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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Industriekeramiker Anlagentechnik/Industriekeramikerin Anlagentechnik (Ausbildung)

Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.

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Berufsklassifikation nach KldB 2010

21412

Statistik

Genealogie

Hintergrund der Neuordnung (2005)

Zum 1. August 2005 traten die vier neuen Ausbildungsberufe Industriekeramiker/-in Anlagentechnik, Industriekeramiker/-in Dekorationstechnik, Industriekeramiker/-in Modelltechnik und Industriekeramiker/-in Verfahrenstechnik in Kraft. Ziel der Neuordnungen war eine Neustrukturierung der bisherigen Ausbildungsberufe in der keramischen Industrie. Um die Zugehörigkeit zu einem Berufsbereich zu dokumentieren wurden eine gemeinsame Berufsbezeichnung mit vier Ausdifferenzierungen gewählt. Die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Industriekeramiker/-in Anlagentechnik ersetzt die bisherige Berufsausbildung zum/zur Industriekeramiker/-in Fachrichtung Mechanik. Die Fachrichtung Formgebung wurde in den neuen Ausbildungsberuf Industriekeramiker/-in Verfahrenstechnik integriert. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnungen wird die Verordnung Industriekeramiker/-in vom 9. Februar 1983 aufgehoben. Für den Ausbildungsberuf Industriekeramiker/-in Anlagentechnik, wie auch für die drei weiteren modernisierten industriellen keramischen Berufe, wurde gemeinsame, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse im Umfang von 12 Monaten festgelegt. Darüber hinaus wurden für jeden Ausbildungsberuf jeweils 24 Monaten berufsspezifische Fertigkeiten und Kenntnisse erarbeitet. Für alle Berufe wurden Qualifikationsanforderungen, wie das Bewerten und Dokumentieren von Arbeitsergebnissen sowie des Durchführens von qualitätssichernden Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich und im Betriebsablauf stärker berücksichtigt. Weitere Anforderungen, wie das Arbeiten im Team, das Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen unter Beachtung von Prozessabläufen wurden neu aufgenommen. Darüber hinaus sind Qualifikationsanforderungen in Bezug auf die betriebliche und technische Kommunikation, wie das Anwenden englischer Fachbegriffe und die situationsgerechte und zielorientierte Gesprächsführung hinzu gekommen. Ebenfalls im Rahmen der für alle Berufe gemeinsamen 12-monatigen Qualifikationen wurden fachliche Anforderungen aus den Bereichen Modelle und Formen, Formgebungsverfahren, Trocknen und Brennen sowie mechanischer Veredlungstechniken integriert. Über die für alle Berufe gemeinsamen Qualifikationen hinaus, wurden die Ausbildungsinhalte des/der Industriekeramiker/-in Anlagentechnik neu strukturiert. Dabei wurden erhöhte Qualifikationsanforderungen in Bezug auf das selbstständige Bedienen und Instandhalten von Produktionseinrichtungen, das Dokumentieren von Fertigungsfehlern und deren Beseitigung sowie das Anwenden von Unfallverhütungsvorschriften berücksichtigt. Neu aufgenommen wurden Fertigkeiten und Kenntnisse aus dem Bereich Elektrotechnik. Die Struktur der Zwischen- und Abschlussprüfung wurde grundlegend verändert und handlungsorientiert entwickelt. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse der ersten 18 Monate. Im praktischen Prüfungsteil der Zwischen- und Abschlussprüfungen werden jeweils eine Arbeitsaufgabe einschließlich eines Fachgesprächs durchgeführt. Im schriftlichen Teil der Abschlussprüfung wurden anstelle von Prüfungsfächern umfassende Prüfungsbereiche festgelegt. Ebenfalls neu erarbeitet wurde der schulische Rahmenlehrplan. Die Lernfelder wurden orientiert an betrieblichen Handlungen entwickelt.  

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