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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Naturwerksteinmechaniker/Naturwerksteinmechanikerin - Fachrichtung Maschinenbearbeitungstechnik (Ausbildung)

Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.

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Berufsklassifikation nach KldB 2010

21212, 21232

Statistik

Genealogie

Hintergrund der Neuordnung (2003)

Die Verordnung über die Berufsausbildung Naturwerksteinmechaniker / Naturwerksteinmechanikerin aus dem Jahre 1997 wurde im Zusammenhang mit der Neuordnung der Berufsausbildung im Steinmetzhandwerk überarbeitet und hat u.a. eine weitere Fachrichtung erhalten. Sie berücksichtigt neben den beiden bisherigen Fachrichtungen "Maschinenbearbeitungstechnik" und "Schleiftechnik" zusätzlich die neue Fachrichtung "Steinmetztechnik". Dafür wird der Ausbildungsberuf in der Industrie zum Steinmetz / zur Steinmetzin aus dem Jahre 1975 mit dem in Kraft treten der neuen Ausbildungsverordnung am 1. August 2003 aufgehoben. Die für Facharbeiter/-innen im Steinmetzbereich aufgeführten Lerninhalte stützen sich nicht nur auf bisherige Ausbildungsinhalte, sondern orientieren sich an die für diesen Berufsbereich von den Fachexperten für notwendig erachteten Facharbeiterqualifikationen: In diesem Zusammenhang wurde die Ausbildungsordnung nebst Ausbildungsrahmenplan und der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht überarbeitet, dabei wurden die folgenden neuen Qualifikationen in die Ausbildung aufgenommen: Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, Teamfähigkeit, Kundenberatung, Fassadenbautechnik, Montagetechnik. Ferner wurden die Zwischen- und Abschlussprüfung grundlegend verändert und somit dem heutigen Standard angepasst. Dabei wurden Prüfungsinhalte für die praktische und schriftliche Prüfung entwickelt, die den Prüfungsausschüssen mehr Gestaltungsmöglichkeiten zugestehen aber auch mehr Fachkompetenz erfordern. Die in der schriftlichen Prüfung gewohnten Prüfungsfächer Technologie, Technische Mathematik und Technisches Zeichnen sind in zwei Prüfungsbereiche aufgegangen, die damit komplexe und auf die praktische Arbeitsaugabe bezogene Aufgabenstellungen gestatten. Die veränderte Abschlussprüfung berücksichtigt neue Bewertungsmaßstäbe. Der Ausbildungsrahmenplan wurde gegliedert mit Zeitrichtwertangaben, die die Lerninhalte ausweist, die bis zur Zwischenprüfung und die nach der Zwischenprüfung Gegenstand der Ausbildung sein sollen und somit der Ausbildungspraxis eine einfache Umsetzung ermöglicht.

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