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BIBB-Präsident Esser: Wir sollten den Deutschen Qualifikationsrahmen verbindlicher machen

BIBB-Präsident Esser hat sich aus Anlass einer virtuellen Enquete-Ausschusssitzung dafür ausgesprochen, den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) verbindlicher zu machen. Dann werde der DQR schlagkräftig und sorge für Gleichwertigkeit sowie Durchlässigkeit, so Esser.

BIBB-Präsident Esser: Wir sollten den Deutschen Qualifikationsrahmen verbindlicher machen

Der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), Friedrich Hubert Esser, hat sich dafür ausgesprochen, den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) verbindlicher zu machen. Aus Anlass einer virtuellen Sitzung der Projektgruppe „Attraktivitätssteigerung der beruflichen Bildung – Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit“ der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ des Deutschen Bundestags sagte Esser: „Wenn wir den DQR verbindlicher machen, wird er schlagkräftiger, unterstützt er Gleichwertigkeit, Durchlässigkeit sowie lebenslanges Lernen im gesamten Bildungssystem – und zumal die berufliche Bildung wird attraktiver.“

Aus Sicht Essers fördert der DQR mit seiner Kopplung an den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) die Mobilität und das lebenslange Lernen in Europa. Deutlich werde so zumal die Gleichwertigkeit von beruflicher Bildung und Allgemeinbildung bzw. Hochschulbildung. „Der DQR ist also in erster Linie ein Transparenzinstrument – und kein Instrument zur Legitimierung von Berechtigungen im Bildungssystem“, betonte der BIBB-Präsident. Zugleich mangele es dem DQR jedoch noch an Bedeutung, Bekanntheit und Akzeptanz.

Die Bindung des DQR an eine rechtliche Regelung würde nach Meinung Essers die Verbindlichkeit des mit dem Qualifikationsrahmen erreichten bildungspolitischen Konsenses nachhaltig hervorheben. Ferner würde hierdurch eine Intensivierung der bildungsbereichsübergreifenden Orientierung am DQR befördert. Und eine solche Verzahnung sei notwendig, um auch zukünftig Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit im Bildungssystem zu stärken. Esser unterstrich: „Schaut man speziell auf die berufliche Bildung, ist eine rechtliche Verankerung ebenfalls zu wünschen“. Berufliche Handlungskompetenz im Sinne des DQR sei im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht ausdrücklich genannt. „Daher fehlt auch in der Ordnungsarbeit des BBiG eine eindeutige Legitimation für die Orientierung an Lernergebnissen“, so der BIBB-Präsident abschließend.