Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Binnenschifffahrtskapitän/Binnenschifffahrtskapitänin (Ausbildung)
Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.
Berufsklassifikation nach KldB 2010
52422
Statistik
Genealogie
Hintergrund der Neuordnung (2022)
Mit der Einführung der Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates ergab sich im Hinblick auf die anerkannte Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin aus dem Jahr 2006 dringender Handlungsbedarf. Darin genannte Rechtsänderungen im Bereich der Voraussetzungen für Besatzungsdienstgrade und Binnenschiffsführerpatente gelten seit Januar 2022. Vorgesehen waren eine dreijährige berufliche Ausbildung mit dem Abschluss „Binnenschiffer und Binnenschifferin“ für Anforderungen auf dem Operational Level sowie eine dreieinhalbjährige berufliche Ausbildung mit dem Abschluss „Binnenschifffahrtskapitän und Binnenschifffahrtskapitänin“ für Anforderungen auf dem Management Level, jeweils auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes. Neben gemeinsamen Teilen des Berufsprofils in den beiden ersten Ausbildungsjahren – wie dem Einsetzen von Fahrzeugausrüstung, dem Be- und Entladen von Binnenschiffen und qualitätssichernden Maßnahmen – zeichnete sich die Berufsausbildung „Binnenschiffer und Binnenschifferin“ durch das Warten und Instandsetzen von Schiffsmotoren und mechanischen Anlagen und die Berufsausbildung „Binnenschifffahrtskapitän und Binnenschifffahrtskapitänin“ durch Ausbildungsinhalte im Bereich Nautik und Schiffssteuerung aus. Die Ausbildungsrahmenpläne wurden auf Grundlage der BIBB-Hauptausschuss-Empfehlungen 158 und 160 erarbeitet.