Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Industriekaufmann/Industriekauffrau (Ausbildung)
Beruf in der Neuordnung
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Informationen hierzu können Sie unter diesem Link abrufen:
Vorläufige Informationen zum Neuordnungsverfahren
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Verkaufen der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, Betreiben von Marketingaktivitäten von der Analyse der Marktpotenziale bis zum Kundenservice, Beraten und Betreuen der Kunden, Ermitteln des Bedarfs an Produkten und Dienstleistungen, Einkaufen von Materialien, Produktionsmitteln und Dienstleistungen und Disponieren für die Leistungserstellung oder den Vertrieb, Unterstützen des Prozesses der Auftragserledigung, z.B. in der Leistungserstellung und der Logistik, Bearbeiten von betriebswirtschaftlichen Themen in allen Funktionen des Betriebes (Finanzierung, Investitionen, Rentabilität, Kostenplanung, -analyse und -verfolgung usw.), Bearbeiten der Geschäftsvorgänge des Rechnungswesens, Auswerten von Kennzahlen und Statistiken für die Erfolgskontrolle und zur Steuerung betrieblicher Prozesse, Anwenden von Methoden und Instrumenten zur Personalbeschaffung und zur Personalauswahl, Planen des Personaleinsatzes und Bearbeiten von Aufgaben der Personalverwaltung, Planen und Organisieren der Arbeitsprozesse, Nutzen von fremdsprachlichen Unterlagen; Korrespondieren und Kommunizieren in typischen Situationen mit Kunden in einer Fremdsprache, Arbeiten im Team und in Projekten im Rahmen von Geschäftsprozessen unter Verwendung aktueller Informations-, Kommunikations- und Medientechniken, Fähigkeiten zur Kommunikation, Kooperation, Moderation, Präsentation, Problemlösung und Entscheidung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Industriekaufleute arbeiten in verschiedenen industriellen Wirtschaftszweigen, Branchen und Betrieben und Einsatzgebieten, z.B. in den Bereichen der Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft oder im Bereich Personal- und Rechnungswesen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau
vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2764)
vom 20.07.2007 (BGBl. I S. 1518)