Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin - Fachrichtung Triebwerkstechnik (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen und Instandhalten von Triebwerksbauteilen, Montage und Demontage von Flugtriebwerken, Analysieren und Beheben von Störungen an Fluggerätsystemkomponenten, Testen und Erproben von Triebwerken und Anbauteilen, Handhaben von Komponenten der Fluggerätsysteme, Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten, Montieren und Demontieren von mechanischen, elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Bauteilen, Baugruppen oder Systemen von Fluggeräten, Auswuchten von Triebwerksteilen, Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Anwenden deutsch- und englischsprachiger technischer und luftfahrtspezifischer Dokumente, Selbständiges Arbeiten und Arbeiten im Team, Kooperieren mit anderen Fachbereichen, Berücksichtigung von interkulturellen, physischen und psychischen menschlichen Faktoren, Mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist das geforderte Grundwissen nach Teil-66 der einschlägigen europäischen Vorschriften zur Beantragung einer CAT A-Lizenz beim Luftfahrtbundesamt nachgewiesen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen der Fachrichtung Triebwerkstechnik arbeiten in der Luft- und Raumfahrtindustrie, z.B. bei Triebwerksherstellern, Wartungs- und Instandhaltungsbetrieben, Fluggesellschaften, Fluggerätherstellern und bei der Bundeswehr.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 42 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
Instandhaltungstechnik
Fertigungstechnik
Triebwerkstechnik
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin
vom 26.06.2013 (BGBl. I S. 1890)
Änderung durch Artikel 4 der Ersten Verordnung zur Änderung von Ausbildungsordnungen
vom 27.01.2014 (BGBl. I S. 90)