Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Forstwirt/ Forstwirtin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Begründen, Schützen und Pflegen der Waldbestände, Erhalten, Schützen und Entwickeln von besonderen Lebensräumen, Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen, Ernten, Vermessen und Sortieren von Holz, Bringen und Lagern von Holz, Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten, Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten, Selbständiges Ausführen der Tätigkeiten unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und der Ergonomie am Arbeitsplatz.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigung finden Forstwirte/-wirtinnen in Forstbetrieben, Forstunternehmen, Baumschulen, forstlichen Dienstleistungsunternehmen, in Unternehmen des Natur- und Umweltschutzes sowie der Landwirtschaftspflege und im Entwicklungsdienst.
Hintergrund der Neuordnung (1998)
In der Neuordnung wurden Ausbildungsinhalte zur Arbeitssicherheit und Ergonomie, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz sowie zum Naturschutz und zur Landschaftspflege verstärkt bzw. neu aufgenommen. Neben den fachlichen Fertigkeiten und Kenntnissen werden bei der handlungsorientierten Ausbildung grundlegende Schlüsselqualifikationen vermittelt, die das selbständige planen, durchführen und kontrollieren mit einschließen. Die Befähigung, Fach-, Handlungs- und Sozialkompetenz zu erwerben, ermöglichen es der angehenden Forstwirtin/dem angehenden Forstwirt erfolgreich in diesem Beruf tätig zu sein.
Rechtsgrundlagen
VO Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin (PDF, 77 kb)
vom 23.01.1998 (BGBl. I S. 206) / Ausbildungsdauer 36 Monate
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Fortbildung / Umschulung
Berufsklassifikation nach KldB 2010
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