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Zusammenarbeit mit Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Das BIBB sieht sich als moderne Wissenschaftseinrichtung des Bundes gesellschaftlich bei Umweltschutz und Sozialem in besonderer Verantwortung. Es gibt u.a. in der Verwaltungsarbeit zahlreiche Anknüpfungspunkte, nachhaltig zu handeln. In diesem Beitrag wird die Zusammenarbeit mit Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (und Blindenwerkstätten) im Rahmen der Auftragsvergabe dargestellt.

Zusammenarbeit mit Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Soweit das BIBB Aufträge an Dritte vergibt (z.B. Einkauf von IT- oder Büroartikeln, Dienstleistungsverträge mit Externen) ist es als öffentlich-rechtliche Einrichtung an die besonderen Vorschriften des Vergaberechts gebunden, die u.a. Wettbewerb, Antidiskriminierung und Wirtschaftlichkeit dienen.

Das Vergaberecht ermöglicht unter bestimmten Vorgaben die bevorzugte Berücksichtigung von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Auftragsvergabe. So können die öffentlichen Auftraggeber etwa den Wettbewerb nur zwischen diesen Werkstätten herstellen, um so die besonderen Herausforderungen dieses Marktanbieters zu berücksichtigen. Im Wettbewerb mit anderen Anbietern ist den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ein Wettbewerbsvorteil einzuräumen: ihr jeweiliges Angebot erhält auch dann den Zuschlag, wenn es bis zu 15% weniger wirtschaftlich ist als das des wirtschaftlichsten Bieters.

Im BIBB gibt es die bindende Vorgabe, von diesen Sonderregeln in einschlägigen Fällen aktiv Gebrauch zu machen (Selbstverpflichtung).

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen haben viele Produkte und Dienstleistungen im Angebot, die die Bedarfe von Unternehmen und öffentlichem Dienst bedienen. Ihr Port-Folio kann also bei vielen Beschaffungen und weiteren Aufträgen in Betracht gezogen werden. Über eine jährlich aktualisierte Übersicht der Bundesagentur für Arbeit kann sich jedermann über mögliche Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen informieren.

Für das BIBB werden z.B. Kugelschreiber und andere Werbegeschenke für Projekte (giveaways) von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zielgruppengerecht und passgenau bearbeitet. Auch im Bereich der IT arbeiten wir mit Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zusammen, wenn es z.B. um Hardware, Dienstleistungen wie Datenträgervernichtung oder Entsorgung von Altgeräten oder spezielle Reinigungsmittel geht. In Bereichen wie Lagerung und Versand von Materialien erhalten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oftmals im Wettbewerb mit anderen Anbietern im BIBB den Zuschlag.

Auch bei der Aussonderung von in anderem Kontext noch verwendbaren Gegenständen/Möbeln können Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gesondert berücksichtigt werden. So werden z.B. Schreibtische oder PC-Arbeitstische, die im BIBB nicht mehr verwendet werden können, im Rahmen des BIBB-Aussonderungskonzepts und bei konkreten Bedarfen an diese Einrichtungen abgegeben.