Bildungsprämie
Nach 13 Jahren endete am 31.12.2021 die Gutscheinausgabe für Weiterbildungsinteressierte im Bundesprogramm Bildungsprämie. Mit der Bildungsprämie förderte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Kofinanziert wurde das Bundesprogramm durch den Europäischen Sozialfonds (ESF).
Mit der Bildungsprämie stärkte das BMBF die Weiterbildungsbeteiligung von Erwerbstätigen, die sich bisher aus finanziellen Gründen nicht an Weiterbildungsaktivitäten beteiligten.
Mit dem Prämiengutschein übernahm der Staat die Hälfte der Kosten einer Weiterbildung, maximal 500 Euro. Interessierte mussten mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein und durften über ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) verfügen.
Der Spargutschein erlaubte es, ein nach dem Vermögensbildungsgesetz angespartes Guthaben für eine Weiterbildung zu verwenden, ohne den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.
Kernaufgabe der Programmstelle Bildungsprämie im BIBB, die im Arbeitsbereich "Innovative Weiterbildung, Durchlässigkeit, Modellversuche" angesiedelt war, war die fachliche Unterstützung und Beratung des Bundesministeriums bei der Umsetzung des Programms und im Hinblick auf eine Konzeption zur Fortführung der Förderung. Eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Abstimmung mit den anderen Programmbeteiligten sowie die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Programms durch die Programmstelle bildeten dafür die Grundlage.