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Das BMBF-Förderprogramm „Aufstiegsstipendium“ schafft Studienanreize für Berufserfahrene mit oder ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Als einziges Begabtenförderprogramm unterstützt es sowohl berufsbegleitend Studierende als auch Vollzeitstudierende für die Dauer ihres Studiums (Regelstudienzeit). Vollzeitstudierende erhalten monatliche Zuschüsse in Höhe von  750  € sowie ggf. eine Betreuungspauschale für eigene Kinder und eine Auslandspauschale in Höhe von 200 € für die Dauer von maximal einem Studienjahr. Für einen berufsbegleitenden Studiengang werden 2.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten die Förderung ausschließlich für ein erstes Studium an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Herausragende Absolventinnen und Absolventen eines Erststudiums können die Weiterförderung für einen Masterabschluss beantragen. 334  Stipendiatinnen und Stipendiaten werden weitergefördert, knapp 120 haben das Masterstudium erfolgreich beendet.

Mit der Durchführung des Programms ist die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung beauftragt. Das Aufstiegsstipendium startete im Jahr 2008. Seitdem wurden 6.845 Stipendiatinnen und Stipendiaten aufgenommen, alleine 2014 gab es 964 Neuaufnahmen. Seit Beginn des Programms konnte insgesamt gut einem Viertel aller Bewerberinnen und Bewerber ein Stipendium zugesprochen werden.

Förderberechtigt sind besonders leistungsfähige Berufstätige, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, Berufserfahrung von mindestens zwei  Jahren und noch keinen Hochschulabschluss haben. Bereits Studierende müssen sich vor dem Ende des zweiten Studiensemesters bewerben. Die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf kann durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder durch die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Jeder/Jede fünfte Bewerber/ -in reicht einen Arbeitgebervorschlag ein.

Die am Aufstiegsstipendium Interessierten bewerben sich selbst und durchlaufen ein dreistufiges Auswahlverfahren. Die ersten beiden Auswahlstufen werden online am PC absolviert, in der letzten Stufe führen sie ein strukturiertes Auswahlgespräch mit Jurorinnen und Juroren aus Wirtschaft oder Wissenschaft (Schaubild B.3.3.2-1).

Die durchschnittliche Dauer der Berufstätigkeit vor dem Studium belegt, dass ein wichtiges bildungspolitisches Ziel des Förderprogramms erreicht wird, d. h., auch langjährig Berufstätigen ein Erststudium zu ermöglichen. Auf mehr als 3 Jahre Berufstätigkeit können fast drei Viertel aller Geförderten zurückblicken. Jede fünfte Stipendiatin und jeder sechste Stipendiat hat mehr als 10 Jahre gearbeitet (Schaubild B3.3.2-2).

Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung, ein bildungspolitisches Ziel des Programms, wird nachweislich verbessert, indem die Nachfrageseite, nämlich im Beruf stehende Qualifizierte, angeregt wird, neue Hochschulangebote und Studienformen anzunehmen (Buhr/Cleuvers 2014): gut 40 % der Geförderten im Aufstiegsstipendium studieren berufsbegleitend, davon knapp zwei Drittel an privaten, staatlich anerkannten Hochschulen. Ein erklärtes Programmziel des Aufstiegsstipendiums ist es, zusätzliche Potenziale für den Arbeitsmarkt zu erschließen. Seit dem Start des Programms bis Ende 2014 konnten 2.014 beruflich Begabte das Studium erfolgreich beenden. Die durchschnittliche Studiendauer betrug 42 Monate.

(Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Schaubild B 3.3.2-1: Aufnahmeverfahren Aufstiegsstipendium

Schaubild B 3.3.2-2: Berufserfahrung zum Bewerbungszeitpunkt (n = 6.845)