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Die Regelangebote sind im Sozialgesetzbuch festgehalten und werden von der Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben und von Bildungsorganisationen durchgeführt. Die nachfolgenden Darstellungen der Maßnahmen basieren auf Zahlen der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit Schaubild A9.4.1-1.

Schaubild A9.4.1-1: Regelangebote der Bundesagentur für Arbeit

Berufsorientierung (§ 33 SGB III)

Die BA bietet eine Reihe von Leistungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Berufsorientierung an (§ 33 SGB III). Dazu gehören unter anderem Informations- und Vortragsveranstaltungen, Workshops zu Berufswahlthemen sowie eine Reihe von Medienangeboten. Die vorrangigen Adressaten sind Schüler/-innen und allgemein alle Ausbildungssuchenden.

Berufsorientierungsmaßnahmen (§ 48 SGB III)

Ergänzend zur im § 33 SGB III geregelten Pflichtaufgabe der BA regelt der § 48 SGB III die Möglichkeit zusätzlicher Berufsorientierungsangebote, die von Berufsbildungseinrichtungen und sonstigen Maßnahmenträgern an den allgemeinbildenden Schulen für verschiedene Adressaten angeboten werden. Dazu zählen natürlich Schüler/-innen im Allgemeinen. Es werden aber auch Maßnahmen mit Fokus auf ganz bestimmte Förderbedarfe bezuschusst. Zu den Kernelementen dieser Maßnahmen gehören umfassende Information zu Berufsfeldern, Interessenerkundung, Eignungsfeststellung/Kompetenzfeststellung, Strategien zur Berufswahl- und Entscheidungsfindung, Hilfen zur Selbsteinschätzung von Neigungen und Fähigkeiten, Realisierungsstrategien sowie sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung. Der Zuschuss an die antragstellenden Maßnahmenträger umfasst bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Im Jahr 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit 45.786.019,27 € bei der Zweckbestimmung „Zuschüsse für Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen“ verausgabt.

BA: Berufseinstiegsbegleitung (§ 49 SGB III)

Die Berufseinstiegsbegleitung ist eine Maßnahme, die bildungsgefährdeten Schüler/-innen eine individuelle Unterstützung bei der beruflichen Orientierung bietet. Jugendliche können vom Besuch der Vorabgangsklasse an bis hin zum ersten halben Jahr in einem Berufsausbildungsverhältnis individuell beraten und unterstützt werden. Damit sollen das Erreichen eines Schulabschlusses, eine fundierte Berufswahlentscheidung und die Aufnahme sowie der Bestand eines Berufsausbildungsverhältnisses positiv beeinflusst werden. Zum 01.04.2012 wurde die Berufseinstiegsbegleitung als Regelinstrument der BA aufgenommen und im § 49 SGB III verankert. In der Förderperiode 2014 bis 2020 stellt der Bund für die Berufseinstiegsbegleitung insgesamt rund 1 Mrd. € bereit, davon rund 500 Mio. € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit. Damit ist die Finanzierung bis zum Schuljahr 2018/2019 gesichert. Der Fortbestand dieses Instruments über diesen Zeitraum hinaus ist derzeit ungewiss bzw. wird aktuell verhandelt. Der Bestand an Teilnehmenden stieg in den letzten Jahren kontinuierlich und lag im Jahr 2017 mit 64.456 fast doppelt so hoch wie im Jahr 2012 (34.502). Rund 59% der Teilnehmenden waren männlich. Im Jahr 2017 gab es 27.820 Austritte, davon waren 6 Monate nach Austritt rund ein Drittel in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, 25,1% in Ausbildung und 8,2% in sonstigen Beschäftigungsverhältnissen.

Maßnahmen der Berufsvorbereitung hatten bis 2009 eine deutliche Ausweitung erfahren. Sie hatten – vor allem in Westdeutschland – einen erheblichen Teil der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz aufgenommen. Seit 2010 gingen die Zahlen berufsvorbereitender Maßnahmen zurück, 2017 setzte sich dieser Trend weiter fort. In der allgemeinen Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) des § 51, SGB III war die Teilnehmendenzahl deutlich rückläufig. Hingegen stiegen die Zahlen bei den Aktivierungshilfen und der Einstiegsqualifizierung im Berichtszeitraum, was auf den Zugang junger Flüchtlinge in diese Maßnahmen zurückzuführen ist. Eine detailliertere Aufstellung zur Teilnahme junger Geflüchteter an den Maßnahmen der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung findet sich im Kapitel A12.2. Zudem lässt sich in einer längeren Zeitbetrachtung festhalten, dass der Anteil weiblicher Teilnehmerinnen in diesen Maßnahmen stetig abnahm und vermehrt auch junge Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen in diese Maßnahmen eintraten Schaubild A9.4.1-2.

Schaubild A9.4.1-2: Teilnehmende in verschiedenen Maßnahmen der Berufsvorbereitung (Jahresdurchschnittsbestand) 2012 bis 2017

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) (§ 51 SGB III)

Mit den BvB wird die Eingliederung in Ausbildung angestrebt; wenn dieses Ziel nicht erreicht werden kann, wird die Aufnahme einer Beschäftigung intendiert. Zur Zielgruppe gehören Jugendliche und junge Erwachsene, sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind, ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, insbesondere junge Menschen, die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder deren Vermittelbarkeit am Ausbildungsmarkt durch die weitere Förderung verbessert werden kann. Die maximale individuelle Förderdauer beträgt i. d. R. bis zu 11 Monate, kann aber in begründeten Fällen verlängert werden. Ausnahmen betreffen junge Menschen mit Behinderung und junge Menschen, die innerhalb der BvB ausschließlich an einer Übergangsqualifizierung teilnehmen. Nachdem in den Jahren 2009 und 2010 durchschnittlich noch deutlich über 50.000 Teilnehmende pro Jahr im Rahmen der BvB-allgemein gefördert worden waren, ging der Jahresdurchschnittsbestand (JD-Bestand) stetig zurück, im Jahr 2017 mit nun 24.295 Teilnehmenden auf unter die Hälfte des Niveaus von 2010. Rund 43% der Teilnehmenden hatte einen Hauptschulabschluss, gut ein Viertel die Mittlere Reife (27%). Der Anteil derer, die nicht über einen (Haupt-)Schulabschluss verfügten, stieg im Jahr 2017 deutlich auf ein Viertel an (2016: 16,5%). Der Anteil weiblicher Teilnehmerinnen ist auf 38,5% weiter gesunken. Im Jahr 2017 gab es aus der allgemeinen BvB 48.292 kumulierte Austritte, von denen nach 6 Monaten 35,9% in Ausbildung und zusätzliche 13,5% in sonstige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mündeten. Die Teilnehmendenzahl an rehaspezifischer BvB (nach § 117, SGB III) blieb die letzten Jahre und auch 2017 relativ konstant bei rund 11.000 Teilnehmer/-innen im Jahresdurchschnitt. Die Zahl junger Menschen mit Behinderung, die an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben, kann allerdings höher liegen, denn auch diese Jugendlichen können an einer allgemeinen BvB teilnehmen, wenn mit dieser Leistung eine „Teilhabe am Arbeitsleben“ erreicht wird. Selbst die Bereitstellung beziehungsweise Gewährung individueller rehaspezifischer Leistungen schließt eine Teilnahme an einer allgemeinen BvB im Einzelfall nicht aus. Im Jahr 2017 gab es aus der rehaspezifischen BvB 15.862 Austritte, nach 6 Monaten waren 56,5 % in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, aber nur ein geringer Teil in Ausbildung (8,7%). Eine Sonderform der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bildet der produktionsorientierte Ansatz, der seit 2013 durchgeführt wird, zunächst mit überschaubaren 172 Teilnehmenden (2013), im Jahr 2017 aber bereits mit 935 Teilnehmenden. Im Rahmen der BvB haben im Jahr 2017 4.894 Personen den Hauptschulabschluss nachträglich erworben. Diese Zahl ist in den letzten 5 Jahren mit leichten Schwankungen relativ konstant geblieben.

Aktivierungshilfen für Jüngere (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III)

Im Vorfeld einer Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung richten sich Aktivierungshilfen an Jugendliche, die z. B. für eine Förderung im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (noch) nicht in Betracht kommen, z. B. aufgrund vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse, insbesondere in den Bereichen Motivation/Einstellungen, Schlüsselkompetenzen und sozialer Kompetenzen. Die Zielgruppe sind junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, über keine berufliche Erstausbildung verfügen und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können. Ziel ist es, die Personen für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und sie zu stabilisieren. Die Teilnehmendenzahlen an den Aktivierungshilfen stiegen im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr bzw. den Vorjahren deutlich. Nachdem die Zahl der Eintritte in die Maßnahme in den letzten Jahren sank (im Jahr 2015 auf 14.526), stieg sie 2016 auf 26.391 und lag im Jahr 2017 erneut bei 21.972. Dieser Anstieg ist auf den Zugang junger Flüchtlinge in diese Maßnahme zurückzuführen. Auf Basis des § 45 SGB III wurden Sondermaßnahmen für junge Flüchtlinge initiiert: „Perspektiven für Flüchtlinge – PerF“, „Perspektiven für junge Flüchtlinge – PerJuF“ und „Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS)“ (vgl. Kapitel A12.2). Der Jahresdurchschnitt-Bestand lag 2015 mit 4.459 Personen relativ konstant zu den Vorjahren; 2016 stieg er auf 7.458, im Jahr 2017 lag er bei 7.297. Von den 24.933 Austritten im Jahr 2017 befanden sich 26,4% nach 6 Monaten in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (darunter 9,4% in Ausbildung). Das ist ein recht deutlicher Anstieg der Vermittlung um 4 Prozentpunkte zum Vorjahr.

Einstiegsqualifizierung (§ 54a, 115 Nr. 2 SGB III)

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) soll jungen Menschen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven ein „Türöffner“ in eine betriebliche Berufsausbildung sein. Eine EQ, die mindestens 6, aber längstens 12 Monate dauert, dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte einer EQ orientieren sich an den Inhalten eines anerkannten Ausbildungsberufes. Zur Zielgruppe gehören nicht vollzeitschulpflichtige junge Menschen unter 25 Jahren:

  • Ausbildungsbewerber/-innen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung vermittelt sind;
  • Junge Menschen, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen;
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.

Der JD-Bestand für die Einstiegsqualifizierung lag 2017 mit 13.686 deutlich über den Teilnahmen der Vorjahre. Dies ist vor allem mit der Teilnahme junger Flüchtlinge in der Maßnahme zu begründen. Vielerorts wurde die EQ genutzt, um junge Geflüchtete an Betriebe heranzuführen. Auch in Sonderprogramme für Flüchtlinge von den Ländern wurde die EQ häufig als Bestandteil integriert (z. B. im Vorhaben SPRINT in Niedersachsen, s. auch www.ueberaus.de/sprint). Der Anteil der männlichen Teilnehmer stieg auch aufgrund der hohen Zahl an jungen männlichen Flüchtlingen in der Maßnahme auf drei Viertel (2013 lag dieser noch bei 60%). Der Anteil derer, die über einen Hauptschulabschluss verfügten, lag bei 39%, mit Mittlerer Reife bei gut einem Viertel. Gestiegen ist der Anteil derer, die nicht über einen Hauptschulabschluss verfügen, was ebenfalls auf den hohen Anteil junger Geflüchteter zurückgeführt werden kann. Dieser lag im Jahr 2017 bei 15%, im Jahr 2015 noch bei 8%. Im Jahr 2017 gab es 22.528 Austritte aus der EQ, wobei 6 Monate nach Austritt zwei Drittel (66,3%) in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung waren, inklusive der Aufnahme einer Ausbildung (52,5%). Dieser Wert ist in den letzten Jahren mit leichten Schwankungen konstant geblieben.

Die Maßnahmen zur Ausbildungsförderung bzw. -begleitung fokussieren in den letzten Jahren stärker die Begleitung der Ausbildung im Regelbetrieb. Die Zahl der außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) nimmt kontinuierlich ab, stattdessen ist mit der Assistierten Ausbildung (AsA) ein Instrument installiert worden, das im regulären Betrieb die Ausbildung begleitet und auch im Vorfeld bereits auf ein stabiles Ausbildungsverhältnis hin aktiv ist. Mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) steht seit Jahren von den Teilnehmendenzahlen her ein relativ stabiles Instrument zur Verfügung. Der Anteil der männlichen Teilnehmer in den Maßnahmen steigt stetig, in AsA und abH beträgt der Anteil zwischen 70 und 75%. Die Ausgestaltung und Qualität der Maßnahmen ist in den Regionen durchaus unterschiedlich, wie Berichte aus der Praxis zeigen, auch wenn die Maßnahmen formal über die Fachkonzepte standardisiert werden. Aktuell wird verhandelt, wie das Instrument der Assistierten Ausbildung weiterentwickelt werden soll.

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) (§ 75 SGB III)

Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen sollen förderungsbedürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung und der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Die Maßnahmen umfassen Stützunterricht und individuelle sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolgs. Auszubildende können Hilfestellungen bei Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und -praxis erhalten, bei Problemen im sozialen Umfeld oder im Betrieb, zum Abbau von Sprach- oder Bildungsdefiziten oder bei der Prüfungsvorbereitung. AbH werden von Bildungsträgern im Auftrag der BA oder des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende angeboten. Seit dem 1. August 2009 können diese nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen bzw. einer außerbetrieblichen Berufsausbildung oder nach erfolgreicher Beendigung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses fortgeführt werden. Im Jahr 2017 lag der Jahresdurchschnitt-Bestand für abH bei 38.891 Teilnehmenden. Nachdem dieser Wert über die Jahre immer konstant bei über 40.000 lag, sank er seit Einführung der Assistierten Ausbildung leicht. Die Zahl der weiblichen Teilnehmerinnen ging stetig zurück und lag im Jahr 2017 nur noch bei rund einem Viertel (26,4%). In abH verfügten die Teilnehmer/-innen in Mehrzahl schon immer über einen Hauptschulabschluss, im Jahr 2017 waren dies 45%. Der Anteil derer mit Mittlerer Reife ist mit rund einem Viertel relativ gleichgeblieben. Der Anteil der Teilnehmenden mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss ist auf über 5% gestiegen und lag fast gleichauf mit denen, die nicht über einen Hauptschulabschluss verfügen (6,4 %) Schaubild A9.4.1-3.

Schaubild A9.4.1-3: Teilnehmende und Zugänge zu ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) 2011 bis 2017

Assistierte Ausbildung (§ 130 SGB III)

Seit dem Mai 2015 wird auch das Modell der Assistierten Ausbildung von der BA als Dienstleistung ausgeschrieben. Hier sollen Bildungsorganisationen Dienstleistungen für Auszubildende und Betrieb anbieten, um verstärkt die Regelausbildung im Betrieb für leistungsschwächere oder beeinträchtigte Jugendliche zu ermöglichen. Die Assistierte Ausbildung besteht aus einer ausbildungsvorbereitenden Phase, die zur Aufnahme einer Ausbildung führen soll, und einer ausbildungsbegleitenden Phase. Im Jahr 2015 war die Zahl der Teilnehmenden mit 1.045 noch überschaubar, 2016 stieg sie auf 5.918 und 2017 wurden 9.118 Teilnehmende registriert. Von den über 8.441 Austritten im Jahr 2017 befanden sich 38,5% nach 6 Monaten in Ausbildungsverhältnissen, weitere 20,9% in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Nachdem dieser Wert nach dem ersten Jahr um 10% gestiegen ist, erhöhte er sich nach dem zweiten Jahr um weitere 7% auf insgesamt 59,4% derjenigen, die sich 6 Monate nach Austritt in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung befanden. Der Anteil der männlichen Teilnehmer lag 2017 bei 71,7%. Die Mehrzahl verfügte über einen Hauptschulabschluss (52,7%), rund ein Viertel über die Mittlere Reife, 5,8% über Fachhochschul- oder Hochschulabschluss und rund 10% über keinen Hauptschulabschluss.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (§ 76ff. SGB III)

Für benachteiligte Jugendliche, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, soll mithilfe der außerbetrieblichen Berufsausbildung ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Auch Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist, können ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen. Ein Fall der vorzeitigen Vertragslösung kann z. B. Folge einer Insolvenz, Stilllegung bzw. Schließung des ausbildenden Betriebes sein. Die BaE wird in 2 Modellen durchgeführt, dem integrativen Modell, bei dem sowohl die fachtheoretische als auch fachpraktische Unterweisung dem Bildungsträger obliegt, und dem kooperativen Modell, bei dem die fachpraktische Unterweisung in einem Kooperationsbetrieb stattfindet. Es wird in beiden Fällen ein frühzeitiger Übergang in eine reguläre betriebliche Ausbildung angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt.

Im Jahr 2017 ist der JD-Bestand für BaE mit 23.764 Auszubildenden nochmal deutlich gesunken. Alleine in den letzten 5 Jahren hat sich die Zahl der Teilnehmenden an BaE mehr als halbiert. Im Jahr 2009 lag die Zahl noch bei 80.632 Personen. Eine unterschiedliche Entwicklung vollzog sich bei den beiden Modellen der BaE. Während der Bestand beim kooperativen Modell noch höher lag (2017: 14.597, 2016: 16.334, 2015: 18.523), ging er beim integrativen Modell sehr deutlich auf nunmehr 5.980 Personen zurück Schaubild A9.4.1-4. Der Anteil der männlichen Teilnehmer in der BaE betrug 60% und rund 57% hatten einen Hauptschulabschluss, rund 28% die Mittlere Reife. Die Zahl der Austritte aus der BaE lag insgesamt im Jahr 2017 bei 18.150. Nach 6 Monaten waren rund 60% in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, bei der BaE-kooperativ 62%, bei der integrativen Variante rund 57%. Die Zahl der Rehabilitanden in der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (nach § 19 SGB III) lag im Jahr 2017 bei 1.736 Personen, gut 60% waren männlich. Über die Hälfte (53%) der Teilnehmenden hatte einen Hauptschulabschluss, 37% verfügten nicht über einen Hauptschulabschluss.

Schaubild A9.4.1-4: Teilnehmende in Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) (§ 76 SGB III) nach integrativem und kooperativem Modell 2011 bis 2017

BA: Arbeitsgelegenheiten (§ 3, 16 SGB II, Grundsicherung für Arbeitssuchende)

Arbeitsgelegenheiten sind Tätigkeiten, die Arbeitssuchende bei einem externen Träger ausüben, um ihre Beschäftigungsfähigkeit (wieder) zu erlangen. Arbeitsgelegenheiten haben Nachrang hinter Leistungen, die der Vermittlung in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt dienen. Die Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten müssen wettbewerbsneutral sein und einem öffentlichen Zweck dienen. Die Teilnehmenden dieser Angebote erhalten zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung. Bereits in den letzten Jahren ließ sich ein rückläufiger Trend bei der Anzahl von neuen Antragstellungen im Bereich der unter 25-Jährigen beobachten, der sich auch 2017 fortsetzte: Im Jahr 2010 lag der Bestand an Teilnehmenden (Jahresdurchschnitt) bei über 306.000. Er sank stetig auf nun 79.738 im Jahr 2017.