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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Orthopädieschuhmacher/Orthopädieschuhmacherin (Ausbildung)

Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.

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Berufsklassifikation nach KldB 2010

28332

Statistik

Genealogie

Hintergrund der Neuordnung (2015)

Die Ausbildungsordnung des Gesundheitsberufes Orthopädieschuhmacher / Orthopädieschuhmacherin aus dem Jahre 1999 wurde aufgrund von technischen, strukturellen und organisatorischen Veränderungen und Entwicklungen in den Betrieben überarbeitet. U.a. wurden Qualifikationen zur Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane, zur Biomechanik, zur Verarbeitung neuer Materialien, zur Struktur des Gesundheitswesens und der sozialen Versorgungssysteme, zum Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen und dem Patientendatenschutz neu aufgenommen. Die Anfertigung individuell angepasster orthopädischer Maßschuhe nimmt tendenziell ab, da ärztliche Verordnungen zunehmend aus Kostengründen vorsehen, industriell gefertigte Konfektionsschuhe entsprechend der Verordnung umzuarbeiten und anzupassen. Aus diesem Grund wird die Ausbildung um Ausbildungsinhalte erweitert, die sich mit der Materialkunde und den Fertigungsverfahren von Konfektionsschuhen sowie dem Anmessen und Anpassen von konfektionierten Schuhen beschäftigen. Die Beratung und Betreuung von Kunden und Patienten nimmt einen höheren Stellenwert ein. Neben der Handhabung und Wirkungsweise von orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln werden zukünftig auch Vorschläge zur orthopädieschuhtechnischen Versorgung sowie zu vorbeugenden und gesundheitsverbessernden Maßnahmen einbezogen. Ebenfalls wurde das Präsentieren und Verkaufen von Dienstleistungen, Waren und Produkten in den Geschäftsräumen in die Ausbildung aufgenommen. Neu eingeführt wurde die Gestreckte Gesellenprüfung. In Teil 1 der Gesellenprüfung sind im Prüfungsbereich „Planen und Anfertigen von orthopädischen Schuhzurichtungen“ in höchstens sieben Stunden zwei Arbeitsproben durchzuführen und schriftliche Aufgaben in 90 Minuten zu bearbeiten. Auf einen eigenständigen schriftlichen Prüfungsbereich wird verzichtet. Im Teil 2 der Gesellenprüfung sind neben dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial¬kunde drei weitere Prüfungsbereiche festgelegt: als praktischer Prüfungsbereich „Anfertigen von orthopädischen Hilfsmitteln“, als mündlicher Prüfungsbereich „Beratung“ und als weiterer schriftlicher Prüfungsbereich „Orthopädieschuhtechnik“. Im Prüfungsbereich „Anfertigen von orthopädischen Hilfsmitteln“ wird zum einen als Prüfungsstück in 12 Stunden ein Paar Maßschuhe angefertigt und zu anderen als Arbeitsaufgabe in vier Stunden eine Sondereinlage nach Indikation durchgeführt und in den Schuh eingepasst. Die Gewichtung für das Prüfungsstück und die Arbeitsaufgabe wird mit 70% / 30 % festgelegt. In dem Prüfungsbereich „Beratung“ findet erstmals eine Gesprächssimulation in höchstens 15 Minuten statt. Mit einem fiktiven Kunden/Patienten ist ein Beratungsgespräch über z.B. orthopädieschuhtechnische, vorbeugende und gesundheitsverbessernde Maßnahmen oder die Einweisung in die funktionsgerechte Handhabung der Hilfsmittel zu führen und im Rahmen einer Arbeitsprobe das Maßnehmen und Anpassen von orthopädischen Hilfsmitteln nachzuweisen. In dem schriftlichen Prüfungsbereich „Orthopädieschuhtechnik“ werden in 180 Minuten Aufgaben schriftlich bearbeitet. Gewichtungs- und Bestehensregelung: Der Prüfungsbereich „Planen und Anfertigen von orthopädischen Schuhzurichtungen“ aus Teil 1 wird mit 25 % gewichtet, der Prüfungsbereich „Anfertigen von orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln“ mit 30%, der Prüfungsbereich „Beratung“ mit 10%, der Prüfungsbereich „Orthopädieschuhtechnik“ mit 25% und der Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ mit 10%. Der Prüfungsbereich „Anfertigen von orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln“ wird als Sperrfach verankert.

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