Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fachkraft Küche (Ausbildung)
Beruf in der Neuordnung
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Diese Informationen geben einen Zwischenstand wieder, der sich im Laufe des Verfahrens ändern kann.
Vorläufige Informationen zum Neuordnungsverfahren
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Zubereiten von Salaten, Eierspeisen und Gemüsegerichten, Zubereiten von einfachen Suppen, Soßen und Eintöpfen, Zubereiten von Sättigungsbeilagen, Zubereiten von einfachen Fleisch- und Fischgerichten, Anrichten und Garnieren von Gerichten und Speisen, Annehmen und Einlagern von Waren, Einsetzen von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln, Anwenden von Arbeitstechniken und Garverfahren in der Küche, Umsetzen von Hygienemaßnahmen, Beachten von Nachhaltigkeitsaspekten, Arbeiten im Team.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachkräfte Küche arbeiten vorwiegend in der Hotellerie und Gastronomie, insbesondere in Hotels und Restaurants sowie in der Gemeinschaftsgastronomie zum Beispiel in Schulen, Mensen, Krankenhäusern, Altenheimen und Betriebsrestaurants.
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 09.03.2022 (BGBl. I S. 389) / Ausbildungsdauer 24 Monate
vom 04.04.2022 (BGBl. I S. 690)
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Fortbildung / Umschulung
Weiterführende Informationen
Hintergrund der Neuordnung
Nach dem von den Sozialpartnern vorgelegten Neuordnungsantrag ist eine Neuordnung der gastgewerblichen Berufsbilder aus dem Jahr 1998 erforderlich, um die Berufsfamilie der gastgewerblichen Ausbildungsberufe angesichts der Veränderungen der beruflichen Anforderungen in einem differenzierter, anspruchsvoller und digitaler werdenden Arbeitsumfeld zukunftsfähig zu erhalten und die Qualität der Ausbildung zu sichern und zu verbessern. Es werden zurzeit folgende Berufe neu bzw. erstmals geordnet werden: • „Fachkraft für Gastronomie" (neue Berufsbezeichnung, ehemals Fachkraft im Gastgewerbe), • „Restaurantfachmann und Restaurantfachfrau" (Arbeitstitel), • „Fachmann und Fachfrau für Systemgastronomie", • „Hotelfachmann und Hotelfachfrau", • „Kaufmann und Kauffrau für Hotelmanagement" (neue Berufsbezeichnung, ehemals Hotelkaufmann/Hotelkauffrau), • „Koch und Köchin" • „Fachkraft Küche" (neuer 2-jähriger Beruf). Die neuen Ausbildungsordnungen werden kompetenzorientiert gestaltet. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt. Bisher gab es keinen zweijährigen Ausbildungsberuf für den Bereich Küche. Die zweijährige Fachkraft im Gastgewerbe weist zwar Ausbildungsinhalte zum Herstellen und Anrichten von einfachen Speisen auf. Allerdings reicht diese Qualifikation nicht aus, um den verstärkt differenzierten Qualifizierungsbedarf der Branche zu befriedigen. Deshalb soll ein neuer zweijähriger Ausbildungsberuf Fachkraft Küche geschaffen werden, der zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in der Küche befähigt. Der neue Beruf Fachkraft Küche soll inhaltlich stärker am dreijährigen Ausbildungsberuf Koch/Köchin ausgerichtet werden, so soll auch eine zeitliche Anrechnung im Umfang von zwei Jahren auf den Beruf Koch/Köchin möglich sein. Es ist eine klassische Prüfung mit Zwischen- und Abschlussprüfung vorgesehen. Die gemeinsame Beschulung aller sieben gastgewerblichen Berufe im ersten Ausbildungsjahr soll weiterhin möglich sein. Im zweiten Ausbildungsjahr soll eine gemeinsame Beschulung der drei Gastronomieberufe (Fachkräfte für Gastronomie, Restaurantfachleute und Fachleute für Systemmanagement) möglich. Daneben soll im zweiten Ausbildungsjahr eine gemeinsame Beschulung der Hotelberufe (Hotelfachleute und der Kaufleute für Hotelmanagement) und eine gemeinsame Beschulung der Küchenberufe (Fachkräfte Küche und Köche/Köchinnen) möglich sein. Die dargestellten angedachten Änderungen bilden die Arbeitsgrundlage der Sachverständigenarbeit. Sie werden im Neuordnungsverfahren diskutiert, geprüft, weiterentwickelt und ausdifferenziert. Das Inkrafttreten der Verordnungen ist - trotz der Herausforderungen aufgrund der Corona-Pandemie - für den 1. August 2022 geplant.