Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Automatenfachmann/Automatenfachfrau - Fachrichtung Automatenmechatronik (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Aufstellen und Anschließen von betriebsfertigen Automaten, Sicherstellen der Funktionsfähigkeit von Automaten, Auswerten von digitalen und analogen technischen Prüf- und Messdaten, Einholen von Angeboten, Durchführen von Bestellungen und Überwachen der Liefertermine, Durchführen von Automatenabrechnungen und Kassenabschlüssen, Ermitteln von Kundenwünschen, Informieren über Leistungsangebote, Anwenden von rechtlichen Vorschriften bei Aufstellung und Betrieb von Automaten, Arbeiten an elektrischen Baugruppen und Verbinden mit unterschiedlichen Anschlusstechniken, Anwenden und Dokumentieren von Prüf- und Messverfahren an Automaten, Durchführen von Funktions- und Sicherheitsprüfungen, Instandhalten, Warten und Austauschen von Bauteilen oder Automaten, Auswählen und Zurichten von elektrischen Leitungen, Verlegesystemen und deren Schutzeinrichtungen, insbesondere Beurteilen hinsichtlich Strombelastbarkeit, Erkennen, Dokumentieren und Beheben von Störungen und deren Ursachen, Einbinden von IT-Systemen in Netzwerke, Prüfen von Datenübertragung und Netzwerke, Beheben von Störungen, Anwenden von qualitätssichernden Maßnahmen, Nutzen von Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Automatenfachleute sind in Unternehmen tätig, die folgende Automaten herstellen, aufstellen, betreiben und instand setzen: Waren-, Getränke- und Verpflegungs-, Geld- und Bank-, Ticket-, Telefon-, Zeiterfassungs- sowie Unterhaltungsautomaten. Dies sind z. B. Unternehmen wie Verkehrsbetriebe, Parkhausbetriebe, gastronomische Betriebe, Geldinstitute, Spielstättenbetreiber und Freizeiteinrichtungen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Wahlqualifikationen
Rechtsgrundlagen
vom 01.07.2015 (BGBl. I S. 1075)