Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte - Fachrichtungen Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern, Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Beraten von Bürgern und Organisationen und Erledigen von Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Kooperieren mit internen und externen Stellen, Problemlösungs- und Entscheidungskompetenzen, Beschaffen und Bewirtschaften von Material und langlebigen Wirtschaftsgütern nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten, Planen und Organisieren der Arbeitsprozesse im Aufgabenbereich, Bearbeiten von Vorgängen unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme, Erheben, Verarbeiten und Auswerten von Daten, Ermitteln von Sachverhalten und Anwenden von Rechtsvorschriften bei der Erledigung der Aufgaben, Bearbeiten von Personalangelegenheiten und Berechnen der Entgelte, Mitwirken bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen und Bearbeiten der Zahlungsvorgänge, Wahrnehmen von Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen, Beraten auf der Grundlage gewerberechtlicher Bestimmungen, Prüfen von Anträgen auf Eintragung und Löschung im Handelsregister und Vorbereiten von Stellungnahmen an das Amtsgericht, Prüfen der Voraussetzungen für die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks oder eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes und Eintragen des Gewerbes, Erarbeiten von Stellungnahmen gegenüber Behörden, Vorbereiten von Vereidigung und Bestellung von Sachverständigen, Erstellen von Bescheinigungen für den Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland, Ausführen von Verwaltungsaufgaben im Bereich Aus- und Weiterbildung einschließlich Prüfungswesen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Ihren Arbeitsplatz haben Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern bei Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts wie Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern.
| Bereich | Ausbildungsdauer |
|---|---|
| öD | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
BundesverwaltungHandwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
Kommunalverwaltung
Landesverwaltung
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
vom 19.05.1999 (BGBl. I S. 1029)
Baden-Württemberg: Verordnung des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums über die Berufsausbildung zum oder zur Verwaltungsfachangestellten (VfaBVO) vom 23.12.1999 (GBl. 2000, S. 101)
Bayern: Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern vom 13.03.1981 (BayRS V S. 647)
Berlin: Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (AO VFA) vom 26.08.1999 (GVBl. S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2005 (GVBl. S. 125)
Bremen: Bremische Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 30.11.1999 (GBl. S. 289)
Hamburg: Verordnung über die Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und zum Verwaltungsfachangestellten im hamburgischen öffentlichen Dienst vom 21.12.1999 (GVBl. S. 345)
Hessen: Hessische Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten vom 26.07.1999 (Staatsanzeiger S. 2458)
Niedersachsen: Verordnung über die Berufsausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern vom 27.06.2001 (GVBl. S. 380)
Nordrhein-Westfalen: Verordnung über die Berufsausbildung und Prüfung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten – Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern – vom 01.09.1999 (GVBl. S. 541)
Rheinland-Pfalz: Landesverordnung über die Berufsausbildung zu Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern vom 08.07.1999 (GVBl. S. 170)
Saarland: Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung sowie Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern vom 24.11.2000 (ABl. S. 208)
Sachsen: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen Landesverwaltung, Kommunalverwaltung sowie Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern (SächsVFAVO) vom 26.11.2001 (GVBl. S. 728)
Sachsen-Anhalt: Verordnung über die Berufsausbildung von Verwaltungsfachangestellten im Land Sachsen-Anhalt vom 04.03.2015 (GVBl. S. 74)
Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten oder zum Verwaltungsfachangestellten – Drittes Ausbildungsjahr – vom 15.07.1999 (GVBl. S. 219)
Thüringen: Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten vom 21.06.2001 (GVBl. S. 102)
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
| Zeugniserläuterung Verwaltungsfachangestellter/ Verwaltungsfachangestellte - Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern |
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