Eine Kernfrage der Evaluierung war, inwieweit es durch die Aussetzung der AEVO gelungen sei, zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten zu erschließen. Diese Frage umfasst zwei Aspekte:
- Wie viele Betriebe haben sich neu für die Ausbildung gewinnen lassen und wie viele neue Ausbildungsplätze wurden dadurch gewonnen?
- Wie vielen zuvor bereits ausbildenden Betrieben hat die Aussetzung der AEVO es ermöglicht, mehr Auszubildende einzustellen?
Zur Beantwortung der ersten Teilfrage stützt sich die Analyse auf die Gruppe der Betriebe (einschließlich Neugründungen), die nach 2002 zum ersten Mal oder nach längerer Zeit der Nicht-Ausbildung in die Ausbildung eingestiegen sind. Dies waren nach den Daten der BA rd. 170.000. Unter diesen Betrieben wurden jene 12 % selektiert, die angegeben hatten, dass ihnen die Aussetzung der AEVO den Einstieg in die Ausbildung "erleichtert" habe. Hochgerechnet geben dies 20.500 Betriebe für den Gesamtzeitraum 2003-2006 an, also durchschnittlich ca. 5.100 neue Ausbildungsbetriebe pro Jahr.
Mit diesem Wert wird der tatsächliche Effekt der Aussetzung jedoch sehr wahrscheinlich überschätzt. Denn eine weitere Analyse zeigt, dass von den Betrieben, die angaben, der Einstieg in die Ausbildung sei ihnen durch die Aussetzung der AEVO "erleichtert" worden, über die Hälfte über Personal verfügt, das die formalen Anforderungen der AEVO erfüllt. Diese Betriebe hätten also vermutlich auch bei Weitergeltung der AEVO (und auch ohne Ausnahmegenehmigung) das Recht zur Ausbildung erhalten. Berücksichtigt man nun nur die Betriebe, denen der Einstieg durch die AEVO-Aussetzung erleichtert wurde und die über kein nach AEVO qualifiziertes Personal verfügen, verbleibt eine Teilgruppe von ca. 5 % bzw. von ca. 8.500 zusätzlichen Ausbildungsbetrieben für die Gesamtzeit von 2003 bis 2006 bzw. ca. 2.100 pro Jahr.
Da man nicht davon ausgehen kann, dass die gesamte Teilgruppe der Betriebe, die über AEVO-Personal verfügt, auch ausgebildet hätte, wenn die AEVO nicht ausgesetzt worden wäre, dürfte der tatsächliche quantitative Effekt in einem Korridor zwischen den beiden errechneten Werten liegen, also im Bereich von 8.500 bis 20.500 neuen Ausbildungsbetrieben für die Gesamtzeit oder bei 2.100 bis 5.100 Betrieben pro Jahr.
Zur Ermittlung der Zahl der in diesen neuen Ausbildungsbetrieben geschaffenen Ausbildungsplätze wird wiederum auf die Angaben der Betriebe zurückgegriffen. So haben die Betriebe, die sagten, dass ihnen die Aussetzung der AEVO den Einstieg in die Ausbildung erleichtert habe, in den vier Ausbildungsjahren von 2003/4 bis 2006/7 im Durchschnitt ca. 3,3 Auszubildende neu eingestellt. Hochgerechnet auf 20.500 Betriebe wären dies für die Gesamtzeit ca. 67.000 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge bzw. rd. 17.000 neue Verträge pro Jahr. Für die Teilgruppe der Betriebe, die über kein nach AEVO qualifiziertes Personal verfügt, liegen die entsprechenden Werte für die Gesamtzeit bei ca. 17.000 bzw. 4.250 pro Jahr. In dieser Teilgruppe hatten die Betriebe durchschnittlich rund zwei neue Verträge abgeschlossen.
Zur Beantwortung der zweiten Teilfrage wurden zunächst alle Betriebe ausgewählt, die vor 2003 schon ausgebildet hatten (nach den Daten der BA rd. 500.000) und nach 2002 noch Auszubildende eingestellt haben (nach den Ergebnissen der Befragung 73 % dieser Betriebe), also rd. 365.000 Ausbildungsbetriebe. Davon wurden dann jene selektiert, die angaben, dass ihnen die Aussetzung der AEVO die Möglichkeit geboten habe, "mehr auszubilden". Diese Gruppe umfasst gut 5 % der 365.000 Betriebe (ca. 20.000), die in den Jahren von 2003 bis 2006 mehr Auszubildende einstellen konnten als dies (aus ihrer Sicht) bei einer weiteren Anwendung der AEVO möglich gewesen wäre. Es dürfte sich hierbei beispielsweise um Betriebe handeln, die durch die Aussetzung die Möglichkeit erhalten haben, auch in solchen Berufen auszubilden, für die sie bislang kein nach AEVO qualifiziertes Personal hatten.
Eine Schätzung der auf diese Weise zusätzlich zustande gekommenen Ausbildungsverträge stößt auf besondere Schwierigkeiten, da eine direkte Abfrage dieser Zahl kaum zu validen Auskünften geführt hätte. Geht man allerdings davon aus, dass es pro Betrieb mindestens ein zusätzlicher Ausbildungsplatz im Zeitraum 2003 bis 2006 gewesen ist, kommt man auf eine Untergrenze von 20.000 für den gesamten Zeitraum bzw. 5.000 Ausbildungsplätzen pro Jahr.
Versucht man den Gesamteffekt der Aussetzung der AEVO zu quantifizieren, so lassen sich folgende Spannweiten benennen:
- Die Zahl der Betriebe, denen nach eigenen Angaben die Neuregelung den Einstieg in die Ausbildung erleichtert bzw. ermöglicht hat, mehr Auszubildende einzustellen, dürfte für die Gesamtzeit (2003-2006) zwischen knapp 30.000 und rd. 40.000 liegen - also bei ca. 7.000 bis 10.000 pro Jahr.
- Hinsichtlich der Zahl der zusätzlichen Ausbildungsplätze, die durch die Aussetzung der AEVO leichter zur Verfügung gestellt werden konnten, ist die Spanne wesentlich größer. Diese Zahl dürfte zwischen ca. 40.000 bis 100.000 im Gesamtzeitraum (2003-2006) bzw. 10.000 bis 25.000 pro Jahr liegen.
Weder die Ober- noch die Untergrenze der genannten Spannweiten können als realistische Größen für den Zuwachs an Ausbildungsbetrieben und Ausbildungsplätzen zugrunde gelegt werden. Es ist anzunehmen, dass der tatsächliche Zuwachs etwa in der Mitte dieser Spannweiten liegt. Denn die Angaben der Betriebe dürfen nicht dahingehend interpretiert werden, dass die Aussetzung der AEVO der alleinige Grund ihrer Entscheidung zur Ausbildung gewesen sei.
Die neu für eine Ausbildung gewonnenen Betriebe konzentrieren sich vor allem auf die Kleinbetriebe mit 1-9 Beschäftigten (67 %) und die Betriebe mit 10-19 Beschäftigten (28 %). Die Verteilung nach Wirtschaftsbereichen zeigt, dass die Aussetzung der AEVO überwiegend Dienstleistungs- (38 %) und Handelsbetrieben (28 %) zugute kam.
Unter den Betrieben, denen es durch die Außerkraftsetzung der AEVO ermöglicht wurde, mehr auszubilden, dominieren die Betriebe mit 10-19 Beschäftigten (53 %), gefolgt von den Kleinbetrieben mit 1-9 Beschäftigten (32 %). Bei den Wirtschaftsbereichen liegt der Schwerpunkt ebenfalls auf Dienstleistung und Handel (Abbildung 3).