Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Kaufmann für Hotelmanagement/Kauffrau für Hotelmanagement (Ausbildung)
Beruf in der Neuordnung
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Diese Informationen geben einen Zwischenstand wieder, der sich im Laufe des Verfahrens ändern kann.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Planen, Durchführen und Analysieren des Channel-Managements und des Revenue-Managements, Entwickeln, Durchführen und Auswerten von Marketingmaßnahmen, Erstellen von Rechnungen und Überwachen des Zahlungsverkehrs, Ermitteln und Auswerten von betrieblichen Kennzahlen, Führen von Betriebsstatistiken, Kalkulieren der Verkaufspreise, Annehmen und Lagern von Waren sowie Überwachen der Bestände, Ermitteln von Warenbedarfen und Bearbeiten von Beschaffungsvorgängen, Steuern, Kalkulieren und Auswerten von Veranstaltungen, Durchführen von Personalplanungen und Bearbeiten von Personalvorgängen, Arbeiten in der Reservierung und am Empfang, Verkaufen von Übernachtungen und Dienstleistungen, Bearbeiten der Gästekommunikation und des Beschwerde-Managements, Empfangen und Beraten der Gäste, Grundlegende Aufgaben im Service, Umsetzen von Hygienemaßnahmen, Beachten von Nachhaltigkeitsaspekten, Arbeiten im Team und Kooperieren mit angrenzenden Zuständigkeitsbereichen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Kaufleute für Hotelmanagement arbeiten vorwiegend administrativ und unterstützen die strategischen Bereiche insbesondere in Beherbergungsbetrieben, Hotelkooperationen und Hotelketten.
Struktur der Ausbildung
Zusatzqualifikationen
Rechtsgrundlagen
vom 09.03.2022 (BGBl. I S. 314) / Ausbildungsdauer 36 Monate
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Fortbildung / Umschulung
Weiterführende Informationen
Hintergrund der Neuordnung
Nach dem von den Sozialpartnern vorgelegten Neuordnungsantrag ist eine Neuordnung der gastgewerblichen Berufsbilder aus dem Jahr 1998 erforderlich, um die Berufsfamilie der gastgewerblichen Ausbildungsberufe angesichts der Veränderungen der beruflichen Anforderungen in einem differenzierter, anspruchsvoller und digitaler werdenden Arbeitsumfeld zukunftsfähig zu erhalten und die Qualität der Ausbildung zu sichern und zu verbessern. Es werden zurzeit folgende Berufe neu bzw. erstmals geordnet werden: • „Fachkraft für Gastronomie" (neue Berufsbezeichnung, ehemals Fachkraft im Gastgewerbe), • „Restaurantfachmann und Restaurantfachfrau" (Arbeitstitel), • „Fachmann und Fachfrau für Systemgastronomie", • „Hotelfachmann und Hotelfachfrau", • „Kaufmann und Kauffrau für Hotelmanagement" (neue Berufsbezeichnung, ehemals Hotelkaufmann/Hotelkauffrau), • „Koch und Köchin" • „Fachkraft Küche" (neuer 2-jähriger Beruf). Die neuen Ausbildungsordnungen werden kompetenzorientiert gestaltet. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt. Der Beruf Hotelkaufmann/Hotelfkauffrau soll umbenannt werden in Kaufmann für Hotelmanagement und Kauffrau für Hotelmanagement. Er soll stärker als bisher kaufmännisch ausgerichtet und an die veränderten Rahmenbedingungen infolge von Digitalisierung, Plattformökonomie und Kettenbildung angepasst werden. Auch anspruchsvolle strategische Ausbildungsinhalte im Bereich Revenue und Yield Management, Warenwirtschaft, Controlling und Personalwirtschaft sollen ergänzt werden. Die beiden Hotelberufe sollen aus der bisherigen Berufsgruppe mit den anderen gastgewerblichen Ausbildungsberufen herausgelöst und stärker miteinander gekoppelt werden. Eine zeitliche Anrechnung der Fachkraft im Gastgewerbe im Umfang von zwei Jahren auf die beiden Berufe wie bisher wird damit nicht mehr möglich sein. Die Möglichkeit der gegenseitigen zeitlichen Anrechnung der beiden Hotelberufe im Umfang von zwei Jahren auf die Ausbildung wird im Verfahren geprüft. Als Prüfungsform für diesen Ausbildungsberuf wird die gestreckte Abschlussprüfung angestrebt, die Umsetzbarkeit wird im Sachverständigenverfahren geprüft. Die gemeinsame Beschulung aller sieben gastgewerblichen Berufe im ersten Ausbildungsjahr soll weiterhin möglich sein. Im zweiten Ausbildungsjahr soll eine gemeinsame Beschulung der drei Gastronomieberufe (Fachkräfte für Gastronomie, Restaurantfachleute und Fachleute für Systemmanagement) möglich. Daneben soll im zweiten Ausbildungsjahr eine gemeinsame Beschulung der Hotelberufe (Hotelfachleute und der Kaufleute für Hotelmanagement) und eine gemeinsame Beschulung der Küchenberufe (Fachkräfte Küche und Köche/Köchinnen) möglich sein. Die dargestellten angedachten Änderungen bilden die Arbeitsgrundlage der Sachverständigenarbeit. Sie werden im Neuordnungsverfahren diskutiert, geprüft, weiterentwickelt und ausdifferenziert. Das Inkrafttreten der Verordnungen ist - trotz der Herausforderungen aufgrund der Corona-Pandemie - für den 1. August 2022 geplant.