Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin (Ausbildung)
Beruf in der Neuordnung
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Diese Informationen geben einen Zwischenstand wieder, der sich im Laufe des Verfahrens ändern kann.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf
Hintergrund der Neuordnung
Die beiden dualen Ausbildungsberufe „Fluggerätelektroniker / Fluggerätelektronikerin“ und „Fluggerätmechaniker / Fluggerätmechanikerin“ befinden sich aktuell in einem verkürzten Neuordnungsverfahren. Anlass ist eine Änderung der EU-Verordnung, die die fachlichen Anforderungen an luftfahrttechnisches Personal in der Europäischen Union (EU) regelt. Luftfahrttechnisches Personal muss für Freigaben von Luftfahrzeugen über eine in Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 geregelte Lizenz verfügen. Die inhaltlichen Anforderungen sind dort in Teil-66 beschrieben. Die Europäische Kommission hat zuletzt am 22.05.2023 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/989 Aktualisierungen u.a. in Teil-66 vorgenommen, die EU-weit am 12.06.2024 in Kraft treten werden. Damit das in Deutschland ausgebildete luftfahrttechnische Personal keine gesonderten Prüfungen zusätzlich zur dualen Ausbildung ablegen muss, soll sichergestellt werden, dass die Inhalte gemäß o.g. Verordnung während der Ausbildung vermittelt werden und sich entsprechend in den deutschen Ordnungsmitteln wiederfinden. Um dies zu prüfen und Inhalte im Ausbildungsrahmenplan, der Anlage 3 und ggf. der Prüfungsordnung entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen, wurde das BIBB seitens des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragt ein verkürztes Neuordnungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen des Verfahrens werden Änderungen in den Verordnungen ausschließlich dort vorgenommen, wo sich diese aus Teil-66 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/989 ableiten lassen. Außerdem sollen die seit 01.08.2021 in Kraft getretenen Standardberufsbildpositionen (Empfehlung 172 des BIBB-Hauptausschusses) in die Verordnungen aufgenommen werden.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Fertigungstechnik
Fertigen und Instandsetzen von Fluggerätstrukturen und Fluggerätsystemkomponenten, Herstellen und Instandhalten von Bauteilen aus metallischen Werkstoffen, Kunststoffen und Verbundwerkstoffen, Montieren und Demontieren von mechanischen und elektrischen Geräten, Baugruppen und Systemen, Handhaben von Komponenten der Fluggerätsysteme, Durchführen von Mess- und Einstellarbeiten, Analysieren von Störungen, Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Auswerten von eigenen und fremden Fehlern, Berücksichtigen und Fördern der Redlichkeitskultur, Berücksichtigen von persönlichen und psychischen Faktoren für die Minderung von Risiken, Anwenden deutsch- und englischsprachiger technischer und luftfahrtspezifischer Dokumente, Selbständiges Arbeiten und Arbeiten im Team, Kooperieren mit anderen Fachbereichen, Berücksichtigung von interkulturellen, physischen und psychischen menschlichen Faktoren, , Mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist das geforderte Grundwissen nach Teil-66 der einschlägigen europäischen Vorschriften zur Beantragung einer CAT A-Lizenz beim Luftfahrt-Bundesamt nachgewiesen.
Berufliche Tätigkeitsfelder Fertigungstechnik
Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen der Fachrichtung Fertigungstechnik arbeiten in der Luft- und Raumfahrtindustrie, z.B. bei Fluggerätherstellern, Wartungs- und Instandhaltungsbetrieben sowie bei Fluggesellschaften und bei der Bundeswehr.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Triebwerkstechnik
Herstellen und Instandhalten von Triebwerksbauteilen, Montage und Demontage von Flugtriebwerken, Analysieren und Beheben von Störungen an Fluggerätsystemkomponenten, Testen und Erproben von Triebwerken und Anbauteilen, Handhaben von Komponenten der Fluggerätsysteme, Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten, Montieren und Demontieren von mechanischen, elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Bauteilen, Baugruppen oder Systemen von Fluggeräten, Auswuchten von Triebwerksteilen, Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Auswerten von eigenen und fremden Fehlern, Berücksichtigen und Fördern der Redlichkeitskultur, Berücksichtigen von persönlichen und psychischen Faktoren für die Minderung von Risiken, Anwenden deutsch- und englischsprachiger technischer und luftfahrtspezifischer Dokumente, Selbständiges Arbeiten und Arbeiten im Team, Kooperieren mit anderen Fachbereichen, Berücksichtigung von interkulturellen, physischen und psychischen menschlichen Faktoren, , Mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist das geforderte Grundwissen nach Teil-66 der einschlägigen europäischen Vorschriften zur Beantragung einer CAT A-Lizenz beim Luftfahrt-Bundesamt nachgewiesen.
Berufliche Tätigkeitsfelder Triebwerkstechnik
Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen der Fachrichtung Triebwerkstechnik arbeiten in der Luft- und Raumfahrtindustrie, z.B. bei Triebwerksherstellern, Wartungs- und Instandhaltungsbetrieben, Fluggesellschaften, Fluggerätherstellern und bei der Bundeswehr.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Instandhaltungstechnik
Instandhalten von Fluggerätstrukturen und Fluggerätsystemkomponenten, Instandhalten von Bauteilen aus metallischen Werkstoffen, Kunststoffen und Verbundwerkstoffen, Montieren und Demontieren von mechanischen, elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Bauteilen, Baugruppen oder Systemen von Fluggeräten, Abfertigen von Fluggeräten, Instandhalten von Bodengeräten, Analysieren und Beheben von Störungen an Fluggerätsystemkomponenten, Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Auswerten von eigenen und fremden Fehlern, Berücksichtigen und Fördern der Redlichkeitskultur, Berücksichtigen von persönlichen und psychischen Faktoren für die Minderung von Risiken, Anwenden deutsch- und englischsprachiger technischer und luftfahrtspezifischer Dokumente, Selbstständiges Arbeiten und Arbeiten im Team, Kooperieren mit anderen Fachbereichen, Berücksichtigung von interkulturellen, physischen und psychischen menschlichen Faktoren, , Mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist das geforderte Grundwissen nach Teil-66 der einschlägigen europäischen Vorschriften zur Beantragung einer CAT A-Lizenz beim Luftfahrt-Bundesamt nachgewiesen.
Berufliche Tätigkeitsfelder Instandhaltungstechnik
Fluggerätmechaniker und Fluggerätmechanikerinnen der Fachrichtung Instandhaltungstechnik arbeiten in der Luft- und Raumfahrtindustrie, z.B. bei Wartungs- und Instandhaltungsbetrieben, Fluggesellschaften sowie bei Fluggerätherstellern und der Bundeswehr.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
42 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf