Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin - Fachrichtung Instandhaltungstechnik (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Instandhalten von Fluggerätstrukturen und Fluggerätsystemkomponenten, Instandhalten von Bauteilen aus metallischen Werkstoffen, Kunststoffen und Verbundwerkstoffen, Montieren und Demontieren von mechanischen, elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Bauteilen, Baugruppen oder Systemen von Fluggeräten, Abfertigen von Fluggeräten, Instandhalten von Bodengeräten, Analysieren und Beheben von Störungen an Fluggerätsystemkomponenten, Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Auswerten von eigenen und fremden Fehlern, Berücksichtigen und Fördern der Redlichkeitskultur, Berücksichtigen von persönlichen und psychischen Faktoren für die Minderung von Risiken, Anwenden deutsch- und englischsprachiger technischer und luftfahrtspezifischer Dokumente, Selbstständiges Arbeiten und Arbeiten im Team, Kooperieren mit anderen Fachbereichen, Berücksichtigung von interkulturellen, physischen und psychischen menschlichen Faktoren, , Mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist das geforderte Grundwissen nach Teil-66 der einschlägigen europäischen Vorschriften zur Beantragung einer CAT A-Lizenz beim Luftfahrt-Bundesamt nachgewiesen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen der Fachrichtung Instandhaltungstechnik arbeiten in der Luft- und Raumfahrtindustrie, z.B. bei Wartungs- und Instandhaltungsbetrieben, Fluggesellschaften sowie bei Fluggerätherstellern und der Bundeswehr.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 42 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
Instandhaltungstechnik
Fertigungstechnik
Triebwerkstechnik
Einsatzgebiete
Flugzeuge mit Kolbentriebwerk
Flugzeuge mit Turbinentriebwerk
Hubschrauber mit Kolbentriebwerk
Hubschrauber mit Turbinentriebwerk
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin
vom 26.06.2013 (BGBl. I S. 1890)
Änderung durch Artikel 4 der Ersten Verordnung zur Änderung von Ausbildungsordnungen
vom 27.01.2014 (BGBl. I S. 90)
vom 11.06.2024 (BGBl. I Nr. 186)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Zeugniserläuterung Fluggerätmechaniker/ Fluggerätmechanikerin Fachrichtung Instandhaltungstechnik | ||
Zeugniserläuterung Fluggerätmechaniker/ Fluggerätmechanikerin Fachrichtung Instandhaltungstechnik |
Fortbildung / Umschulung
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung 21/2024: Bereit zum Abflug! Ausbildungsordnungen für Fluggerätelektroniker/-innen und Fluggerätmechaniker/-innen gemäß neuer EU-Verordnung aktualisiert, 19.06.2024
- Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin. Der Traum vom Fliegen (Bayerischer Rundfunk, Stand: 25.08.2020) – Video und Berufsinformationen