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Die Geschäftsstelle der Fachkommission nach dem PflBG

Das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht für das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) neue Aufgaben vor. Die Geschäftsstelle nach dem Pflegeberufegesetz ist im BIBB angesiedelt und unterstützt die Arbeit der Fachkommission im Kontext der Erarbeitung bundeseinheitlicher Rahmenpläne.

Die Geschäftsstelle der Fachkommission nach dem PflBG

Das Pflegeberufegesetz und die dazugehörige Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung PflAPrV sehen vielfältige Aufgaben für das BIBB und die Geschäftsstelle nach dem Pflegeberufegesetz vor. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurde die Geschäftsstelle nach dem Pflegeberufegesetz im BIBB eingerichtet und hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Neben administrativen Tätigkeiten übernimmt sie die inhaltliche und wissenschaftliche Zuarbeit für die Fachkommission. Ein Schwerpunkt besteht derzeit in der Unterstützung der Fachkommission bei der Entwicklung der Rahmenpläne. Die Fachaufsicht über die Geschäftsstelle nehmen Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam wahr.

Zur Begleitung und Beobachtung der Umsetzung der neuen Pflegeausbildungen sind dem BIBB darüber hinaus weitere Verantwortungsbereiche übertragen worden. Hierzu zählen die Entwicklung von Beratungs- und Informationsangeboten, die Erarbeitung unterstützender Angebote und Strukturen sowie die begleitende Forschungsarbeit für die Fachkommission. Die Implementierung der neuen Pflegeausbildungen wird somit in vielfältiger Weise durch die Arbeit des BIBB unterstützt und begleitet. Bei der Wahrnehmung der Beratungs- und Informationsaufgaben findet eine enge Abstimmung zwischen dem BIBB und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) statt. Während das BIBB für die Entwicklung übergreifender unterstützender Materialien zur Umsetzung der neuen Pflegeausbildungen verantwortlich ist, übernimmt das BAFzA vornehmlich die Aufgabe der unmittelbaren Beratung vor Ort, welche durch das bundesweit aufgestellte Beratungsteam Pflegeausbildung wahrgenommen wird. Bei der Entwicklung und Konzeptionierung der verschiedenen Beratungs- und Informationsangebote wird eine bestmögliche Ergänzung angestrebt.