Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin (Ausbildung)
Beruf in der Neuordnung
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Diese Informationen geben einen Zwischenstand wieder, der sich im Laufe des Verfahrens ändern kann.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf
Hintergrund der Neuordnung
Die beiden dualen Ausbildungsberufe „Fluggerätelektroniker / Fluggerätelektronikerin“ und „Fluggerätmechaniker / Fluggerätmechanikerin“ befinden sich aktuell in einem verkürzten Neuordnungsverfahren. Anlass ist eine Änderung der EU-Verordnung, die die fachlichen Anforderungen an luftfahrttechnisches Personal in der Europäischen Union (EU) regelt. Luftfahrttechnisches Personal muss für Freigaben von Luftfahrzeugen über eine in Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 geregelte Lizenz verfügen. Die inhaltlichen Anforderungen sind dort in Teil-66 beschrieben. Die Europäische Kommission hat zuletzt am 22.05.2023 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/989 Aktualisierungen u.a. in Teil-66 vorgenommen, die EU-weit am 12.06.2024 in Kraft treten werden. Damit das in Deutschland ausgebildete luftfahrttechnische Personal keine gesonderten Prüfungen zusätzlich zur dualen Ausbildung ablegen muss, soll sichergestellt werden, dass die Inhalte gemäß o.g. Verordnung während der Ausbildung vermittelt werden und sich entsprechend in den deutschen Ordnungsmitteln wiederfinden. Um dies zu prüfen und Inhalte im Ausbildungsrahmenplan, der Anlage 3 und ggf. der Prüfungsordnung entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen, wurde das BIBB seitens des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragt ein verkürztes Neuordnungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen des Verfahrens werden Änderungen in den Verordnungen ausschließlich dort vorgenommen, wo sich diese aus Teil-66 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/989 ableiten lassen. Außerdem sollen die seit 01.08.2021 in Kraft getretenen Standardberufsbildpositionen (Empfehlung 172 des BIBB-Hauptausschusses) in die Verordnungen aufgenommen werden.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Verlegen und Verbinden von Energie-, Signal- und Datenleitungen, Montieren und Installieren von Komponenten und Geräten zu elektrischen und mechanischen Systemen, Installieren und Justieren von Sensorsystemen, Baugruppen der Steuerungs- und Regeltechnik sowie elektropneumatischen und hydraulischen Stellgliedern, Installieren, Prüfen und Inbetriebnehmen von Kommunikations-, Navigations-, Radar- und Autopilotanlagen, Instandhalten von Flugsteuerungs- und Antriebssystemen, Erstellen von Prüfaufbauten, Simulieren von technischen Umfeldbedingungen, Erfassen von Messwerten, Prüfen und Auswerten von Signalen an Schnittstellen, Prüfen und Testen im Gesamtsystem von pneumatischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Komponenten, Analysieren und Beheben von Störungen in Systemen, Einsetzen von Testsoftware und Diagnosesystemen, Planen und Steuern von Produktionsabläufen, Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, Dokumentieren der Arbeitsabläufe einschließlich der vorgenommenen Prüfungen, Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Auswerten von eigenen und fremden Fehlern, Berücksichtigen und Fördern der Redlichkeitskultur, Berücksichtigen von persönlichen und psychischen Faktoren für die Minderung von Risiken, Arbeiten auch mit englischsprachigen Unterlagen und Kommunizieren auch in englischer Sprache, Organisieren von Gruppenarbeit und Prozessschritten, Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften, , Mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist das geforderte Grundwissen nach Teil-66 der einschlägigen europäischen Vorschriften zur Beantragung einer CAT A-Lizenz beim Luftfahrt-Bundesamt nachgewiesen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fluggerätelektroniker und Fluggerätelektronikerinnen arbeiten in Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie, bei Fluggesellschaften, in Wartungsbetrieben oder bei der Bundeswehr. Darüber hinaus können sie auch in Flugschulen Beschäftigung finden.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
42 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf