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Das IAB-Betriebspanel228 stellt seit 1995 Informationen zur Weiterbildung in den deutschen Betrieben bereit. Wurden die Weiterbildungsdaten bis zum Jahr 2007 in zweijährigem Rhythmus erhoben, werden die Basisinformationen zur Weiterbildung seitdem jährlich abgefragt. In diesem Kapitel werden zwei Indikatoren zur Beschreibung der Weiterbildung dargestellt: die Weiterbildungsbeteiligung und die Weiterbildungsquote. Während die Weiterbildungsbeteiligung den Anteil der weiterbildenden Betriebe bezeichnet, drückt die Weiterbildungsquote den Anteil der in Weiterbildung einbezogenen Mitarbeiter/-innen aus. Weitere Informationen zur Weiterbildung (z. B. zu Weiterbildungsaktivitäten nach Wirtschaftszweigen) sowie methodische Erläuterungen sind der diesem Kapitel zugrunde liegenden Expertise229 des IAB zu entnehmen. Ergebnisse zu den Indikatoren Ausbildungsberechtigung, Ausbildungsaktivität und Übernahmeverhalten von Betrieben finden sich in Kapitel A7.2 und Kapitel A10.1.1.

Grundsätzlich gilt ein Betrieb im IAB-Betriebspanel als Weiterbildungsbetrieb, wenn er Weiterbildungsmaßnahmen fördert, indem er seine Beschäftigten dafür von der Arbeit zumindest teilweise freistellt und/oder die Kosten für die Maßnahmen teilweise oder vollständig übernimmt. Die Weiterbildungsangaben im IAB-Betriebspanel beziehen sich dabei jeweils auf das erste Halbjahr eines Jahres.

Weiterbildungsbeteiligung und Weiterbildungsquote

Der Indikator Weiterbildungsbeteiligung bezieht die Anzahl der Betriebe, die im ersten Halbjahr eines Jahres weiterbildungsaktiv waren, auf die Anzahl aller Betriebe in Deutschland.

Der Indikator Weiterbildungsquote wird als Quotient der Summe aller an Weiterbildungsmaßnahmen partizipierenden Mitarbeiter/-innen im ersten Halbjahr (Zähler) und der Summe aller Mitarbeiter/-innen zum Stichtag der Befragung (Nenner) ermittelt.

Weiterbildungsbeteiligung

In Gesamtdeutschland lag der Anteil weiterbildender Betriebe im ersten Halbjahr 2018 bei 54% Tabelle B1.2.1-1. Seit 2001 ist ein deutlicher Anstieg der Weiterbildungsbeteiligung festzustellen, der lediglich während der Wirtschafts- und Finanzkrise in den Jahren 2009 und 2010 kurzzeitig unterbrochen wurde. In den letzten fünf Jahren hat sich der prozentuale Anteil weiterbildender Betriebe kaum verändert, weshalb sich die Weiterbildungsbeteiligung 2018 im Vergleich zum Vorjahr (1. Halbjahr 2017) nur um einen Prozentpunkt (53%) unterschied.

Zwischen Ost- und Westdeutschland zeigten sich zuletzt nahezu keine Unterschiede mehr in der Weiterbildungsbeteiligung der Betriebe: Im Jahr 2018 beteiligten sich sowohl in den ost- als auch in den westdeutschen Bundesländern 54% der Betriebe an der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. 

Die Weiterbildungsbeteiligung steigt mit der Beschäftigtenzahl an. Während im ersten Halbjahr 2018 von den Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten 44% weiterbildeten, waren es von den Großbetrieben mit 98% nahezu alle. Dieses Ergebnis ist wenig überraschend, da die Wahrscheinlichkeit, dass zumindest ein/-e Mitarbeiter/-in weitergebildet wird, mit der Betriebsgröße naturgemäß zunimmt. Hinzu kommt, dass größere Betriebe eher über die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen verfügen, um Qualifizierungsmaßnahmen durchführen zu können. Seit 2001 ist der Anteil weiterbildender Betriebe vor allem im klein- und mittelbetrieblichen Segment angewachsen. 

Tabelle B1.2.1-1: Weiterbildungsbeteiligung nach Betriebsgröße, alte und neue Länder (in %)

Weiterbildungsquote

Nach den Daten des IAB-Betriebspanels lag die Weiterbildungsquote, also der Anteil der Weiterbildungsteilnehmer/-innen an den Beschäftigten, im ersten Halbjahr 2018 bei 36% Tabelle B1.2.1-2. Dabei lag sie im Osten mit 40% über dem entsprechenden Wert im Westen (36%). Da die Fragestellung nach der Anzahl der Weiterbildungsteilnehmer/-innen im IAB-Betriebspanel 2014 geändert wurde, ist ein zeitlicher Vergleich der Weiterbildungsquote nur eingeschränkt möglich. Seit Beginn des Jahrtausends ist jedoch ein deutlicher Anstieg der Weiterbildungsquote festzustellen.

Die höchste Weiterbildungsquote ist in den Großbetrieben zu finden, wo sie im ersten Halbjahr 2018 bei 39% lag. Allerdings sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Größenklassen bei der Weiterbildungsquote bei Weitem nicht so deutlich ausgeprägt wie bei der Weiterbildungsbeteiligung. So lag der Anteil der Weiterbildungsteilnehmer/-innen in den Kleinstbetrieben zuletzt bei 29% und in den Klein- und Mittelbetrieben bei 38%. Demnach bilden kleinere Betriebe, sofern sie sich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen entschlossen haben, vergleichsweise viele Mitarbeiter/-innen weiter Tabelle B1.2.1-3 Internet.

Im Hinblick auf die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten mit unterschiedlichen Tätigkeitsniveaus gilt, dass Beschäftigte für qualifizierte Tätigkeiten, d. h. Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen (Fach-)Hochschulabschluss erfordern, sehr viel häufiger an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen als Beschäftigte für einfache Tätigkeiten Tabelle B1.2.1-2. So lag die Weiterbildungsquote der Beschäftigten für qualifizierte Tätigkeiten im ersten Halbjahr 2018 bei 46%, die der Beschäftigten für einfache Tätigkeiten hingegen bei nur 22%. Dabei wiesen Beschäftigte für einfache Tätigkeiten zuletzt insbesondere in den Kleinstbetrieben eine sehr geringe Teilnahmequote auf (2018: 9%), wohingegen sich ihre Chancen, an Weiterbildung teilzunehmen, in Mittel- und Großbetrieben besser darstellten (2018: 24%) Tabelle B1.2.1-3 Internet.

(Corinna König – Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)

Tabelle B1.2.1-2: Weiterbildungsquote nach Qualifikationen, alte und neue Länder (in %)