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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin - Schwerpunkte Estricharbeiten, Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten, Stukkateurarbeiten, Trockenbauarbeiten, Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten, Zimmerarbeiten (Ausbildung)

Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.

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Berufsklassifikation nach KldB 2010

33302

Statistik

Genealogie

Hintergrund der Neuordnung (1999)

Am 1. August 1999 trat die neue "Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft" in Kraft. Die Ausbildungsverordnung erstreckt sich auf insgesamt 18 Bauberufe. Die folgende Übersicht zeigt die in der "Verordnung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft" zusammengefaßten Berufe. Dreizehn Bauberufe gelten für die Bereiche Industrie und Handwerk. Im Bereich der Industrie sind darüber hinaus weitere fünf Bauberufe anerkannt. (Weitere Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft) 1. Stufe: Hochbaufacharbeiter / Hochbaufacharbeiterin Ausbaufacharbeiter / Ausbaufacharbeiterin Tiefbaufacharbeiter /Tiefbaufacharbeiterin 2. Stufe: die auf dem Hochbaufacharbeiter/auf der Hochbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe: Maurer / Maurerin Beton- und Stahlbetonbauer / Beton- und Stahlbetonbauerin Feuerungs- und Schornsteinbauer / Feuerungs- und Schornsteinbauerin die auf dem Ausbaufacharbeiter/auf der Ausbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe: Zimmerer / Zimmerin Stukkateur / Stukkateurin Fliesen-, Platten- und Mosaikleger / Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin Estrichleger / Estrichlegerin Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer / Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin Trockenbaumonteur / Trockenbaumonteurin ) die auf dem Tiefbaufacharbeiter/auf der Tiefbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe: Straßenbauer / Straßenbauerin Rohrleitungsbauer / Rohrleitungsbauerin Kanalbauer / Kanalbauerin Brunnenbauer / Brunnenbauerin Spezialtiefbauer / Spezialtiefbauern Gleisbauer / Gleisbauerin Diese Berufe sind für die Industrie staatlich anerkannt. Zum Teil bilden auch Ausbildungsbetriebe des Handwerks in diesen Berufen aus. Neuer Ausbildungsberuf Spezialtiefbauer Der Spezialtiefbauer gehört zu den Berufen der Gruppe Tiefbau. Es handelt sich um einen neuen industriellen Ausbildungsberuf der zweiten Stufe. In der ersten Stufe wird der Ausbildungsgang als Tiefbaufacharbeiter im Schwerpunkt Brunnenbau- und Spezialtiefbauarbeiten durchgeführt. Einheitliche Berufsbezeichnung: Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer Bisher lautete die Berufsbezeichnung für diesen Bauberuf im Bereich der Industrie Isoliermonteur. Nun gilt für diesen Ausbildungsgang in Industrie und Handwerk eine einheitliche Berufsbezeichnung. Hinweis zu den weiblichen Berufsbezeichnungen: Die neue Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft nennt für alle Bauberufe männliche und weibliche Berufsbezeichnungen. Aufgrund des Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts vom 6. 6. 1994 (BGBl. I S. 1170) trat das bis zu diesem Zeitpunkt in einigen Bauberufen geltende Beschäftigungsverbot von Frauen außer Kraft. Deshalb werden nun für alle Bauberufe auch die weiblichen Berufsbezeichnungen genannt. Die Ausbildungsordnung legt zwei zeitlich und sachlich aufeinander aufbauende Stufen der Berufsausbildung fest. Diese Regelung gilt für Industrie und Handwerk. Sie galt bisher nur für den Bereich der Industrie. Der Abschluß auf der zweiten Stufe wird nach insgesamt drei Jahren Berufsausbildung erreicht. Die zweite Stufe erstreckt sich auf zehn Bauberufe in den Bereichen Industrie und Handwerk sowie auf weitere fünf Bauberufe im Bereich der Industrie. Die in Industrie und Handwerk einander entsprechenden Bauberufe haben gleiche Berufsbezeichnungen. Für sie gelten gleiche Ausbildungsinhalte und gleiche Prüfungsanforderungen. Die erste Stufe schließt nach zwei Jahren Berufsausbildung mit den Berufen Hochbaufacharbeiter, Ausbaufacharbeiter oder Tiefbaufacharbeiter ab (vgl. Übersicht, word-Dokument zum download). Für die Lehrlinge mit einem dreijährigen Ausbildungsvertrag ist ein Sicherheitsnetz eingebaut: Bestehen die Jugendlichen die Gesellen- oder Abschlußprüfung nicht, erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen den Facharbeiterabschluß der ersten Stufe, ohne daß sie sich dieser Prüfung noch einmal stellen müssen. Bisher war das nicht möglich.

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