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Alle Module für den Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen sind jetzt online

03.12.2021

Die von der Fachkommission nach § 53 PflBG entwickelten standardisierten Module zum Erwerb erweiterter Kompetenzen stehen ab sofort als barrierefreie Druckversion zum Download bereit. Die Datei besteht aus dem Begründungsrahmen, dem verpflichtenden Grundlagenmodul sowie acht Wahlmodulen. Im Rahmen von Modellprojekten erwerben Teilnehmende Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Aufgaben. Die barrierefreie Druckversion ist die redaktionell überarbeitete und zuvor bereitgestellte genehmigte Vorabversion im neuen Layout.

Alle Module für den Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen sind jetzt online

Die neuen Module

Alle Module wurden von der Fachkommission nach § 53 PflBG entwickelt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft und genehmigt. Die standardisierten Module  stellen die curriculare Voraussetzung für die Umsetzung von Modellprojekten nach § 14 PflBG, § 63 Abs. 3c SGB V sowie § 64d SGB V dar.
Die drei hinzugekommenen Module ergänzen die bereits am 01. Juli 2021 veröffentlichten Wahlmodule (W 1   W 5) und das verpflichtende Grundlagenmodul (G). Sie zielen auf den Erwerb von Kompetenzen für die erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen in komplexen Pflege- und Therapiesituationen. Die neuen Module beziehen sich auf die selbstständige Versorgung von Menschen im Bereich Ernährung, Ausscheidung und Atmung

  • G         Ein professionelles Berufs- und Rollenverständnis mit erweiterter heilkundlicher Verantwortung entwickeln
  • W 1     Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen in diabetischer Stoffwechsellage
  • W 2     Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von chronischen Wunden betroffen sind
  • W 3     Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen, die von einer Demenz betroffen sind
  • W 4     Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von einem Hypertonus betroffen sind
  •  W 5     Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von Schmerzen betroffen sind
  • W6       Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit Menschen aller Altersstufen, die von spezifischen Ernährungs- oder Ausscheidungsproblemen betroffen sind
  • W 7     Erweiterte heilkundliche Verantwortung für Pflege- und Therapieprozesse mit zu pflegenden Menschen aller Altersstufen mit einem Tracheostoma
  • W 8     Erweiterte heilkundliche Verantwortung in Pflege- und Therapieprozessen mit Menschen aller Altersstufen, die von akuter oder chronischer Beeinträchtigung der Atmung betroffen sind

Der Begründungsrahmen

Der aktualisierte theoretische Begründungsrahmen legt die gesetzlichen Grundlagen, die Arbeitsweise der Fachkommission sowie die Konstruktionsprinzipien der Module dar. Des Weiteren werden Empfehlungen der Fachkommission für ihre Umsetzung an Pflegeschulen, Hochschulen und ausbildenden Einrichtungen gegeben. Damit bildet er die Grundlage für das Verständnis der Module. Im Begründungsrahmen wird u. a. erläutert, wie die Fachkommission auf Basis der G-BA-Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V (2012) zu den Modulzuschnitten gelangt ist und dass die Fachkommission heilkundliche Tätigkeiten als in den Pflegeprozess einzubettende Aufgaben versteht.  

Hintergrund

Die Fachkommission ist ein in § 53 PflBG verankertes Gremium aus pflegefachlich, pflegepädagogisch und pflegewissenschaftlich ausgewiesenen Expertinnen und Experten. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wird sie durch eine Geschäftsstelle, die im BIBB angesiedelt ist, unterstützt. In den verschiedenen Entwicklungsphasen der Module bezog die Fachkommission externe Expertinnen und Experten ein. Sie gab eine Bestandsaufnahme der bisherigen Modellversuche und Konzepte auf Grundlage des § 63 3c SGB V in Auftrag, holte von verschiedenen Stakeholdern Empfehlungen für die Konstruktion von Modulen ein und ließ die Modulentwürfe schließlich durch fachlich ausgewiesene Expertinnen und Experten aus der Pflegewissenschaft und der Medizin begutachten.

Das Dokument ist die genehmigte Fassung aller standardisierten Module einschließlich des Begründungsrahmens. Es ersetzt die am 1. Juli 2021 veröffentlichte Datei und wird nun an deren Stelle im Downloadbereich kostenlos zur Verfügung gestellt. Es wird nach dem Lektorat durch eine barrierefreie Druckvorlage ersetzt