Koch/Köchin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von Gerichten und Speisen, Verarbeiten und Zubereiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln und Sättigungsbeilagen, Herstellen von Suppen, Soßen und Eintöpfen, Herstellen von Süßspeisen, Eierspeisen sowie Salate, Verarbeiten und Zubereiten von Fisch, Verarbeiten und Zubereiten von Schlachtfleisch, Wild und Geflügel, Herstellen von Teigen und Massen, Planen von Arbeitsabläufen in der Küche, Beschaffen, Annehmen und Einlagern von Waren, Ermitteln und Kalkulieren von Kosten, Erträgen und Preisen, nachhaltiges Einsetzen von Geräten, Maschinen, Arbeitsmitteln, Lebensmitteln und Ressourcen, Anwenden und Weiterentwickeln von Hygienevorschriften und Durchführen von Dokumentationen, Berücksichtigen von ernährungsphysiologischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten, Erarbeiten von Menüvorschlägen und Beraten der Gäste, Arbeiten im Team, Anleiten und Führen von Mitarbeitenden.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Köche und Köchinnen arbeiten vorwiegend in der Hotellerie und Gastronomie, insbesondere in Hotels und Restaurants sowie in der Gemeinschaftsgastronomie zum Beispiel in Schulen, Mensen, Krankenhäusern, Altenheimen und Betriebsrestaurants.
| Zuständigkeitsbereich | Ausbildungsdauer |
|---|---|
| IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Zusatzqualifikationen
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin (Kochausbildungsverordnung – KochAusbV)
vom 09.03.2022 (BGBl. I S. 398)
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Teilqualifikationen
Ein TQ-Berufsset umfasst in der Regel fünf bis sieben Teilqualifikationen (TQ), die zusammen einen dualen Ausbildungsberuf vollständig abbilden. Jede Teilqualifikation ist dabei am Arbeitsmarkt verwertbar; nach erfolgreichem Abschluss aller erforderlichen TQs im Rahmen der Nachqualifizierung kann die Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden.