Bodenleger/Bodenlegerin (Ausbildung)
Daten und Fakten
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
33102
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2002)
Der Bodenleger / Bodenlegerin ist ein neuer staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsordnung wird nach § 25 BBIG erlassen. Die Ausbildung findet gleichermaßen im Handwerk und im Handel statt. Für die Berufsausbildung sind die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern zuständig. Die handwerkliche Ausbildung zum Bodenleger / zur Bodenlegerin ist im Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit dem in der Anlage B der Handwerksordnung unter Abs. I Ziffer 3 verzeichneten handwerksähnliches Gewerbe "Bodenleger" begründet zu sehen.