Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Textilgestalter im Handwerk/Textilgestalterin im Handwerk - Fachrichtung Klöppeln (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Gestalten und Herstellen von Klöppelspitzen, Anwenden verschiedener Klöppelspitzentechniken, Entwickeln und Gestalten von Entwürfen, Durchführen von experimentellen Spitzenarbeiten, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einsetzen und Kombinieren von Werkstoffen nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit, Erstellen von technischen Unterlagen, Handhaben von Arbeitsgeräten und Werkzeugen,, Ausführen von Ecken und Runden, Umsetzen von Kantenanfängen und Kantenabschlüssen, Einarbeiten von Verbindungen und Verzierungen, Zusammenfügen und Montieren von Spitzen, Instandsetzen von Klöppelspitzen, Verkaufen und Präsentieren von Klöppelspitzen, Beraten von Kunden, Beurteilen von Qualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Beachten von Grundsätzen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Textilgestalter/Textilgestalterinnen im Handwerk, Fachrichtung Klöppeln, arbeiten in Werkstätten, Ateliers und Unternehmen. Mögliche Arbeitsbereiche können u.a. Modeateliers, therapeutische Einrichtungen oder Theaterwerkstätten und Museen sein. Der spätere berufliche Werdegang führt oft in die Selbstständigkeit.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Zusatzqualifikationen
Fachrichtungen
Klöppeln
Posamentieren
Filzen
Sticken
Stricken
Weben
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk
vom 17.06.2011 (BGBl. I S. 1178)
vom 25.07.2011 (BGBl. I S. 1527)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.