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Pressemitteilung

Berufsbildungsbericht 2023 veröffentlicht

BIBB-Hauptausschuss verabschiedet Stellungnahme

12/2023 | Bonn, 10.05.2023

Der Berufsbildungsbericht 2023 der Bundesregierung ist am heutigen Mittwoch im Anschluss an die Verabschiedung im Bundeskabinett vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlicht worden (www.bmbf.de/berufsbildungsbericht). Parallel mit dem Erscheinen des Berufsbildungsberichts veröffentlicht der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) auch seine Stellungnahme. Diese hatte der BIBB-Hauptausschuss zuvor in seiner Sitzung am 24. März 2023 auf der Grundlage des vom BMBF vorgelegten Entwurfs des Berufsbildungsberichts verabschiedet.

In seiner gemeinsamen Stellungnahme würdigt der BIBB-Hauptausschuss, dass das System der beruflichen Bildung vielen jungen Menschen nach dem Schulabschluss einen Einstieg in das Erwerbsleben ermöglicht und den Betrieben qualifizierte Fachkräfte sichert. Es ist handlungs- und zukunftsfähig und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen wie demografischer Wandel, Dekarbonisierung oder Digitalisierung. Gleichzeitig wirken die aktuellen Krisen auf den Ausbildungsmarkt ein. Es muss das Ziel sein, mit Blick auf die Berufsbildung die Folgen der Coronapandemie und des russischen Angriffskrieges in der Ukraine zügig zu überwinden und gestärkt aus der Situation hervorzugehen.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dazu gehört laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch die Stellungnahme zum Entwurf des Berufsbildungsberichts. Der Hauptausschuss ist zu gleichen Teilen mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen besetzt.

Die gemeinsame Stellungnahme des BIBB-Hauptausschusses sowie die ergänzenden Voten der Gruppen der Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder im Wortlaut: www.bibb.de/dokumente/pdf/stellungnahmezumbbb2023.pdf

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.