächer Technologie, Technisches Zeichnen und Technische Mathematik in den beiden fachlichen Prüfungsbereichen zu komplexen Prüfungsthemen verknüpft. Eine detailliert ausgewiesene Sperrfachregelung ist nicht mehr gegeben. Der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht wurde in Form von Lernfeldern entwickelt, die den Erfordernissen an einen zeitgemäßen projektorientierten Unterricht Folge leisten.

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