Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Ofen- und Luftheizungsbauer/Ofen- und Luftheizungsbauerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Entwerfen und Errichten von Kachelöfen und verputzten Öfen, Backöfen, handwerklich erstellten Herden und Kaminen, Planen, Erstellen und Montieren von Warmluftzentralheizungen, Be- und Entlüftungsanlagen, Elektrospeicherheizungen, Öl-, Gas- und Feststoffbrennern, zentralen Heizöl-Versorgungsanlagen und Schornsteinen, Aufstellen von industriell gefertigten Feuerstätten und Anschließen an Schornsteine und Versorgungssysteme, Aufbauen von Flächenheizungen, insbesondere Hypokausten, Installieren von Heiz- und Kamineinsätzen mit Warmwasserwärmetauschern einschließlich der Regelungen, Planen und Steuern der Arbeitsabläufe, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse und Anwenden von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Montieren und Demontieren von Rohrleitungen, Kanälen und Komponenten von Ofen- und Luftheizungstechnischen Anlagen, Installieren und Prüfen elektrischer Baugruppen und Komponenten, Regel-, Steuer- Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen und Einstellen der Sollwerte, Prüfen, Einstellen und Inbetriebnahme von Ofen- und Luftheizungstechnischen Anlagen, Übernehmen von Kundendiensten und Durchführen von Inspektionen und Instandhaltungen, Beraten und Betreuen der Kunden über Produkte und Dienstleistungen des Betriebes unter Beachtung technologischer, ökologischer und ökonomischer Aspekte, Übergeben von Ofen- und Luftheizungstechnischen Anlagen und Systeme an Kunden und Einweisen in die Bedienung der Anlagen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Ofen- und Luftheizungsbauer/innen arbeiten vor allem in handwerklichen Betrieben des Kachelofen-, Ofen- und Kaminbaus, auf Baustellen und in der Werkstatt. Ferner sind sie gesuchte Fachleute im einschlägigen Fachhandel und der herstellenden Industrie.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 06.04.2006 (BGBl. I S. 818)