BP:
 

Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Maßschuhmacher/Maßschuhmacherin - Fachrichtung Maßschuhe (Ausbildung)

Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.

vollständigen Text anzeigen langen Text ausblenden

Berufsklassifikation nach KldB 2010

28332

Statistik

Genealogie

Hintergrund der Neuordnung (2018)

Der dreijährige Ausbildungsberuf Schuhmacher/Schuhmacherin aus dem Jahr 2004 wurde aufgrund von technischen, strukturellen und organisatorischen Veränderungen und Entwicklungen in den Betrieben des Schuhmacherhandwerks überarbeitet. U.a. wurden Inhalte zur Modellgestaltung, Qualitätssicherung, Nachhaltigkeit und Kundenorientierung verstärkt bzw. neu aufgenommen. In einem Vorprojekt wurde geprüft, ob und wie auch das Herstellen von Schäften in die Ausbildung integriert werden konnte und entsprechende Ausbildungsinhalte festgelegt. Bisher gab es für diesen Berufsbereich keine geregelte Ausbildungsmöglichkeit – mit Ausnahme einer Kammerregelung gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO für besondere Personengruppen. Den Schäftemachereien, die zum Schuhmacherhandwerk gehören, wird zukünftig ermöglicht, ebenfalls nach der neuen Verordnung auszubilden. Aus diesem Grund wurden im dritten Ausbildungsjahr die beiden Fachrichtungen „Maßschuhe“ und „Schaftbau“ verankert, zwischen denen gewählt werden kann. Der Ausbildungsberuf erhielt die neue Berufsbezeichnung „Maßschuhmacher/-in“. Dadurch sollten die individuelle und handwerkliche Fertigung und somit der Unterschied zur industriellen Serienfertigung hervorgehoben werden. In den ersten beiden Ausbildungsjahren steht das Reparieren und Ändern von Maß- und Konfektionsschuhen im Vordergrund, bevor sich die Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr in einer der beiden Fachrichtungen spezialisieren. Die Fachrichtung „Maßschuhe“ führt die Ausbildungsinhalte des bisherigen Berufsbildes weiter. In ihr wird das Herstellen von Maßschuhen mit verschiedenen Techniken vertieft. Die neu verankerte Fachrichtung „Schaftbau“ widmet sich der Herstellung der Schuhschäfte, die bei der Herstellung der Maßschuhe als vorgefertigte Teile zum Einsatz kommen. Dem Schuhschaft kommt als sichtbares Schuhoberteil eine besondere Bedeutung zu, da er vielfältig gestaltet werden kann (z.B. durch Materialkombinationen, Ziernähte, Lochungen, Schuhverschlüsse und Verzierungen) und äußerst exakt gearbeitet werden muss. Die Nachhaltigkeit nahm in diesem Berufsbild einen hohen Stellenwert ein. Deshalb wurde eine eigene Berufsbildposition zur Nachhaltigkeit verankert. Es sollte deutlich gemacht werden, wie wichtig nachhaltiges Arbeiten und der langlebige Einsatz von Materialien im Schuhmacherhandwerk sind. Dies unterscheidete das Handwerk von anderen Berufen und wurde so wirksam herausgestellt. Ebenfalls wurde das Präsentieren und Verkaufen von Dienstleistungen, Waren und Produkten in den Geschäftsräumen in die Ausbildung aufgenommen, da diese Tätigkeiten ebenfalls zum Profil des/der Maßschuhmacher(s)/-in gehören. Die Prüfung wurde neu konzipiert. Es wurde die Gestreckte Gesellenprüfung eingeführt, d.h., es gibt eine Prüfung, die in zwei Teile zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten fällt. Beide Prüfungsteile fließen in die Bewertung ein. • Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung Es wird ein praktischer Prüfungsbereich „Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen“ und ein schriftlicher Prüfungsbereich „Schuhreparatur“ festgelegt. Im praktischen Prüfungsbereich sind in fünf Stunden zwei Arbeitsaufgaben, je eine Reparatur bzw. Änderung am Boden und am Schaft eines Konfektions- oder Maßschuhpaares, durchzuführen und zu dokumentieren. Für die Bearbeitung des schriftlichen Prüfungsbereichs „Schuhreparatur“ stehen 90 Minuten zur Verfügung. • Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe Neben dem Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ werden ein praktischer Prüfungsbereich „Herstellen von Maßschuhen“ und ein schriftlicher Prüfungsbereich „Schuhtechnik“ festgelegt. Im Prüfungsbereich „Herstellen von Maßschuhen“ entsteht in 18 Stunden ein Prüfungsstück „Planen und Anfertigen eines Paares Maßschuhe unter Verwendung vorgefertigter Schäfte, eines Maßleistens sowie Materialien und Bodenbefestigungsart nach Wahl“. Diese Aufgabe wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert und anschließend mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch in höchstens 20 Minuten geführt. Weiterhin wird in vier Stunden eine Arbeitsaufgabe „Anfertigen einer fußgerechten Schuhzurichtung an einem Paar Konfektionsschuhe“ oder „Einarbeiten von Stützelementen an einem Paar Konfektionsschuhe“ durchgeführt. Im Prüfungsbereich „Schuhtechnik“ werden in 180 Minuten Aufgaben schriftlich bearbeitet. Zu beachten ist, dass dieser Prüfungsbereich für beide Fachrichtungen identisch ist, da im schulischen Rahmenlehrplan keine Unterscheidung nach Fachrichtungen erfolgt. Die Gewichtung der Prüfungsbereiche wird wie folgt vorgenommen: „Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen“ mit 15 % und „Schuhreparatur“ mit 10°%, d.h., Teil 1 der Prüfung wird mit insgesamt 25 % gewichtet. In Teil 2 der Prüfung werden die Prüfungsbereiche „Herstellen von Maßschuhen“ mit 45 %, „Schuhtechnik“ mit 20 % und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ standardgemäß mit 10 % gewichtet. Somit entfallen auf die schriftlichen Prüfungsbereiche insgesamt 40 %. • Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau Die Prüfung von Teil 2 ist in dieser Fachrichtung analog zur Fachrichtung Maßschuhe angelegt. Neben dem Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ werden ein praktischer Prüfungsbereich „Herstellen von Schäften“ und ein schrift¬licher Prüfungsbereich „Schuhtechnik“ festgelegt. Im Prüfungsbereich „Herstellen von Schäften“ entsteht in 10°Stunden ein Prüfungsstück „Planen und Anfertigen eines Paares Schäfte unter Verwendung dazugehöriger Maßleisten und Materia¬lien nach Wahl“. Diese Aufgabe wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumen¬tiert und anschließend mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch in höchstens 20 Minuten geführt. Weiterhin wird in vier Stunden eine Arbeitsaufgabe „Herstellen von mindestens zwei Schaftteilen unter Anwendung verschiedener Techniken“ durchgeführt. Im Prüfungsbereich „Schuhtechnik“ werden in 180 Minuten Aufgaben schriftlich bearbeitet. Zu beachten ist, dass dieser Prüfungsbereich für beide Fachrichtungen identisch ist, da im schulischen Rahmenlehrplan keine Unterscheidung nach Fachrichtungen erfolgt. Die Gewichtung der Prüfungsbereiche wird wie folgt vorgenommen: „Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen“ mit 15 % und „Schuhreparatur“ mit 10%, d.h., Teil 1 der Prüfung wird mit insgesamt 25 % gewichtet. In Teil 2 der Prüfung wird die Prüfungsbereiche „Herstellen von Schäften“ mit 45 %, „Schuhtechnik“ mit 20 % und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ standardgemäß mit 10 % gewichtet. Somit kommen auf die schriftlichen Prüfungsbereiche insgesamt 40%.

vollständigen Text anzeigen langen Text ausblenden

Anerkannte Ausbildungsberufe

Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2023

weiterlesen
Ausbildungsvergütung

Gesamtübersicht über die tariflichen Ausbildungsvergütungen und weitere Informationen

weiterlesen
Übersicht Berufe

Welche Berufe gibt es?

weiterlesen
Kultusministerkonferenz (KMK)

Dokumentation der KMK über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen

weiterlesen
Kultusministerkonferenz (KMK)

Dokumentation der KMK über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Fachschulen

weiterlesen
Berufesuche

Ausbildungsberufe nach Jahr

weiterlesen
Berufesuche

Ausbildungsberufe nach Berufsgruppen

weiterlesen
Berufesuche

Zuständige Stellen nach § 71 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)

weiterlesen