Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin - Fachrichtung Instandhaltungstechnik (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Instandhalten von Fluggerätstrukturen und Fluggerätsystemkomponenten, Instandhalten von Bauteilen aus metallischen Werkstoffen, Kunststoffen und Verbundwerkstoffen, Montieren und Demontieren von mechanischen, elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Bauteilen, Baugruppen oder Systemen von Fluggeräten, Abfertigen von Fluggeräten, Instandhalten von Bodengeräten, Analysieren und Beheben von Störungen an Fluggerätsystemkomponenten, Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Anwenden deutsch- und englischsprachiger technischer und luftfahrtspezifischer Dokumente, Selbstständiges Arbeiten und Arbeiten im Team, Kooperieren mit anderen Fachbereichen, Berücksichtigung von interkulturellen, physischen und psychischen menschlichen Faktoren, Mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist das geforderte Grundwissen nach Teil-66 der einschlägigen europäischen Vorschriften zur Beantragung einer CAT A-Lizenz beim Luftfahrtbundesamt nachgewiesen..
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen der Fachrichtung Instandhaltungstechnik arbeiten in der Luft- und Raumfahrtindustrie, z.B. bei Wartungs- und Instandhaltungsbetrieben, Fluggesellschaften sowie bei Fluggerätherstellern und der Bundeswehr.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 42 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
Instandhaltungstechnik
Fertigungstechnik
Triebwerkstechnik
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin
vom 26.06.2013 (BGBl. I S. 1890)
Änderung durch Artikel 4 der Ersten Verordnung zur Änderung von Ausbildungsordnungen
vom 27.01.2014 (BGBl. I S. 90)