Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Gestalter für immersive Medien/Gestalterin für immersive Medien (Ausbildung)
Hintergrund der Neuordnung
In den vergangenen Jahren haben sich die Einsatzmöglichkeiten immersiver Medien, zu denen insbesondere Augmented Reality, Virtual Reality, Mixed Reality sowie 360°-Anwendungen gehören, deutlich erweitert. Im Bereich der Technologie sind Hard- und Software wesentlich anwendungsfreundlicher geworden und auch die Infrastruktur wurde verbessert. Seit einigen Jahren haben sich vielfältige Angebote, insbesondere in den Bereichen Produktion (Industrie 4.0), im Handel, in der Medizin sowie in Bildung und Kultur, entwickelt. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass durch den Ausbau der digitalen Infrastruktur und der Erhöhung von Bandbreiten für die mobile Datenübertragung (5 G) eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass immersive Medien nicht mehr nur hauptsächlich stationär genutzt, sondern sie auch mobil von unterwegs eingesetzt werden können. Der aktuelle Fortschritt lässt somit erwarten, dass die Technologien im Bereich der immersiven Medien und ihre vielfältigen Anwendungen im beruflichen wie privaten Alltag zukünftig eine weiter wachsende Rolle spielen werden. Mit der deutlichen Entwicklung des Marktes und der Technologie wächst auch der Bedarf an qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, immersive Medien zu entwickeln und zu gestalten. Im Moment gibt es jedoch noch einen großen Fachkräftemangel; der Bedarf kann zurzeit weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht gedeckt werden. Im Ergebnis einer Voruntersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) wurde festgestellt, dass die Schaffung eines eigenständigen dreijährigen Ausbildungsberufes als beste Möglichkeit gesehen wird, langfristig qualifiziertes Personal zu entwickeln (https://www.bibb.de/dienst/dapro/daprodocs/pdf/eb_22338.pdf). Auf Initiative der Sozialparteien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das BIBB mit der Entwicklung einer entsprechenden Ausbildungsordnung beauftragt. Zurzeit läuft die Arbeit der Sachverständigen des Bundes und der Länder.
Beruf in der Neuordnung
Vorläufige Informationen zum Neuordnungsverfahren
Wie eine Ausbildungsordnung entsteht
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Gestalten von virtuellen Welten mit immersiven Technologien, Konzipieren und Entwickeln von immersiven Medien mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen, Gestalten von User Experience und User Interfaces, Publizieren und Distribuieren von immersiven Medienprojekten, Erstellen von Prototypen, 3D-Modellen, Animationen, virtuellen Umgebungen und immersiven Klangwelten, Durchführen von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen, Arbeiten in interdisziplinären, multikulturellen und dezentralen Teams, Beraten von Kundinnen und Kunden, Präsentieren und Demonstrieren von Anwendungsszenarien, Planen des Produktionsaufwandes und von Ressourcen, insbesondere unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten, Einhalten von rechtlichen und ethischen Grundlagen bei der Erstellung immersiver Medien, Abschließen, Validieren, Dokumentieren und Archivieren von Projekten.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Gestalter für immersive Medien/Gestalterinnen für immersive Medien arbeiten in AR-, VR-, und XR-Unternehmen, bei Medienunternehmen mit digitalen Schwerpunkten, Film- und TV-Produktionsbetrieben und im Rundfunk, Marketing- und Kommunikationsagenturen, Innovations- und Marketingabteilungen von Unternehmen sowie IT- und Entwicklungsabteilungen in Produktionsbetrieben.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 05.04.2023 (BGBl. I Nr. 99)