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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Seiler/Seilerin - Schwerpunkte Netzkonfektion, Seilherstellung, Seilkonfektion (Ausbildung)

Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.

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Berufsklassifikation nach KldB 2010

28132

Statistik

Genealogie

Hintergrund der Neuordnung (2008)

Die Neuordnung dieses Berufsbildes wurde notwendig aufgrund des Alters der Ausbildungsordnung (vom 18. 12. 1984) der technologischen Entwicklung ( z.B. neue Materialien, Fertigungstechniken, neue Einsatzgebiete) der gestiegenen Anforderungen an den Beruf neuer Standards in der Berufsausbildung (z. B: Qualitätssicherung, Kundenorientierung, IT) der Einrichtung einer Bundesfachklasse an der Textilfachschule in Münchberg / Obf. der Erarbeitung eines schulischen Rahmenlehrplans (Bayrisches Staatsministerium für Unterreicht und Kultus vom 6. 03. 2006) Die Ausbildungsordnung erhält eine neue Struktur. Bisher handelte es sich um einen Monoberuf ohne Differenzierung, aber aufgrund des hohen Spezialisierungsgrades der Betriebe ist es notwendig, eine Differenzierung in Schwerpunkte vorzunehmen.  Es werden die folgenden drei Schwerpunkte festgelegt: Seilherstellung, Seilkonfektion und Netzkonfektion.  Der erste Schwerpunkt beinhaltet die Herstellung von Natur- und Chemiefaserseilen sowie Drahtseilen. Im zweiten Schwerpunkt stehen das Herstellen und Einsetzen von Seilverbindungen und Anschlagmitteln ( das "Konfektionieren") im Vordergrund und im dritten Schwerpunkt das Herstellen und  Konfektionieren von Netzen. Allgemeine, grundlegende Ausbildungsinhalte der Seil- und Netzherstellung werden in den ersten eineinhalb Ausbildungsjahren allen Auszubildenden vermittelt Die Prüfungsanforderungen urden nach den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 13. 12. 2007 formuliert. Im Vergleich zur alten Verordnung wurden hier gravierende Änderungen vorgenommen. In der Zwischenprüfung sollen  im Prüfungsbereich "Seile und Netze"  in insgesamt fünf Stunden drei Arbeitsproben und ein situatives Fachgespräch durchgeführt werden sowie die Erarbeitung der schriftlichen Aufgabenstellungen erfolgen. Als Prüfungsinstrument wurde die Arbeitsprobe gewählt, da nicht nur das Ergebnis der Prüfung, sondern auch die Vorgehensweise in die Bewertung mit einfließen soll. In der Gesellenprüfung wird als Prüfungsinstrument die "Arbeitsaufgabe" festgelegt. Sie sieht eine Dokumentation und ein situatives Fachgespräch vor und ermöglicht es dem Prüfungsausschuss selbst festzulegen, ob und in welchem Ausmaß während der Prüfung der Prüfungsausschuss anwesend sein soll. Die Prüfungsdauer für die Arbeitsaufgabe beträgt sieben Stunden; innerhalb dieser Zeit wird das situative Fachgespräch in 20 Minuten geführt. Die Prüfung kann damit an einem Tag erfolgen und weist ein deutlich höheres Niveau zur Zwischenprüfung auf. In diese Verordnungurrden zum ersten Mal Ausbildungsinhalte  für den Bereich "Interkulturelle Kompetenzen" aufgenommen (im Ausbildungsrahmenplan,  Abschnitt C, 7 a). Dies basiert auf dem von der Bundesregierung initiierten nationalen Integrationsplan, in dem eine Verankerung von interkulturellen Kompetenzen in Ausbildungsordnungen vorgesehen ist.

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