Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte - Fachrichtungen Bundesverwaltung, Kommunalverwaltung, Landesverwaltung (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Landesverwaltung
Beraten von Bürgern und Organisationen und Erledigen von Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Kooperieren mit internen und externen Stellen, Problemlösungs- und Entscheidungskompetenzen, Beschaffen und Bewirtschaften von Material und langlebigen Wirtschaftsgütern nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten, Planen und Organisieren der Arbeitsprozesse im Aufgabenbereich, Bearbeiten von Vorgängen unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme, Erheben, Verarbeiten und Auswerten von Daten, Ermitteln von Sachverhalten und Anwenden von Rechtsvorschriften bei der Erledigung der Aufgaben, Bearbeiten von Personalangelegenheiten und Berechnen der Entgelte, Mitwirken bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen und Bearbeiten der Zahlungsvorgänge, Wahrnehmen von Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen, Bearbeiten von Anträgen auf Leistungen und Veranlassen der Auszahlung, Bearbeiten von Vorgängen zur Erhebung von Abgaben und Entgelten, Überwachen der Einhaltung von Auflagen gegenüber Bürgern, Gebietskörperschaften und Institutionen, Prüfen der rechtmäßigen Verwendung zweckgebundener Mittel, Erlassen von Verwaltungsakten und Bearbeiten von Widersprüchen, Vorbereiten der Vollstreckung von Verwaltungsakten, Durchführen von Verwaltungsaufgaben bei Genehmigungsverfahren.
Berufliche Tätigkeitsfelder Landesverwaltung
Ihren Arbeitsplatz haben Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Landesverwaltung bei den obersten Landesbehörden und Landesoberbehörden (z.B. Staatskanzlei, Landesministerien, Landesamt für Verfassungsschutz), bei den Landesmittelbehörden (z.B. Bezirksregierung oder Regierungspräsidium) und bei den unteren Landesbehörden (Kreis- und Gemeindebehörden).
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Kommunalverwaltung
Beraten von Bürgern und Organisationen und Erledigen von Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Kooperieren mit internen und externen Stellen, Problemlösungs- und Entscheidungskompetenzen, Beschaffen und Bewirtschaften von Material und langlebigen Wirtschaftsgütern nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten, Planen und Organisieren der Arbeitsprozesse im Aufgabenbereich, Bearbeiten von Vorgängen unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme, Erheben, Verarbeiten und Auswerten von Daten, Ermitteln von Sachverhalten und Anwenden von Rechtsvorschriften bei der Erledigung der Aufgaben, Bearbeiten von Personalangelegenheiten und Berechnen der Entgelte, Mitwirken bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen und Bearbeiten der Zahlungsvorgänge, Wahrnehmen von Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen, Vorbereiten von Sitzungen kommunaler Beschlussgremien und Beteiligung an der Umsetzung der Beschlüsse, Treffen und Durchsetzen von Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes - und kommunalem Ortsrecht, Übernehmen von Verwaltungsaufgaben im Bereich kommunaler Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung, Erledigen von kaufmännischen Aufgaben in kommunalen Verwaltungsbetrieben, Eigenbetrieben und Eigengesellschaften, Bearbeiten von Vorgängen zur Erhebung von Abgaben und Entgelten sowie zur Einziehung privatrechtlicher Einnahmen.
Berufliche Tätigkeitsfelder Kommunalverwaltung
Ihren Arbeitsplatz haben Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung bei Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen.
| Bereich | Ausbildungsdauer |
|---|---|
| öD | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
BundesverwaltungHandwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
Kommunalverwaltung
Landesverwaltung
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
vom 19.05.1999 (BGBl. I S. 1029)
Baden-Württemberg: Verordnung des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums über die Berufsausbildung zum oder zur Verwaltungsfachangestellten (VfaBVO) vom 23.12.1999 (GBl. 2000, S. 101)
Bayern: Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung vom 22.07.1999 (GVBl. S. 349)
Berlin: Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (AO VFA) vom 26.08.1999 (GVBl. S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2005 (GVBl. S. 125)
Brandenburg: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum oder zur "Verwaltungsfachangestellten" in den Fachrichtung "Landesverwaltung" und "Kommunalverwaltung" für das dritte Ausbildungsjahr vom 17.06.1999 (GVBl. II S. 410)
Bremen: Bremische Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 30.11.1999 (GBl. S. 289)
Hamburg: Verordnung über die Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und zum Verwaltungsfachangestellten im hamburgischen öffentlichen Dienst vom 21.12.1999 (GVBl. S. 345)
Hessen: Hessische Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten vom 26.07.1999 (Staatsanzeiger S. 2458)
Mecklenburg-Vorpommern: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachan-gestellten in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung für das dritte Ausbildungs-jahr Erlass des Innenministeriums vom 09.08.1999 (AmtsBl. S. 760) Prüfungsordnung für die Durchführung der Zwischenprüfung und der Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter, Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung (POVA M-V) vom 01.06.2015 (ABl. S. 289)
Niedersachsen: Verordnung über die Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten oder zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung vom 07.12.1999 (GVBl. Nr. 24), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.06.2020 (GVBl. S. 154)
Nordrhein-Westfalen: Verordnung über die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (APO Verwaltungsfachangestellte) vom 11.06.2014 (GVBl. S. 325)
Rheinland-Pfalz: Landesverordnung über die Berufsausbildung zu Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung (VFA-VO) vom 25.06.1999 (GVBl. S. 137)
Saarland: Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung sowie Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern vom 24.11.2000 (ABl. 2001, S. 208)
Sachsen: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen Landesverwaltung, Kommunalverwaltung sowie Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern (SächsVFAVO) vom 26.11.2001 (GVBl. S. 728)
Sachsen-Anhalt: Verordnung über die Berufsausbildung von Verwaltungsfachangestellten vom 04.03.2015 (GVBl. S. 74)
Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten oder zum Verwaltungsfachangestellten – Drittes Ausbildungsjahr – vom 15.07.1999 (GVBl. S. 219)
Thüringen: Thüringer Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten vom 21.06.2001 (GVBl. S. 102)