Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Bäcker/ Bäckerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von Brot und Kleingebäck aus unterschiedlichen Getreideerzeugnissen, auch unter Verwendung von Sauerteig, Herstellen von feinen Backwaren aus Wiener Masse, Biskuit-, Sand-, Brand-, Makronen- und Röstmasse sowie Blätter-, Mürbe-, Hefe- und Lebkuchenteigen, Herstellen von Backwaren-Snacks aus unterschiedlichen Rohstoffen und Teigen, Herstellen von Party-, Salz-, Käse-, Dauergebäcken und diätetischen Bäckereierzeugnissen, Zubereiten von kleinen Gerichten unter Verwendung frischer Rohstoffe, Beherrschen von Planung und Durchführung arbeits- und backtechnischer Verfahren und Beachten von Methoden der Qualitätssicherung, Anwenden von Vorschriften der Lebensmittelhygiene, des Lebensmittelrechts sowie des Arbeitsschutzes, Berücksichtigen von ernährungsphysiologischen, ökonomischen und umweltbezogenen Gesichtspunkten, Beherrschen der Grundlagen der betrieblichen Kalkulation, Erarbeiten von anlassbezogenen Produktvorschlägen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Bäcker/Bäckerinnen arbeiten sowohl im Nahrungsmittelhandwerk als auch in der Nahrungsmittelindustrie, z.B. in Großbäckereien. Beschäftigung finden sie auch in Spezial- und Diät-Bäckereien sowie in der Gastronomie und im Catering.
Hintergrund der Neuordnung (2004)
Die zuletzt gültige Ordnung für die Bäckerausbildung wurde im Jahre 1982 erlassen.
Die Berufsbildpositionen und Prüfungsregeln waren daher den heutigen Bedürfnissen anzupassen. Neben den traditionell geltenden berufsfachlichen Erwartungen bildeten Selbstständigkeit, Planungssicherheit, elektronische Datenverarbeitung und Arbeiten im Team hierzu die Leitideen.
Kundenerwartungen und Ess- wie Kaufgewohnheiten veränderten sich in den letzten Jahren zum Teil erheblich. Darauf nimmt die Ausbildungsordnung entschlossen Bezug. Daher ist unter Wahrung der bekannt vielfältigen Produktpalette vorgesehen, dass die Bäcker und Bäckerinnen im Lauf ihrer Lehrzeit auch lernen "Kleine Gerichte unter Verwendung frischer Rohstoffe" herzustellen. Die Erwartungen der Kunden in Planung und Durchführung ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen lernen sie durch direkte Begegnung beim Verkauf ihrer Produkte im Laden.
Rechtsgrundlagen
VO Berufsausbildung zum Bäcker/ zur Bäckerin (PDF, 95 kb)
vom 21.04.2004 (BGBl. I S. 632) / Ausbildungsdauer 36 Monate
Erste VO zur Änderung (PDF, 20 kb)
vom 08.02.2016 (BGBl. I S. 179)
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Fortbildung / Umschulung
Berufsklassifikation nach KldB 2010
29222