Gerüstbauer/Gerüstbauerin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
GERÜSTBAUER/GERÜSTBAUERIN
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Diese Informationen geben einen Zwischenstand wieder, der sich im Laufe des Verfahrens ändern kann.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf Gerüstbauer/Gerüstbauerin (Hw, IH)
Hintergrund der Neuordnung
Die Ausbildungsordnung des Gerüstbauers und der Gerüstbauerin wurde zuletzt im Jahr 2000 geregelt und ist somit inzwischen 25 alt. Insbesondere in den letzten Jahren hat sich das Berufsbild im Hinblick auf Technologisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Um diesen veränderten beruflichen Anforderungen gerecht zu werden, sollen die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Ausbildungsinhalten zukünftig stärker verankert werden. Ergänzt durch die Integration der modernisierten Standardberufsbildpositionen wird mit der Neuordnung ein Beitrag für eine bedarfsorientierte und attraktive Berufsausbildung geleistet. Eine wesentliche Neuerung besteht in der Einführung der Gestreckten Gesellenprüfung.
| Zuständigkeitsbereich | Ausbildungsdauer |
|---|---|
| Hw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf