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Zwischen Oktober 2017 und Januar 2018 meldeten sich 68.700 Personen erneut oder erstmals bei den Beratungs- und Vermittlungsdiensten mit dem Wunsch, noch einen Ausbildungsplatz für das bereits angelaufene Ausbildungsjahr 2017/2018 zu finden, und wurden als für eine Ausbildung geeignete Bewerber und Bewerberinnen anerkannt (Bundesagentur für Arbeit 2018a).

Merkmale der Nachvermittlungsinteressenten

Von diesen 68.700 Jugendlichen und jungen Erwachsenen waren 51.100 bereits vor dem 1. Oktober 2017 als Ausbildungsstellenbewerber/-in registriert gewesen, darunter:

  • 7.400 bzw. 2,8% der 265.300 Bewerber/-innen, die ursprünglich in eine Berufsausbildungsstelle eingemündet waren (sogenannte „einmündende Bewerber“),
  • 6.100 bzw. 3,0% der 202.300 Bewerber/-innen, die am 30. September zunächst anderweitig verblieben und somit auch nicht mehr auf Ausbildungsplatzsuche waren („andere ehemalige Bewerber“),
  • 13.900 bzw. 24,7% der 56.500 Bewerber/-innen, die bis Ende September aus einer bestehenden Alternative heraus noch weiter nach einer Ausbildungsstelle gesucht hatten („Bewerber mit Alternative zum 30.09.“)6, sowie
  • 23.700 bzw. 99,9% der 23.700 Bewerber/-innen, die am 30. September ohne Alternative auf Ausbildungsplatzsuche waren („unversorgte Bewerber“).

Die übrigen 17.600 Bewerber/-innen waren vor dem 1.  Oktober 2017 nicht als Ausbildungsstellenbewerber/-in gemeldet gewesen.

Im Vergleich zu den im regulären Berichtsjahr 2016/2017 gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen waren unter den Bewerbern und Bewerberinnen der Nachvermittlungsphase verstärkt Personen mit Merkmalen vertreten, die erfahrungsgemäß eine Vermittlung in Ausbildung eher erschweren (vgl. hierzu Bundesagentur für Arbeit 2017c, Tabelle 2.2; Bundesagentur für Arbeit 2018a, Tabelle 3). So waren 53,9% bereits 20 Jahre oder älter (zum Vergleich: „reguläre“ Bewerber/-innen: 35,3%), 55,4% hatten die Schule bereits 2016 oder früher verlassen („reguläre“ Bewerber/-innen: 43,0%), 21,8% waren ausländischer Staatsangehörigkeit („reguläre“ Bewerber/-innen: 15,5%), und 31,1% verfügten maximal über einen Hauptschulabschluss („reguläre“ Bewerber/-innen: 27,9%).

Dass sich unter den Interessenten an einer Nachvermittlung auch Personen wiederfinden, die zuvor in eine Berufsausbildung eingemündet waren (s. o.), deutet darauf hin, dass neben bis dato erfolglosen Ausbildungsstellenbewerbern und -bewerberinnen vor allem auch jene Jugendliche und junge Erwachsene an einer Nachvermittlung interessiert sind, deren Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde. 

Vermittlungsstatus der Nachvermittlungs-interessenten im Januar 2018

Wie die erste Datenzeile der Tabelle A1.1.4-1 zeigt, mündeten bundesweit 6.300 bzw. 9,2% aller im Nachvermittlungsgeschäft registrierten Bewerber/-innen in eine Berufsausbildungsstelle ein. Die höchsten Anteile verzeichneten Sachsen-Anhalt (13,8%) und Baden-Württemberg (13,5%). Am geringsten war der Anteil in Bremen (5,4%). Auch nach Personenmerkmalen differenziert variieren die Anteile der Einmündungen in Ausbildung nur wenig (zwischen 5% und 11%). 

Die insgesamt eher niedrigen Einmündungsquoten in der Nachvermittlungsphase resultieren in institutioneller Hinsicht insbesondere daraus, dass eine Vermittlung mehrere Wochen und Monate nach Beginn eines neuen Ausbildungsjahres grundsätzlich schwierig ist. Die Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten, orientieren sich insbesondere am Beginn des neuen Ausbildungsjahres im Spätsommer; die nach dem 30. September angebotenen Plätze beziehen sich somit in der Regel bereits auf das nächste Ausbildungsjahr. Lediglich bei Besetzungsproblemen bzw. nach vorzeitigen Ausbildungsvertragslösungen besteht bei einem größeren Teil der Betriebe das Interesse, noch Auszubildende für das bereits angelaufene Ausbildungsjahr zu finden.

Tabelle A1.1.4-1: Vermittlungsstatus der in der Nachvermittlungsphase registrierten Ausbildungsstellen- bewerber/-innen im Januar 2018

Verbleib von Bewerbern/Bewerberinnen, die nicht in eine Ausbildungsstelle einmündeten

Angesichts der ausgesprochen niedrigen Erfolgschancen waren im Januar 2018 noch 50.900 bzw. 74,0% der Bewerber/-innen der Nachvermittlungsphase weiter auf Ausbildungsplatzsuche, darunter knapp 22.800 mit aktuell alternativer und 28.100 ohne aktuell alternative Verbleibsmöglichkeit. Die restlichen 11.500 bzw. 16,8% Bewerber/-innen waren anderweitig verblieben und hatten den Vermittlungsauftrag beendet. 

Die zuletzt genannten Personen eingerechnet hatten somit insgesamt 62.400 aller 68.300 in der Nachvermittlungsphase registrierten Bewerber/-innen ihr Vermittlungsziel noch nicht erreicht bzw. vorzeitig aufgegeben. Über den Verbleib dieser Bewerber/-innen informiert Schaubild A1.1.4-1. Demnach befanden sich 7.100 Bewerber und Bewerberinnen der Nachvermittlungsperiode im Januar 2018 in schulischer bzw. hochschulischer (Aus-)Bildung. 7.500 waren erwerbstätig bzw. absolvierten ein Praktikum. Insgesamt 6.400 setzten die Berufsausbildung fort, aus der heraus sie sich für eine andere Berufsausbildung (in einem anderen Beruf oder in einem anderen Betrieb) beworben hatten. 5.800 absolvierten Fördermaßnahmen (darunter 1.700 im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung), 900 leisteten gemeinnützige soziale Dienste und 6.600 waren unbekannt verblieben. 

Den weitaus größten Anteil mit 28.100 stellte jedoch die Gruppe der „unversorgten Bewerber“, für die bei weiter vorhandenem Vermittlungswunsch auch kein alternativer Verbleib bekannt war. Der Vergleich mit den Verhältnissen im „regulären“ Berichtsjahr 2016/2017 – hier zählten am Ende des Berichtsjahres von insgesamt 547.800 gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen nur 23.700 zu den „unversorgten Bewerbern“ – zeigt erneut, wie schwierig die Verhältnisse im Nachvermittlungsgeschäft sind.

Schaubild A1.1.4-1: Verbleib der 62.400 Bewerber/-innen der Nachvermittlung 2017, die im Januar 2018 ihr Vermittlungsziel noch nicht erreicht hatten und weitersuchten (50.900) bzw. die vorzeitig aufgegeben hatten (11.500)

(Stephanie Matthes, Joachim Gerd Ulrich, Simone Flemming, Ralf-Olaf Granath, Bettina Milde)

  • 6

    Angesichts der Tatsache, dass zum 30. September 2017 noch für 100% der „Bewerber mit Alternative zum 30.09.“ ein Vermittlungsauftrag für das bereits begonnene Ausbildungsjahr bestand, fällt die Quote von 24,7%, für die dies auch noch am 1.  Oktober oder später galt, auffallend niedrig aus (zumal von den zum 30. September 2017 „unversorgten Bewerbern“ 99,9% auch in der Nachvermittlungsphase registriert wurden). Gleichwohl darf aus dem niedrigen Wert nicht der Schluss gezogen werden, die Bewerber/-innen mit Alternative hätten Ende September doch kein Interesse mehr an einer Berufsausbildung gehabt. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der eingeschlagenen Überbrückungswege (durch die sich die „Bewerber mit Alternative zum 30.09.“ von den „unversorgten Bewerbern“ unterscheiden) und der ohnehin sehr niedrigen Erfolgschancen im Vermittlungsgeschäft ab einem bestimmten Zeitpunkt zweckmäßig ist, den Ausbildungswunsch zu verschieben. Deshalb ist auch damit zu rechnen, dass die meisten der „Bewerber mit Alternative zum 30.09.2017“ im Berichtsjahr 2017/2018 erneut von der Bundesagentur für Arbeit als Ausbildungsstellenbewerber/-innen registriert werden. Dies legen die Erfahrungen aus früheren Jahren nahe. So zeigten sich z. B. von den zum 30.09.2016 ausgewiesenen 60.053 „Bewerbern mit Alternative zum 30.09.“ zwar zunächst nur 14.320 auch noch ab dem 1. Oktober weiter daran interessiert, in das bereits begonnene Ausbildungsjahr einzumünden (Bundesagentur für Arbeit 2017b, Tabelle 2.3). Doch verschoben die meisten ihren Ausbildungswunsch nur auf einen späteren Zeitpunkt und brachen deshalb auch den Kontakt zu den Beratungs- und Vermittlungsdiensten im anschließenden Vermittlungsjahr nicht ab. Insgesamt ließen sich von den ehemals 60.053 „Bewerbern mit Alternative zum 30.09.“ des Jahres 2015/2016 50.365 (83,9%) auch im nachfolgenden Berichtsjahr 2016/2017 als Bewerber/-in für einen Ausbildungsbeginn noch im Jahr 2016, 2017 oder später registrieren (Bundesagentur für Arbeit 2017c; Tabelle 5).