Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (Ausbildung)
Beruf in der Neuordnung
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Informationen hierzu können Sie unter diesem Link abrufen:
Vorläufige Informationen zum Neuordnungsverfahren
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Bedienen, Überwachen, Inspizieren, Warten und Reparieren der Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung, - förderung, -speicherung und -verteilung, Legen von Rohrleitungen, Montieren und Demontieren der entsprechenden Anlagen, elektrotechnische Befähigung; Durchführen von Schaltvorgängen und Reparaturen an den elektrischen Anlagen im Wasserwek in begrenztem Umfang, Nehmen von Proben zur Eigenüberwachung des Lebensmittels Trinkwasser, Bestimmen und Bewerten von Qualitätsparametern in begrenztem Maße, Steuern und Kontrollieren von technischen Abläufen, Überprüfen von Kundenanlagen, Dokumentieren und Auswerten der Arbeits- und Betriebsabläufe, Erkennen von Betriebsstörungen und eigenständiges Reagieren, kosten-, umwelt- und hygienebewusstes Arbeiten, Anwenden von fachbezogenen Rechtsvorschriften, technische Regeln sowie Vorschriften der Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagements, kundenorientiertes Handeln und Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, Beschaffen von Informationen, Planen und Koordinieren der Arbeit, Dokumentieren der Leistungen und Ergreifen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Sicherheit, zum Gesundheits- und zum Umweltschutz bei der Arbeit, Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Regeln sowie Rechtsgrundlagen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Die Fachkraft für Wasserversorgungstechnik arbeitet in kommunalen und industriellen Betrieben der Wasserversorgung.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH, öD | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen
vom 17.06.2002 (BGBl. I S. 2335)