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Pressemitteilung

Für die Füße nur das Beste – Schuhe nach Maß

Neue Ausbildungsordnung für das Schuhmacherhandwerk

40/2018 | Bonn, 24.07.2018

Die Anfertigung von Maßschuhen ist die Königsdisziplin im Schuhmacherhandwerk. Maßschuhe werden von Kunden heute auch vermehrt aus Gründen der Fußgesundheit, Langlebigkeit und Wiederverwertbarkeit der verwendeten Materialien nachgefragt. Auch in Bereichen wie Theater, Film oder Karneval werden maßgefertigte Schuhe benötigt. Dennoch besteht das Hauptgeschäft weiterhin aus Reparaturaufträgen. Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung die bisherige Ausbildung für Schuhmacher/-innen modernisiert und mit der neuen Berufsbezeichnung „Maßschuhmacher/Maßschuhmacherin“ versehen. Durch die neue Berufsbezeichnung werden die individuelle und handwerkliche Fertigung und somit der Unterschied zur industriellen Serienfertigung hervorgehoben. Die Neuregelung tritt zum 1. August 2018 in Kraft.

Die Neuordnung des dreijährigen Ausbildungsberufs Schuhmacher/Schuhmacherin greift technische, wirtschaftliche und organisatorische Veränderungen und Entwicklungen in den Betrieben des Schuhmacherhandwerks auf. Unter anderem werden Inhalte zur Modellgestaltung, Qualitätssicherung, Nachhaltigkeit, Kundenorientierung sowie zum Präsentieren und Verkaufen von Dienstleistungen, Waren und Produkten verstärkt beziehungsweise neu aufgenommen. Auch das individuelle Umarbeiten von Konfektionsschuhen, durch das Maßschuhmacher ihr Leistungsprofil erweitern, ist neu hinzugekommen. Zudem wird den Betrieben, die Schuhschäfte herstellen, den Schäftemachereien, zukünftig ebenfalls ermöglicht, nach der neuen Verordnung auszubilden. Deshalb werden im dritten Ausbildungsjahr die beiden Fachrichtungen „Maßschuhe“ und „Schaftbau“ verankert.

In den ersten beiden Ausbildungsjahren steht das Reparieren und Ändern von Maß- und Konfektionsschuhen im Vordergrund, bevor sich die Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr in einer der beiden Fachrichtungen spezialisieren. Die Fachrichtung „Maßschuhe“ führt die Ausbildungsinhalte des bisherigen Berufsbildes weiter. In ihr wird das Anfertigen von Maßschuhen mit verschiedenen Techniken vertieft. Die neu verankerte Fachrichtung „Schaftbau“ widmet sich der Herstellung der Schuhschäfte, die bei der Produktion der Maßschuhe als vorgefertigte Teile zum Einsatz kommen. Dem Schaft kommt als sichtbarem Schuhoberteil dabei eine besondere Bedeutung zu, da er zum Beispiel durch Materialkombinationen, Ziernähte, Lochungen und Schuhverschlüsse vielfältig gestaltet werden kann und äußerst exakt gearbeitet werden muss.

Die Berufsaussichten für Auszubildende und Fachkräfte sind gut; oftmals führt der Weg in die Selbstständigkeit. So kann nach der Gesellenprüfung unter anderem eine Weiterbildung zum/zur Schuhmachermeister/-in oder eine Technikerausbildung mit der Fachrichtung Schuhtechnik angeschlossen werden. Aktuell verzeichnet das Schuhmacherhandwerk rund 2.350 eingetragene Meisterbetriebe sowie zusätzlich etwa 850 Schuhreparaturbetriebe.

Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung erarbeitete Rahmenlehrplan lösen die bestehende Verordnung aus dem Jahr 2004 zum 1. August 2018 ab.

Weitere Informationen unter www.bibb.de/neue-berufe

Bildmaterial steht unter www.bibb.de/pressefotos  zur Verfügung.

Ansprechpartnerin: Christiane Reuter; E-Mail: reuter@bibb.de

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.