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Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2018

Anstieg und Strukturen 2018 sowie Entwicklungen seit 1976

09.01.2019 | Ursula Beicht

Im Jahr 2018 wurden die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland deutlich stärker angehoben als im Vorjahr. Prozentual fiel der Vergütungsanstieg in Westdeutschland etwas schwächer aus als in Ostdeutschland. Die Ost-West-Unterschiede im Vergütungsniveau blieben insgesamt weitestgehend unverändert. Dies ergab die neueste Auswertung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen. Im vorliegenden Fachbeitrag sind über die aktuellen Ergebnisse hinaus auch die langfristigen Vergütungsentwicklungen im Westen seit 1976 und im Osten seit 1992 dargestellt.

Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2018

1 Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen 2018

In Deutschland betrugen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2018 im Gesamtdurchschnitt 908 € pro Monat. Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sie sich um durchschnittlich 3,7 Prozent und damit deutlich stärker als 2017 (2,6 %). In Westdeutschland lagen die tariflichen Vergütungen 2018 bei durchschnittlich 913 €, in Ostdeutschland bei 859 €. Der prozentuale Vergütungsanstieg fiel in Westdeutschland mit 3,6 Prozent nicht ganz so stark aus wie in Ostdeutschland mit 3,9 Prozent. Der Abstand zwischen west- und ostdeutschem Tarifniveau blieb unverändert bestehen: 2018 wurden im Osten ebenso wie im Jahr zuvor 94 Prozent der westlichen Vergütungshöhe erreicht. Dies sind die zentralen Ergebnisse der neuesten Auswertung tariflicher Ausbildungsvergütungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

2 Hinweise zur BIBB-Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen

Die Auswertung tariflicher Ausbildungsvergütungen wird im BIBB seit 1976 jährlich zum Stichtag 1. Oktober durchgeführt (vgl. Beicht 2011). Seit 1992 sind neben den westdeutschen auch die ostdeutschen Bundesländer einbezogen. Die Grundlage bilden die geltenden Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen in rund 450 wichtigen Tarifbereichen Deutschlands. Die aktuellen Angaben zu den dort festgelegten Vergütungssätzen werden jeweils vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus dem dort geführten Tarifregister zusammengestellt. Auf dieser Datenbasis werden im BIBB Vergütungsdurchschnitte für stärker besetzte Ausbildungsberufe berechnet, und zwar zunächst getrennt nach West- und Ostdeutschland. So kann festgestellt werden, inwieweit sich die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Ostdeutschland an das Westniveau angeglichen haben und welche Vergütungsunterschiede noch bestehen.

Derzeit sind 181 Berufe für Westdeutschland und 153 Berufe für Ostdeutschland in der Auswertung berücksichtigt. Für eine Reihe von Berufen, die im Westen einbezogen sind, liegen im Osten keine Tarifvereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen vor, weshalb die Zahl der erfassten Berufe hier deutlich geringer ist. Zudem sind einige Berufe für den Osten nicht aufgenommen worden, weil sie dort aufgrund sehr niedriger Auszubildendenzahlen kaum eine quantitative Bedeutung haben. In den für Westdeutschland erfassten Berufen sind derzeit 90 Prozent aller westdeutschen Auszubildenden vertreten, in den für Ostdeutschland berücksichtigten Berufen sind es 81 Prozent der ostdeutschen Auszubildenden.

Auf Grundlage der ermittelten berufsspezifischen Vergütungsdurchschnitte in West- bzw. Ostdeutschland werden weitere Durchschnittswerte gebildet, z. B. für die verschiedenen Ausbildungsbereiche sowie ein Gesamtdurchschnitt über alle jeweils einbezogenen Berufe in West und Ost. Die Berufe gehen dabei mit dem Gewicht ihrer jeweiligen Auszubildendenzahlen in die Berechnung ein. Darüber hinaus werden auch jeweils durchschnittliche Vergütungsbeträge bezogen auf das gesamte Bundesgebiet berechnet. Hierbei erfolgt eine Gewichtung mit den west- und ostdeutschen Auszubildendenzahlen der jeweiligen Berufe. Da der weitaus größte Teil der Auszubildenden in Westdeutschland ausgebildet wird, sind die für das gesamte Bundesgebiet ermittelten Vergütungsdurchschnitte sehr stark vom westlichen Vergütungsniveau geprägt.

3 Festlegung und Verbindlichkeit der tariflichen Ausbildungsvergütungen

In der dualen Berufsausbildung ist jeder Betrieb dazu verpflichtet, seinen Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen (§ 17 Berufsbildungsgesetz). Die gesetzliche Regelung hat jedoch nicht festgelegt, welche Vergütungshöhe als angemessen anzusehen ist.1 Daher werden in den meisten Branchen von den Tarifpartnern (Arbeitgeber und Gewerkschaften) Vereinbarungen über die Ausbildungsvergütungen abgeschlossen. Entsprechend der gesetzlichen Vorschrift, dass sich die Vergütungen im Verlauf der Ausbildung zu erhöhen haben, werden dabei mit jedem Ausbildungsjahr ansteigende Vergütungssätze vorgesehen.

Die Höhe der tariflich vereinbarten Vergütungen variiert von Branche zu Branche beträchtlich. Zudem gibt es innerhalb vieler Branchen regional abweichende tarifliche Regelungen. Somit bestehen Unterschiede in der Höhe der Ausbildungsvergütungen sowohl zwischen den Branchen als auch zwischen den Regionen, und zwar insbesondere zwischen West- und Ostdeutschland.

Über Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen entscheiden die Tarifpartner in der Regel im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen zu den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer/-innen. Die Tarifabschlüsse zu den Ausbildungsvergütungen werden dabei oft relativ stark von den Abschlüssen zu den Löhnen und Gehältern beeinflusst.

Tarifgebundene Betriebe müssen ihren Auszubildenden mindestens die in ihrer Branche und Region aktuell geltenden tariflichen Vergütungssätze zahlen. Nicht tarifgebundene Betriebe können dagegen die für ihre Branche und Region vereinbarte tarifliche Ausbildungsvergütung nach derzeitiger Rechtsprechung um bis zu 20 Prozent unterschreiten. Betriebe ohne Tarifbindung halten sich trotzdem häufig freiwillig an den Tarif (vgl. Beicht/Walden 2012).

Somit wird die Höhe der tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen vor allem in Westdeutschland nach wie vor stark durch die tariflichen Regelungen bestimmt, obwohl die Tarifbindung der Betriebe hier seit Mitte der 1990er-Jahre deutlich abgenommen hat (vgl. Ellguth/Kohaut 2018). Betriebe in Ostdeutschland waren dagegen immer schon erheblich seltener tarifgebunden, und der Anteil der Betriebe, die freiwillig eine dem Tarifniveau entsprechende Ausbildungsvergütung zahlen, ist hier deutlich geringer als in Westdeutschland (vgl. Beicht/Walden 2012).

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen stellen für die Auszubildenden Bruttobeträge dar. Überschreitet die Vergütung die Geringverdienergrenze von 325 € im Monat, so wird der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Bei hohen Vergütungen erfolgt gegebenenfalls zusätzlich ein Lohnsteuerabzug. Nur wenn die monatliche Vergütung maximal 325 € beträgt, gibt es keine Abzüge, da die Auszubildenden dann im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als Geringverdiener/-innen gelten, die keine Sozialversicherungsbeiträge selbst zahlen müssen. In diesem Fall sind die gesamten Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) vom Ausbildungsbetrieb zu übernehmen.

4 Aktuelle Strukturen der tariflichen Ausbildungsvergütungen

Schaubild 1: Tarifliche Ausbildungsvergütungen in 20 ausgewählten Berufen 2018 in Deutschland

4.1 Vergütungsunterschiede zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen

Im Jahr 2018 gab es zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen beträchtliche Unterschiede in der Vergütungshöhe, wie Schaubild 1 verdeutlicht. Dargestellt sind hier die gesamtdeutschen Durchschnittswerte der tariflichen Ausbildungsvergütungen in 20 exemplarisch ausgewählten Berufen.2

Besonders hoch war demnach das Vergütungsniveau im Handwerksberuf "Maurer/-in" mit einem Gesamtdurchschnitt von 1.159 € im Monat. Hohe Vergütungen wurden beispielsweise auch in den Berufen "Mechatroniker/-in", "Industriemechaniker/-in", "Industriekaufmann/-frau" sowie "Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen" erreicht. Eher niedrige Beträge wiesen zum Beispiel die Berufe "Schornsteinfeger/-in", "Friseur/-in", "Florist/-in" und "Bäcker/-in" auf.

Schaubild 2: Tarifliche Ausbildungsvergütungen in 20 ausgewählten Berufen 2018 in West- und Ostdeutschland

Die berufsspezifischen Vergütungsdurchschnitte fielen 2018 in Ostdeutschland häufig deutlich geringer aus als in Westdeutschland (siehe Schaubild 2). Besonders groß waren die Unterschiede im Beruf "Friseur/-in", hier lagen die tariflichen Vergütungen im Osten um 36 Prozent unter dem westlichen Wert. Auch in den Berufen "Metallbauer/-in" und "Maurer/-in" war das Vergütungsniveau im Osten wesentlich niedriger als im Westen, und zwar um 26 Prozent bzw. 17 Prozent.

Daneben gab es aber auch eine Reihe von Berufen, in denen 2018 kein Ost-West-Unterschied bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen mehr bestand. Hierzu zählten die Berufe "Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen", "Verwaltungsfachangestellte/-r", "Medientechnologe/-technologin Druck", "Medizinische/-r Fachangestellte/-r", "Maler/-in und Lackierer/-in", "Bäcker/-in" und "Schornsteinfeger/-in".

Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass sich die tariflichen Ausbildungsvergütungen selbst im gleichen Beruf teilweise erheblich zwischen den Branchen und den Regionen (auch innerhalb von West- bzw. Ostdeutschland) unterscheiden. Im individuellen Fall kann die Vergütung daher deutlich höher oder niedriger ausfallen als der ermittelte berufsspezifische Durchschnittswert. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen nur in der betrieblichen Berufsausbildung gelten. In der aus öffentlichen Mitteln finanzierten außerbetrieblichen Ausbildung erhalten die Auszubildenden in der Regel wesentlich niedrigere Vergütungsbeträge. Diese sind durch Gesetz oder Verordnung festgelegt und werden deshalb in die Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen nicht einbezogen.

4.2 Verteilung der Auszubildenden nach Vergütungshöhe

Insgesamt verteilten sich die berufsspezifischen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2018 in Deutschland wie folgt: 22 Prozent der Auszubildenden kamen auf hohe monatliche Beträge von 1.050 € und mehr. Für 53 Prozent bewegten sich die Vergütungen zwischen 800 € und unter 1.050 €. Relativ gering waren die Beträge für 25 Prozent der Auszubildenden mit weniger als 800 €. Ergebnisse.

In Ostdeutschland war aufgrund des im Vergleich zu Westdeutschland niedrigeren Vergütungsniveaus eine ungünstigere Verteilung zu verzeichnen als im gesamten Bundesgebiet.3 Für 12 Prozent der Auszubildenden im Osten gab es hohe Vergütungen von 1.050 € und mehr. 50 Prozent erhielten Vergütungen zwischen 800 € und unter 1.050 €. Für 38 Prozent der Auszubildenden fielen die Vergütungen mit weniger als 800 € eher niedrig aus.

Schaubild 3: Tarifliche Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsbereichen 2018 in Deutschland

4.3 Unterschiede im Vergütungsniveau zwischen den Ausbildungsbereichen

Zwischen den Ausbildungsbereichen unterschied sich das Vergütungsniveau 2018 in Deutschland relativ stark, wie Schaubild 3 zeigt. Im Öffentlichen Dienst waren demnach im Durchschnitt die höchsten tariflichen Ausbildungsvergütungen vereinbart. Fast ebenso hoch lag der Vergütungsdurchschnitt in Industrie und Handel. Deutlich niedriger fielen dagegen die Durchschnittsbeträge in der Landwirtschaft, im Handwerk und bei den Freien Berufen aus.

Schaubild 4: Tarifliche Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsbereichen 2018 in West- und Ostdeutschland

Wie Schaubild 4 verdeutlicht, gab es 2018 in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel, Landwirtschaft sowie Handwerk relativ große Ost-West-Unterschiede in den tariflichen Ausbildungsvergütungen. Die durchschnittlichen Vergütungen lagen hier im Osten jeweils deutlich niedriger als im Westen. Im Öffentlichen Dienst wurde dagegen die vollständige Angleichung an das Westniveau schon vor längerer Zeit erreicht.

Bei den nach Ausbildungsbereichen differenzierten Ergebnissen ist zu beachten, dass vor allem innerhalb der beiden größten Bereiche Industrie und Handel sowie Handwerk die Vergütungen zwischen den einzelnen Berufen sehr stark differierten. Dagegen waren die Vergütungsunterschiede innerhalb der kleineren Ausbildungsbereiche, die wesentlich weniger Berufe umfassen, viel geringer.

4.4 Vergütungsunterschiede zwischen männlichen und weiblichen Auszubildenden

Unterschiede in der Vergütungshöhe waren 2018 auch zwischen männlichen und weiblichen Auszubildenden festzustellen. Im gesamten Bundesgebiet betrugen die durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen für junge Männer 917 € pro Monat, für junge Frauen lagen sie mit 892 € um 2,7 Prozent niedriger. In Ostdeutschland fiel der Abstand etwas geringer aus als im gesamtdeutschen Durchschnitt. Männliche Auszubildende erreichten im Osten durchschnittlich 866 €, weibliche Auszubildende 845 €, und damit 2,4 Prozent weniger.

Deutlich stärker fielen die Abweichungen innerhalb der beiden größten Ausbildungsbereiche Industrie und Handel sowie Handwerk aus. So kamen junge Männer 2018 in Industrie und Handel im gesamtdeutschen Durchschnitt auf 992 €, junge Frauen dagegen mit 945 € auf einen um 4,7 Prozent niedrigeren Betrag. Im Handwerk gab es für weibliche Auszubildende mit durchschnittlich 689 € sogar eine um 12,3 Prozent geringere Vergütung als für männliche Auszubildende mit 786 €.

Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte resultierten dabei ausschließlich daraus, dass junge Männer schwerpunktmäßig in gewerblich-technischen Berufen ausgebildet wurden und Frauen weit überwiegend in kaufmännischen bzw. Dienstleistungsberufen. In den Berufen, in denen fast ausschließlich junge Männer vertreten waren, fielen die Ausbildungsvergütungen häufig relativ hoch aus. Umgekehrt lagen in einigen Berufen, die einen sehr hohen Frauenanteil aufwiesen, die Vergütungen eher niedrig.

Schaubild 5: Tarifliche Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsjahren 2018 in Deutschland

4.5 Vergütungshöhe in den einzelnen Ausbildungsjahren

Bei allen bisher genannten Beträgen handelte es sich jeweils um die durchschnittlichen tariflichen Vergütungen während der gesamten in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer der Berufe. Dem Schaubild 5 sind die 2018 für die einzelnen Ausbildungsjahre ermittelten Durchschnittswerte bezogen auf das gesamte Bundesgebiet zu entnehmen.

Demnach erhöhten sich die Vergütungen vom ersten zum zweiten Ausbildungsjahr um durchschnittlich 9,1 Prozent und vom zweiten zum dritten Ausbildungsjahr um 10,4 Prozent. Der Vergütungsdurchschnitt für das vierte Ausbildungsjahr basiert ausschließlich auf den relativ wenigen Berufen mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer und ist somit nicht unmittelbar mit den Werten der anderen Ausbildungsjahre vergleichbar.

Schaubild 6: Tarifliche Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsjahren 2018 in West- und Ostdeutschland

Die ausbildungsjahrspezifischen Ergebnisse für West- und Ostdeutschland sind in Schaubild 6 dargestellt. Während in Westdeutschland die Vergütungen vom ersten zum zweiten Ausbildungsjahr mit 9,0 Prozent etwas weniger anstiegen als vom zweiten zum dritten Jahr mit 10,5 Prozent, fiel in Ostdeutschland die Zunahme mit 9,5 bzw. 9,4 Prozent jeweils etwa gleich stark aus.

5 Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen

Schaubild 7: Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland von 2008 bis 2018

5.1 Vergütungsanstieg in den vergangenen zehn Jahren

Wie Schaubild 7 zeigt, fiel die Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2018 im gesamtdeutschen Durchschnitt mit 3,7 Prozent deutlich stärker aus als im Vorjahr, als der Anstieg nur 2,6 Prozent betrug. Die stärkste Zunahme in den letzten zehn Jahren war 2014 mit 4,5 Prozent zu verzeichnen, anschließend ging die jährliche Steigerungsrate bis 2017 immer mehr zurück. Den geringsten Vergütungsanstieg der vergangenen zehn Jahre gab es 2010 mit lediglich 1,8 Prozent, auch 2008 wurden die Ausbildungsvergütungen mit 2,2 Prozent eher schwach angehoben.

Schaubild 8: Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in West- und Ostdeutschland von 2008 bis 2018

Zwischen West- und Ostdeutschland unterschied sich der prozentuale Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen in den meisten Jahren deutlich. Wie aus Schaubild 8 hervorgeht, wurden die Vergütungen von 2008 bis 2016 im Osten jeweils stärker angehoben als im Westen, mit Ausnahme des Jahres 2014, in dem dies umgekehrt war. Im Jahr 2017 war die prozentuale Steigerungsrate in West- und Ostdeutschland dagegen fast gleich hoch, auch 2018 gab es mit einem Plus von 3,6 bzw. 3,9 Prozent nur einen relativ kleinen Unterschied.

Die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen fiel 2018 voraussichtlich ebenso stark oder etwas stärker aus als die Anhebung der tariflichen Löhne und Gehälter, und zwar sowohl in Deutschland insgesamt als auch in West- und Ostdeutschland. Nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung stiegen die Tarifverdienste unter Berücksichtigung der im 1. Halbjahr abgeschlossenen Tarifverträge und der in den Vorjahren für 2018 bereits vereinbarten Tariferhöhungen insgesamt um durchschnittlich 3,1 Prozent an. Für den Osten ergab sich dabei mit 3,3 Prozent ein etwas größerer Zuwachs als in Westdeutschland mit 3,0 Prozent (vgl. Schulten u. a. 2018). Die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen war in den Vorjahren oftmals günstiger als die der Tarifverdienste gewesen. So wurden von 2011 bis 2016 die Ausbildungsvergütungen insgesamt sowie im Westen und Osten jeweils deutlich stärker angehoben (vgl. Beicht 2018). 2017 setzte sich dies allerdings nicht fort, vielmehr war der Vergütungsanstieg in Deutschland insgesamt (2,6 %) sowie in West- und Ostdeutschland (2,6 bzw. 2,5 %) geringfügig schwächer als die Steigerung der Tariflöhne und -gehälter, die bundesweit bei 2,8 Prozent lag (West: 2,9 %, Ost: 2,8 %).4

5.2 Langzeitentwicklung der Ausbildungsvergütungen

5.2.1 Vergütungsentwicklung in Westdeutschland

Wie die langfristige Beobachtung der Vergütungsentwicklung in Westdeutschland seit dem Jahr 1976 gezeigt hat, wirkte sich die Angebots-Nachfrage-Situation auf dem Ausbildungsmarkt in der Vergangenheit meistens deutlich auf die jährliche Anhebung der tariflichen Ausbildungsvergütungen aus (vgl. hierzu auch Beicht 2011). In Phasen, in denen die angebotenen betrieblichen Ausbildungsstellen vor allem wegen sehr hoher Schulabgängerzahlen bei Weitem nicht ausreichten, um die Nachfrage zu decken, fielen die Vergütungssteigerungen in der Regel sehr gering aus. An die Betriebe wurde dann appelliert, mehr Ausbildungsplätze für die unversorgten Jugendlichen zur Verfügung zu stellen, und viele Betriebe waren hierzu auch bereit. Mit sehr moderaten Anhebungen der Ausbildungsvergütungen versuchten die Tarifpartner in solchen Zeiten, einer zu starken Kostenbelastung der Ausbildungsbetriebe entgegenzuwirken. Hingegen wurde in Phasen, in denen die Betriebe aufgrund einer schwächeren Nachfrage Schwierigkeiten bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze hatten, mit deutlichen Vergütungserhöhungen reagiert. Die Tarifpartner versprachen sich von einem solchen finanziellen Anreiz, mehr Jugendliche für eine duale Ausbildung zu gewinnen.

Schaubild 9: Steigerungsraten der tariflichen Ausbildungsvergütungen (AV) und Angebots-Nachfrage-Relation (ANR) in Westdeutschland von 1977 bis 2017

Der Zusammenhang zwischen Ausbildungsmarktlage und Vergütungsentwicklung lässt sich veranschaulichen, indem die jährlichen Steigerungsraten der Vergütungen und die klassische Angebots-Nachfrage-Relation auf dem Ausbildungsmarkt für die Jahre 1977 bis 2017 grafisch dargestellt werden (siehe Schaubild 9). Insbesondere in den Jahren vor der Jahrtausendwende zeigt sich dabei eine starke Ähnlichkeit der beiden Kurvenverläufe. Der Zusammenhang von Ausbildungsmarktlage und Vergütungsanstieg war aber auch in der jüngeren Vergangenheit festzustellen: So lag die durchschnittliche Steigerungsrate der tariflichen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2006, als der Mangel an Ausbildungsstellen im letzten Jahrzehnt am größten war und die Angebots-Nachfrage-Relation auf 95,9 sank, mit 1,1 Prozent äußerst niedrig. Mit der allmählichen Verringerung der Engpässe auf dem Ausbildungsmarkt stiegen die tariflichen Vergütungen in den Folgejahren dann wieder etwas stärker an.

In den letzten Jahren wurde es für viele Betriebe immer schwieriger, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen. Die Gründe hierfür lagen in erheblich gesunkenen Schulabgängerzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung, einer verstärkten Neigung der Jugendlichen zu akademischer Bildung sowie zunehmenden Passungsproblemen auf dem Ausbildungsmarkt. Infolgedessen wurden von 2012 bis 2016 so starke Zuwächse bei den Vergütungen erreicht wie lange Zeit zuvor nicht mehr. Vor diesem Hintergrund war die eher moderate Anhebung der Ausbildungsvergütungen 2017 überraschend. 2018 folgte dann jedoch wieder eine deutlich stärkere Vergütungserhöhung.

5.2.2 Vergütungsentwicklung in Ostdeutschland

Die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in Ostdeutschland erfolgte unter völlig anderen Bedingungen (vgl. hierzu auch Beicht 2011). In den ersten Jahren nach der deutschen Vereinigung 1990 waren die Tarifpartner, insbesondere die Gewerkschaften, bestrebt, die sehr niedrigen Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen in Ostdeutschland möglichst rasch an das Westniveau anzugleichen. Dies führte zunächst zu sehr starken Anhebungen der tariflichen Ausbildungsvergütungen. Sie stiegen 1993 um 26,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr an und wurden auch in den beiden Folgejahren mit 7,7 Prozent bzw. 8,3 Prozent noch relativ stark erhöht. Während die tariflichen Vergütungen in Ostdeutschland 1992 durchschnittlich erst bei 68 Prozent der Westvergütung lagen, erreichten sie 1996 schon 90 Prozent (siehe Schaubild 10).

Schaubild 10: Angleichung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in Ostdeutschland an das Westniveau von 1992 bis 2018

Aufgrund der wirtschaftlichen Umstrukturierungen kam es im Osten schon bald nach der deutschen Vereinigung zu beträchtlichen Schwierigkeiten auf dem Ausbildungsmarkt. Die ursprünglich vor allem in Großbetrieben konzentrierten Ausbildungskapazitäten gingen zu einem großen Teil verloren. Verschärft wurden die Probleme durch eine starke Zunahme der Nachfrage nach Ausbildungsstellen aufgrund der demografischen Entwicklung in Ostdeutschland. Obwohl eine große Zahl an öffentlich finanzierten außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen bereitgestellt und die Schaffung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen durch umfangreiche Förderprogramme unterstützt wurde, sank die Angebots-Nachfrage-Relation im Osten immer weiter. Die Tarifpartner verständigten sich nun darauf, die Ausbildungsvergütungen, wenn überhaupt, nur noch wenig anzuheben, um die zusätzliche Kostenbelastung für die Ausbildungsbetriebe möglichst gering zu halten. Vereinzelt gab es auch Vergütungssenkungen, vor allem im Bauhauptgewerbe, in dem in Ostdeutschland besonders viele Jugendliche ausgebildet wurden. Der Gesamtdurchschnitt der tariflichen Ausbildungsvergütungen reduzierte sich daher 1997 sogar um 1,7 Prozent und 1999 um 0,7 Prozent. Anschließend lag die jährliche Vergütungssteigerung im Osten bis 2006 fast immer unter 2,0 Prozent. Die Angleichung der Vergütungen an das Westniveau war ab 1997 wieder rückläufig und fiel bis 2003 auf 84 Prozent zurück.

Ab 2007 wurden die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Ostdeutschland wieder stärker erhöht, wobei der prozentuale Anstieg jeweils höher ausfiel als in Westdeutschland. Es gab nun wieder zunehmend Bestrebungen der Tarifpartner, die Ausbildungsvergütungen in West und Ost anzugleichen. In einer Reihe von Branchen wurde dieses Ziel in den letzten Jahren auch schon erreicht. Ein weiterer Grund für größere Vergütungssteigerungen in Ostdeutschland war, dass hier der Rückgang der Schulabgängerzahlen viel früher einsetzte als in Westdeutschland. Die ostdeutschen Betriebe hatten daher bereits ab 2008 immer mehr Schwierigkeiten bei der Besetzung ihrer Ausbildungsstellen. So kam es im Osten schon im Jahr 2009 zu einer Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um durchschnittlich 4,9 Prozent. Von 2011 bis 2016 lag die jährliche Steigerungsrate jeweils zwischen 4,1 Prozent (2014) und 5,0 Prozent (2012 und 2013). Ab 2011 erreichten die tariflichen Vergütungen in Ostdeutschland im Durchschnitt mehr als 90 Prozent der westlichen Höhe, ab 2016 betrug der Anteil 94 Prozent. Ebenso wie im Westen fiel der Vergütungsanstieg im Osten 2017 mit 2,5 Prozent überraschend schwach aus. 2018 kam es jedoch auch hier wieder zu einem deutlich stärkeren Plus von 3,9 Prozent.

Schaubild 11: Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen (nominal und real) in Westdeutschland von 1976 bis 2018

5.2.3 Nominale und reale Vergütungserhöhung in West- und Ostdeutschland

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Westdeutschland lagen im Jahr 1976 bei durchschnittlich 202 € pro Monat. Bis zum Jahr 2018 stiegen sie auf 913 € an und damit nominal um 352 Prozent bzw. auf das 4,5-Fache. Dieser beträchtliche Anstieg relativiert sich jedoch bei Berücksichtigung der Preissteigerung, wie Schaubild 11 verdeutlicht.

Die Lebenshaltung verteuerte sich im Westen von 1976 bis 2018 um insgesamt 142 Prozent. In absoluten Beträgen ausgedrückt bedeutet dies, dass von der durchschnittlichen Vergütungszunahme um 711 € durch den Kaufkraftverlust 287 € wieder aufgezehrt wurden und 424 € als reale Erhöhung der monatlichen Ausbildungsvergütungen verblieben. Um die gleiche Kaufkraft wie 1976 zu erzielen, mussten die Vergütungen 2018 bei 489 € liegen. Real haben sich die tariflichen Vergütungen in Westdeutschland 2018 mit 913 € seit 1976 somit um 87 Prozent erhöht.

Schaubild 12: Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen (nominal und real) in Ostdeutschland von 1992 bis 2018

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Ostdeutschland betrugen im Jahr 1992 durchschnittlich 321 € pro Monat. Bis 2018 erhöhten sie sich auf 859 €, also nominal um insgesamt 168 Prozent. Wie aus Schaubild 12 hervorgeht, fiel die reale Vergütungssteigerung jedoch deutlich geringer aus. Der Preisanstieg für die Lebenshaltung betrug von 1992 bis 2018 insgesamt 62 Prozent. Von der Gesamtzunahme in Höhe von durchschnittlich 538 € wurden somit 199 € durch den Kaufkraftverlust wieder aufgezehrt, und 339 € blieben als realer Zuwachs übrig. Damit haben sich die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Ostdeutschland seit 1992 real um 65 Prozent erhöht.

5.3 Vergütungsanstieg in Ausbildungsberufen mit großen Nachfragedefiziten

Abschließend soll nun der Anstieg der tariflichen Vergütungen 2018 in Ausbildungsberufen betrachtet werden, die bereits seit mehreren Jahren von einer viel zu geringen Nachfrage vonseiten der Jugendlichen betroffen sind. Bei den 15 Berufen mit den größten Besetzungsproblemen im Jahr 2017 handelte es sich insbesondere um Berufe der Gastronomie, des Lebensmittelhandwerks und der Reinigungsbranche (vgl. Matthes u. a. 2018). Eingegangen wird im Folgenden auf sieben Berufe, die unter den Berufen mit massiven Nachfragedefiziten die höchste quantitative Bedeutung hatten.5 In Westdeutschland nahmen die Vergütungen 2018 den Berufen "Restaurantfachmann/-frau" und "Koch/Köchin" um 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu (von 784 € auf 811 €), womit der prozentuale Anstieg knapp unter dem westlichen Gesamtdurchschnitt lag. In Ostdeutschland wurden die Vergütungen in diesen Berufen dagegen weit überdurchschnittlich erhöht, und zwar um jeweils 10,6 Prozent (von 669 € auf 740 €). Überdurchschnittlich war auch die Vergütungssteigerung in West und Ost im Beruf "Fachmann/-frau für Systemgastronomie" mit 4,5 Prozent (jeweils von 785 € auf 820 €).

Im Beruf "Bäcker/-in" lag der Anstieg der Ausbildungsvergütungen in West- und Ostdeutschland mit 6,4 Prozent (jeweils von 637 € auf 678 €) deutlich über dem jeweiligen Gesamtdurchschnitt. Im Westen wurden auch die Vergütungen im Beruf "Fleischer/-in" mit 5,2 Prozent (von 782 € auf 823 €) relativ stark angehoben. Im Osten stagnierten die Vergütungen in diesem Beruf dagegen weiterhin auf niedrigem Niveau (383 €).6 Im Beruf "Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk" war in Westdeutschland ein Anstieg um 5,9 Prozent (von 663 € auf 702 €) und im Osten um 6,0 Prozent (von 600 € auf 636 €) zu verzeichnen. Im Beruf "Gebäudereiniger/-in" fiel die Steigerungsrate in Westdeutschland mit 3,1 Prozent (von 812 € auf 837 €) eher moderat aus, während sie sich in Ostdeutschland mit 5,9 Prozent (von 732 € auf 775 €) merklich über dem Gesamtdurchschnitt bewegte. Deutlich wird an diesen Beispielen, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2018 in den meisten Berufen mit großen Besetzungsproblemen relativ stark angehoben wurden.

 

  • 1

    Derzeit beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen einer Novelle des Berufsbildungsgesetzes allerdings die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung ab dem Jahr 2020, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. Nach den von Bildungsministerin Karliczek am 8. November 2018 vorgestellten Eckpunkten des Gesetzesvorhabens soll sich die Mindestausbildungsvergütung am bestehenden Schüler-BAföG orientieren und würde demnach 504 € im ersten Ausbildungsjahr betragen. Der Mindestbetrag würde dann im zweiten Ausbildungsjahr um fünf Prozent auf 529 € ansteigen, im dritten Jahr um zehn Prozent auf 554 € und im vierten Jahr um 15 Prozent auf 580 €. Die Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Mindestausbildungsvergütung liegen deutlich höher. In einem Eckpunktepapier des DGB-Bundesvorstands werden 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung gefordert. Für den Stand 2018 würde dies Mindestbeträge von 660 € im ersten Ausbildungsjahr, 720 € im zweiten Jahr, 795 € im dritten Jahr und 826 € im vierten Jahr bedeuten. Welche Betriebe von einer Mindestausbildungsvergütung betroffen wären und welche Auswirkungen diese auf die Ausbildungskosten hätte, hat das BIBB kürzlich mit einer datengestützten Simulation untersucht (vgl. Wenzelmann/Pfeifer 2018).

  • 2

    Gesamtübersichten über die für das Jahr 2018 ermittelten Vergütungsdurchschnitte in allen erfassten Berufen sind für das Bundesgebiet insgesamt sowie getrennt für West- und Ostdeutschland im aktuellen Internetangebot des BIBB abrufbar unter

    www.bibb.de/ausbildungsverguetung.

  • 3

    Im Text wird hier und im Folgenden auf die westdeutschen Ergebnisse nicht gesondert eingegangen, da sie nur relativ wenig von den für das gesamte Bundesgebiet ermittelten Ergebnissen abweichen.

  • 4

    Die Angaben zum Anstieg der Löhne und Gehälter basieren auf den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Indizes der tariflichen Monatsverdienste im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ohne Sonderzahlungen.

  • 5

    Der quantitativ bedeutsame Beruf "Hörakustiker/-in", der ebenfalls zu den Berufen mit massiven Besetzungsproblemen zählt, konnte nicht einbezogen werden, da hierfür keine tariflichen Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen vorlagen.

  • 6

    Für das Fleischerhandwerk lag allerdings lediglich eine auf Sachsen begrenzte tarifliche Vereinbarung vor, die seit mehreren Jahren nicht verändert wurde.

Literatur

Beicht, Ursula: Entwicklung der Ausbildungsvergütungen. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2018, Bonn 2018, S. 270–275

Beicht, Ursula: Langzeitentwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland. Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Wissenschaftliche Diskussionspapiere, Heft 123. Bonn 2011 – urn:nbn:de:0035-0471-9

Beicht, Ursula; Walden, Günter: Ausbildungsvergütungen in Deutschland als Ausbildungsbeihilfe oder Arbeitsentgelt. In: WSIMitteilungen, 65 (2012) 5, S. 338–349

Ellguth, Peter; Kohaut, Susanne: Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2017. In: WSI-Mitteilungen, 71 (2018) 4, S. 299–306

Matthes, Stephanie u. a.: Erfolglose Marktteilnahmen und Passungsprobleme. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2018. Bonn 2018, S. 20-25

Schulten, Thorsten und das WSI-Tarifarchiv: Tarifpolitischer Halbjahresbericht 2018. Eine Zwischenbilanz der Tarifrunde 2018. Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI), Düsseldorf 2018

Wenzelmann, Felix; Pfeifer, Harald: Die Mindestausbildungsvergütung aus betrieblicher Perspektive: Einschätzung auf Basis von datenbasierten Simulationen. BIBB Report 4/2018 – urn:nbn:de:0035-0736-3