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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen/Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen (Ausbildung)

Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.

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Berufsklassifikation nach KldB 2010

73212

Statistik

Genealogie

Hintergrund der Neuordnung (2012)

Durch die Novellierung wurde das bisherige Ausbildungsberufsbild im Öffentlichen Dienst an neuere Entwicklungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung angepasst, wie die Einführung neuer Organisationsmodelle, die Zentralisierung von Dienstleistungen sowie die veränderten Aufgabenstellungen durch das Sozialgesetzbuch. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die neue Ausbildungsverordnung federführend unter Beteiligung von Sachverständigen der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erarbeitet. Bestimmend für das neue Ausbildungsberufsbild war insbesondere das Erfassen von Kundenanliegen und das Beherrschen der sich daraus ergebenden Arbeitsabläufe. Es sollen Auskünfte erteilt und komplexe Anliegen auf der Basis gesetzlicher Vorschriften sowie unter Berücksichtigung von Effektivität, Effizienz und Qualität selbstständig bearbeitet werden. So werden Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldungen unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen aufgenommen und Anträge auf Geldleistungen bearbeitet. Die Fachangestellten bearbeiten Nachfragen nach Leistungen des Familienleistungsausgleiches und unterstützen die Berufsberatung, die Arbeitsvermittlung, das Fallmanagement von weiteren sozialen Leistungen wie Kinderbetreuung, Suchtberatung und Schuldnerberatung. Intern wirken sie an Dienstleistungen insbesondere im Bereich Personal, Finanzen und Controlling mit. Neu sind damit insbesondere die geänderten Rechtsanwendungen, mehr Kommunikation mit Kunden und im Team sowie mehr Dienstleistung in der Aufgabenerledigung. Fachangestellte für Arbeitsmarkdienstleistungen sind insbesondere in Agenturen für Arbeit, bei gemeinsamen Einrichtungen von Kommunen und Agenturen für Arbeit, bei zugelassenen Trägern und in Familienkassen tätig. Sie werden im Kunden- und im internen Dienstleistungsbereich eingesetzt. Auch für die Berufsschulen wurde durch die Neuordnung der Ausbildung der Rahmenlehrplan mit der erstmaligen Anwendung des didaktischen Lernfeldkonzeptes handlungsorientiert ausgestaltet. Der Rahmenlehrplan unterstützt so nachhaltig die modernisierte betriebliche Ausbildung. Die neue Ausbildungsverordnung trat zum 1. August 2012 in Kraft. Die Ausbildungsverordnung der Fachangestellten für Arbeitsmarkdienstleistungen ersetzt die Verordnung der Fachangestellten für Arbeitsförderung vom 15. April 1999, zuletzt geändert am 24. Dezember 2003.

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