Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Pferdewirt/Pferdewirtin - Fachrichtung Pferdehaltung und Service (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Ausrüsten, Bewegen und Arbeiten von Pferden, Beraten, Unterstützen und Ausbilden von Kunden, Beurteilen, Erhalten und Fördern der Gesundheit von Pferden, Stallmanagement, Halten und Füttern von Pferden, Bewirtschaften von Dauergrünland, Gewinnen, Beschaffen und Lagern von Futter, Planen und Durchführen von Pferdetransporten, Beaufsichtigen und Anleiten von Personen, Umsetzen von Nachhaltigkeit in der Pferdewirtschaft, Planen und Dokumentieren von Arbeiten, Festlegen von Arbeitsschritten sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen, Durchführen von Arbeiten selbstständig und im Team unter Beachtung des Tierschutzes, der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheitsschutzes und dabei Einsetzen von Geräten, Maschinen und Betriebseinrichtungen, Gestalten betrieblicher Abläufe unter den Aspekten Betriebswirtschaft und Qualitätssicherung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Pferdewirte und Pferdewirtinnen der Fachrichtung Pferdehaltung und Service arbeiten in Pensionshaltungsbetrieben und Reitvereinen, darüber hinaus sind sie auch in Gestüten und in der privaten Pferdehaltung tätig.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Lw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
Klassische ReitausbildungPferdehaltung und Service
Pferderennen
Pferdezucht
Spezialreitweisen
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin
vom 07.06.2010 (BGBl. I S. 728)
vom 11.08.2011 (BGBl. I S. 1723)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin (gesetze-im-internet.de)