Fotograf/Fotografin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Kamerabasiertes und softwaregestütztes Umsetzen eigener oder vorgegebener Bildkonzeptionen in fotografische Stand- und Bewegtbildaufnahmen und deren Präsentation, Analysieren von Kundenwünschen und Auftragszielen, Erstellen von Aufnahmeentwürfen und Bildkonzeptionen, Beraten von Kundinnen und Kunden hinsichtlich der Bildgestaltung und Realisierung fotografischer Stand- und Bewegtbildaufnahmen, Vorbereiten der Umsetzung fotografischer Standbildaufnahmen, Bewegtbildaufnahmen und Tonaufnahmen, Einsetzen von Beleuchtung unter Berücksichtigung des Lichtes und der Lichtführung, Optimieren und Bearbeiten von erstellten Stand- und Bewegtbildaufnahmen, Bereitstellen der aufbereiteten Daten für die weitere Verwendung in unterschiedlichen Medien, Ausgeben von Bilddaten auf unterschiedlichen Ausgabekanälen, Archivieren von Bildmaterial, Planen und Organisieren von Projekten und Arbeitsprozessen, Anwenden qualitätssichernder Maßnahmen, Erstellen von Angebotskalkulationen, Berücksichtigen rechtlicher Grundlagen und wirtschaftlicher Aspekte.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fotografinnen und Fotografen arbeiten als Selbstständige oder Angestellte überwiegend in handwerklichen Betrieben sowie im Handel, in Industriebetrieben, wissenschaftlichen, kulturellen und medizinischen Einrichtungen, Werbe- und Kommunikationsagenturen, Presse- und Stockbildagenturen, Verlagen, in Behörden und Archiven, bei der Polizei und Bundeswehr.
| Bereich | Ausbildungsdauer |
|---|---|
| Hw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Zusatzqualifikationen
Wahlqualifikationen
Rechtsgrundlagen
vom 31.01.2025 (BGBl. I Nr. 29)