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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Biologielaborant/Biologielaborantin (Ausbildung)

Diese Seite enthält statistische Daten sowie Hintergrundinformationen und Wissenswertes über die historische Entwicklung des Berufs.

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Berufsklassifikation nach KldB 2010

41212

Statistik

Genealogie

Hintergrund der Neuordnung (2009)

Mit der am 30. Dezember 2016 in Kraft getretenen Änderungsverordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack wurde die Voraussetzung geschaffen, dass die Ausbildung Biologielaborant/in weiterhin, d.h. auch nach der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 und Erlass der Tierschutzversuchstierverordnung als Sachkundenachweis hinsichtlich der Durchführung von Tierversuchen und der Tötung von Versuchstieren gelten kann. Die Tierschutzversuchstierverordnung benennt erstmals umfassend die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, über die Personen für die Pflege, die Planung und die Durchführung von Tierversuchen oder das Töten von Versuchstieren nachweislich verfügen müssen. Die Erarbeitung eines Entwurfs der Änderungsverordnung erfolgte federführend durch das BIBB in Zusammenarbeit mit den von den Sozialpartnern benannten Experten und Expertinnen aus der betrieblichen (Ausbildungs)Praxis. Sie geschah auf Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und in Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz und der Vorsitzenden der Projektgruppe Tierversuche der Genehmigungsbehörden der Länder. In der bisherigen Ausbildungsordnung wurden die notwendigen Anforderungen sehr global beschrieben hinsichtlich - der in die Ausbildung einzubeziehenden Tierkategorien, - der Applikationen und Betäubungsverfahren, - der Haltung von Versuchstieren, - sowie ethischer Aspekte von Tierversuchen. Den Genehmigungsbehörden waren aus diesem Grund in einigen Fällen zum Nachweis der Sachkunde über das Abschlusszeugnis hinaus z.T. auch entsprechende Angaben zum individuellen Ausbildungsverlauf vorzulegen. Durch die Änderungsverordnung sind nun zum einen die wesentlichen aktuellen Schlüsselbegriffe aus der Tierschutz-Versuchstierverordnung in den Ausbildungsrahmenplan aufgenommen worden. Zum anderen werden die Applikations- und Betäubungsverfahren konkret benannt, deren Kenntnis als Mindestanforderung in die Ausbildung einzubeziehen sind. Gleiches gilt für Nagetiere als Tierkategorie. Kenntnisse über ihre Haltung und Ethologie werden ebenfalls als Mindestanforderung benannt. Um die Einhaltung aktueller Standards in der Ausbildung sicherzustellen, wird auf versuchstierkundliche Empfehlungen verwiesen. Die Übereinstimmung von Tierschutzversuchstierverordnung und Ausbildungsordnung werden mit diesen Änderungen „sichtbar“ gemacht. Wegen der Relevanz der Änderungen für die Umsetzung durch die durchführenden Stellen, d.h. die Anerkennung der Berufsausbildung als Sachkunde, wird der Ausbildungsberuf an dieser Stelle als modernisiert geführt, auch wenn es sich um keine Modernisierung des Ausbildungsberufes im klassischen Sinne handelt, da keine zusätzlichen, d.h. grundsätzlich neuen Ausbildungs- und Prüfungsinhalte eingeführt wurden. Hintergrund der Neuordnung 2009 Anlass für die Neuordnung im Jahr 2009 war es die bis dahin befristete gestreckte Abschlussprüfung in Dauerrecht zu überführen. In diesem Zusammenhang wurde die gesamte Verordnung neu veröffentlicht. Der Verordnungstext wurde dabei an aktuelle Standards angepasst. Die neue Systematik der Prüfungsparagrafen ist dabei mit einer neuen Schneidung der Prüfungsbereiche verbunden. Die materiellen Anforderungen bleiben unverändert. Wirtschafts- und Sozialkunde wird nur noch in Teil 2 geprüft, trägt aber wie bisher 10% zum Gesamtergebnis der Abschlussprüfung bei. Bestehen bleibt auch die seit 2002 mit Inkrafttreten der Erprobungsverordnung gültige zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung. Die Struktur der Ausbildung hat sich bewährt und bleibt erhalten, ebenso das gemeinsame Strukturkonzept mit der Ausbildung zum/zur Chemie- sowie zum/zur Lacklaboranten/in. Strukturelemente sind Pflicht- und Wahlqualifikationen, wobei sich die Pflichtqualifikationen in gemeinsame integrative Qualifikationen und berufsspezifische Pflichtqualifikationen gliedern. Unter Beachtung von Auswahlregeln sind insgesamt 6 Wahlqualifikationen im zeitlichen Umfang von insgesamt 78 Wochen in die Ausbildung zu integrieren.

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