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Für die Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September 20208, 9, haben die nach BBiG und HwO für die Berufsausbildung zuständigen Stellen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 dem BIBB bundesweit 467.484 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge (naa) gemeldet.10 Gegenüber der Vorjahreserhebung (2019: 525.039 naa) bedeutet dies ein Minus von 11% (-57.552 naa) Tabelle A1.2-1.

Auf Westdeutschland entfielen 85,3% der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (2019: 85,7%), auf Ostdeutschland 14,7% (2019: 14,3%). In allen Ländern wurden Rückgänge festgestellt; prozentual betrachtet gab es in Berlin den größten Rückgang: Berlin (-2.265 naa/-14,2%), Saarland (-990 naa/-14,1%), Niedersachsen (-7.404 naa/-13,7%), Hamburg (-1.821 naa/-13,5%), Hessen (-5.052 naa/-13,2%), Nordrhein-Westfalen (-15.051 naa/-12,7%), Bremen (-600 naa/-10,4%), Baden-Württemberg (-7.602 naa/-10,3%), Bayern (-8.955 naa/-9,7%), Thüringen (-942 naa/-9,0%), Rheinland-Pfalz (-2.112 naa/-8,2%), Schleswig-Holstein (-1.623 naa/-8,1%), Sachsen-Anhalt (-777 naa/-7,4%), Sachsen (-1.269 naa/-6,5%), Brandenburg (-630 naa/-6,0%) und Mecklenburg-Vorpommern (-459 naa/-5,7%) Tabelle A1.2-1.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge (kurz: Neuabschlüsse)

Bei der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September (kurz: BIBB-Erhebung zum 30. September) sind Neuabschlüsse definiert als die in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG oder HwO eingetragenen Berufsausbildungsverträge, die zwischen dem 1. Oktober des Vorjahres und dem 30. September des laufenden Jahres neu abgeschlossen und nicht vorzeitig wieder gelöst wurden (vgl. Flemming/Granath 2016). Entscheidend für die Zählung eines Neuabschlusses ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 Abs. 2 Ziffer 5 BBiG (2005) in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird und damit von den zuständigen Stellen als Selektionskriterium herangezogen werden kann.

Die Neuabschlüsse werden geschlechtsspezifisch differenziert für Einzelberufe auf Ebene der Arbeitsagenturbezirke erhoben und in den regionalen Gliederungen Bund, Ost, West, Länder und Arbeitsagenturbezirke ausgewiesen. Lediglich die Ausbildungsverträge für Menschen mit Behinderung (Ausbildungen nach § 66 BBiG und § 42m (2005) und § 42r HwO (2020), s. u.) werden für die Bereiche Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, öffentlicher Dienst und Hauswirtschaft in der Sammelgruppe „Behindertenberufe“ abgebildet.

Die Daten werden differenziert für 13 Bereiche erhoben: Industrie und Handel, Handwerk, öffentlicher Dienst, öffentlicher Dienst – Kirche, Landwirtschaft, Hauswirtschaft, freie Berufe – Apotheker, freie Berufe – Ärzte, freie Berufe – Zahnärzte, freie Berufe – Tierärzte, freie Berufe – Steuerberater, freie Berufe – Juristen und Seeschifffahrt.

Anschlussverträge werden gesondert erfasst (s. u.). Sie werden im Gegensatz zur Erhebung zum 31. Dezember für die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Erhebung zum 31. Dezember) nicht zur Gesamtsumme der Neuabschlüsse hinzugerechnet. Dennoch gilt auch hier zu beachten, dass nicht alle Auszubildenden mit Neuabschluss Ausbildungsanfänger/-innen im dualen System sind; Ausbildungsverträge werden auch nach vorzeitigen Vertragslösungen oder im Falle von Zweitausbildungen innerhalb des dualen Systems neu abgeschlossen (Kapitel A5.3).

Aufgrund der o. g. und weiterer konzeptioneller Unterschiede stimmen die Definitionen der Neuabschlüsse im Rahmen der BIBB-Erhebung zum 30. September und der Erhebung zum 31. Dezember nicht überein (Kapitel A5.3; Uhly u. a. 2009).

Tabelle A1.2-1: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Ländern von 2002 bis 2020

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach Zuständigkeitsbereichen11

Bis auf den Bereich Landwirtschaft (+120 naa/+0,9%) waren 2020 alle Bereiche von den Rückgängen bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen betroffen: Industrie und Handel (-42.384 naa/-13,9%), Hauswirtschaft (-198 naa/-10,4%), Seeschifffahrt (-9 naa/-8,5%), freie Berufe (-3.960 naa/-8,4%), Handwerk (-10.680 naa/-7,5%) und der Bereich öffentlicher Dienst (-441 naa/-2,9%) Tabelle A1.2-2.

Zuordnung der Ausbildungsverträge zu den Zuständigkeitsbereichen

Maßgeblich für die Zuordnung der Ausbildungsverträge zu den Bereichen ist i. d. R. die Art des Ausbildungsberufes und nicht der Ausbildungsbetrieb. So werden bspw. die Verträge der Auszubildenden, die im öffentlichen Dienst in Berufen der gewerblichen Wirtschaft ihre Ausbildung absolvieren, den Bereichen Industrie und Handel bzw. Handwerk (je nach zuständiger Stelle) zugeordnet. Ausnahmen bestehen für Auszubildende, die in einem Handwerksbetrieb in einem Beruf des Bereichs Industrie und Handel ausgebildet werden (Industrieberuf im Handwerk); bei der Aggregierung der Ausbildungsverträge für die Bereiche sind diese dem Handwerk zugeordnet. Gleiches gilt für Handwerksberufe, die in Betrieben von Industrie und Handel ausgebildet werden (Handwerksberuf in der Industrie). In der Aggregierung sind diese Ausbildungsverträge dem Bereich Industrie und Handel zugerechnet.

Die Rede ist deshalb von „Zuständigkeitsbereichen“ und nicht von „Ausbildungsbereichen“, weil die tatsächliche Ausbildungsleistung in einzelnen Bereichen nicht mit den Zählergebnissen nach Zuständigkeiten übereinstimmen muss. So sind z. B. in einigen Ländern die Industrie- und Handelskammern auch die zuständigen Stellen für den Ausbildungsbereich Hauswirtschaft oder für einzelne Berufe des öffentlichen Dienstes und eine klare Aufteilung nach Ausbildungsbereichen ist nicht immer möglich. Zudem fallen Ausbildungsverträge, die der öffentliche Dienst oder die freien Berufe in den Ausbildungsberufen von Industrie und Handel oder Handwerk abschließen, nicht in ihren eigenen Zuständigkeitsbereich, sondern werden Industrie und Handel oder dem Handwerk zugerechnet.

Während in der BIBB-Erhebung zum 30. September das Betriebsmerkmal „Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst“ nicht erfasst wird, geschieht dies bei der Erhebung zum 31. Dezember für die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Dies ermöglicht eine genauere Ermittlung der Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes (Kapitel A5.2).

Tabelle A1.2-2: Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2020 und Veränderung gegenüber 2019 nach Bundesländern und Zuständigkeitsbereichen

Der Bereich Industrie und Handel behielt erwartungsgemäß die Spitzenposition beim Vergleich der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Zuständigkeitsbereichen (2020: 56,1%/2019: 58%); auf das Handwerk entfielen 28,3% (2019: 27,2%). Die freien Berufe registrierten 9,2% der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (2019: 9%), der öffentliche Dienst 3,1% (2019: 2,9%) und der Bereich Landwirtschaft 2,9% (2019: 2,5%): Der Bereich Hauswirtschaft blieb mit 0,4% konstant zur Vorjahreserhebung (2020/2019: 0,4%) und die Seeschifffahrt (0%) fiel bei der Mengenauswertung kaum ins Gewicht Tabelle A1.2-3. Zur Entwicklung des Gesamtbestandes der Auszubildenden nach Zuständigkeitsbereichen Kapitel A5.2.

Tabelle A1.2-3: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach Zuständigkeitsbereichen von 2004 bis 2020

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach Geschlecht

2020 wurden sowohl bei den Männern (-10,6%/-35.421 Verträge) als auch bei den Frauen (-11,5%/-22.167 Verträge) Rückgänge bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen festgestellt.

36,4% der für die Erhebung 2020 gemeldeten neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge wurden mit Frauen abgeschlossen (West: 36,8%/ Ost: 34,3%) Tabelle A1.2-4. Der seit Jahren zu beobachtende Trend, dass immer weniger Ausbildungsverträge im dualen System nach BBiG/HwO mit Frauen abgeschlossen werden, setzte sich 2020 weiter fort. Im Zeitverlauf ist eine kontinuierliche Verringerung des Frauenanteils zu erkennen: 2019: 36,6%; 2018: 36,9%; 2017: 37,8%; 2016: 39,2%; 2015: 39,8%; 2014: 40,1%; 2013: 40,5%; 2012: 40,7%.

Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2020 nach strukturellen Merkmalen (Teil 1)

Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2020 nach strukturellen Merkmalen (Teil 1 – Fortsetzung)

Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2020 nach strukturellen Merkmalen (Anteil in %) (Teil 2)

Tabelle A1.2-4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2020 nach strukturellen Merkmalen (Anteil in %) (Teil 2 – Fortsetzung)

Die Frauen dominierten weiterhin in den Bereichen freie Berufe (2020: 91,6%/2019: 91,3%), Hauswirtschaft (2020: 87,0%/2019: 84,7%) und öffentlicher Dienst (2020: 62,7%/2019: 62,3%); in den Bereichen Handwerk (2020: 19,0%/ 2019: 19,8%) und Seeschifffahrt (2020: 8,4%/ 2019: 7,7%) spielten sie eine nachgeordnete Rolle.12

In allen Bundesländern lag der Frauenanteil an den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen 2020 unter dem der Männer: Erneut wurde in Berlin (2020: 39,6%/2019: 41,3%) der größte Anteil der mit Frauen abgeschlossen Ausbildungsverträge registriert. Es folgten Bayern (2020: 37,9%/2019: 38,5%), Hamburg (2020: 37,8%/2019: 37,4%), Baden-Württemberg (2020: 37,1%/2019: 37,0%), Schleswig-Holstein (2020: 37,0%/2019: 36,3%), Bremen (2020: 36,8%/2019: 37,9%) und Hessen (2020: 36,4%/2019: 36,8%). Unterhalb des Bundesdurchschnitts (36,4%) lagen die Länder Nordrhein-Westfalen (2020: 36,3%/2019: 36,1%), Saarland (2020: 36,2%/2019: 36,6%), Niedersachsen (2020: 35,9%/2019: 36,1%), Rheinland-Pfalz (2020: 35,7%/2019: 36,2%), Mecklenburg-Vorpommern (2020: 35,1%/2019: 35,8%), Sachsen (2020: 33,9%/2019: 33,9%), Sachsen-Anhalt (32,0%/2019: 33,4%), Brandenburg (2020: 32,0%/2019: 32,9%) und Thüringen (2020: 31,9%/2019: 32,5%) Tabelle A1.2-4. Zu den geschlechtsspezifischen Ergebnissen der Erhebung zum 31. Dezember Kapitel A5.2, Kapitel A5.4 und Kapitel A5.8.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge mit verkürzter Ausbildungsdauer

Bei der BIBB-Erhebung zum 30. September wird zwischen Ausbildungsverträgen mit regulärer (in der Ausbildungsordnung vorgesehener) Ausbildungsdauer und solchen Verträgen unterschieden, für die bereits bei Vertragsabschluss eine Verkürzung von mindestens sechs Monaten vereinbart wurde (verkürzte Ausbildungsdauer: naa_kurz). Für die Erhebung 2020 haben die zuständigen Stellen 70.611 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge mit bei Vertragsabschluss feststehender Verkürzung von mindestens sechs Monaten registriert; das entspricht einem Anteil von 15,1% an allen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen Tabelle A1.2-4.

Verkürzung der Ausbildungsdauer

Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist bei Anrechnung oder Anerkennung bestimmter (Aus-)Bildungsabschlüsse (z. B. Berufsgrundbildungsjahr, Besuch einer Berufsfachschule, mittlere oder höhere Bildungsabschlüsse) möglich (vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung 2008). Bei der BIBB-Erhebung zum 30. September werden als verkürzte Verträge nur diejenigen berücksichtigt, bei denen die Verkürzung der Ausbildungsdauer mindestens sechs Monate beträgt und bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Auch Verträge von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsbetrieb (in Verbindung mit einem neuen Vertrag) während der Ausbildung wechseln (z. B. durch Konkurs), zählen in der Regel als verkürzte Verträge.

Im Zeitverlauf betrachtet hat der Anteil der verkürzten Ausbildungsverträge 2020 zugenommen (2019: 14,6%; 2018: 14,6%; 2017: 14,6%; 2016: 15,0%; 2015: 15,6%; 2014: 16,0%; 2013: 16,0%; 2012: 15,9% und 2011: 16,0%), wenngleich die absolute Anzahl zurückging. Bezogen auf die Meldungen für die Erhebung 2019 (76.602 naa_kurz) ist das bundesweit ein Rückgang von 7,8% (Deutschland: -5.991 naa_kurz/West: -7,7 % | -5.310 naa_kurz/Ost: -9,0 % | -684 naa_kurz).

Auf Männer entfielen 65,8% der verkürzten Verträge (2020: 46.479 naa_kurz/2019: 49.719 naa_kurz), 34,2% der verkürzten Ausbildungsverträge wurden mit Frauen geschlossen (2020: 24.123 naa_kurz/2019: 26.883 naa_kurz). Der Anteil der verkürzten Verträge, die mit Männern abgeschlossen wurden, hat im Zeitverlauf zugenommen; dies korrespondiert mit der abnehmenden Beteiligung der Frauen an der dualen Berufsausbildung nach BBiG/HwO insgesamt.

Auch 2020 behauptet Baden-Württemberg die Spitzenposition bei Verträgen mit verkürzter Ausbildungsdauer im Vergleich der Länder (22,2%); gefolgt von Bayern (17,4%), dem Saarland (16,9), Niedersachsen (16,6), Berlin (16,5%), Rheinland-Pfalz (15,3%), Hessen (13,1%), Nordrhein-Westfalen (13,0%), Schleswig-Holstein (12,9%) und Hamburg (11,7%). In den Ländern Brandenburg (10,0%), Mecklenburg-Vorpommern (9,4%), Bremen (8,8%), Thüringen (8,6%), Sachsen (7,5%) und Sachsen-Anhalt (7,3%) lag der Anteil der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit einer bei Vertragsabschluss feststehenden verkürzten Ausbildungsdauer von mindestens sechs Monaten bei 10% und darunter.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Berufen mit zweijähriger Ausbildungsdauer

Für die Erhebung 2020 wurden bundesweit 40.158 Ausbildungsverträge mit einer Ausbildungsdauer von bis zu 24 Monaten gemeldet.13 Der Anteil an den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen lag damit bei 8,6% (2019: 44.322 Verträge, 8,4%; 2018: 45.570, 8,6%; 2017: 44.523, 8,5%; 2016: 43.959, 8,4%; 2015: 44.697, 8,6%; 2014: 45.192, 8,6%).14, 15 Im Osten lag der Anteil der Ausbildungsverträge in Berufen mit zweijähriger Ausbildungsdauer mit 11,3% (2019: 11,1%; 2018: 11,3%; 2017: 11,0%; 2016: 10,5%; 2015: 10,8%; 2014: 10,9%) erneut höher als im Westen (2020: 8,1%; 2019: 8,0%; 2018: 8,1%; 2017; 2016: 8,1%; 2015: 8,2% und 2014: 8,3%) Tabelle A1.2-4.

Im Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel wurden am häufigsten Ausbildungsverträge mit zweijähriger Ausbildungsdauer neu abgeschlossen (2020: 37.101 Verträge; 2019: 41.091; 2018: 42.294; 2017: 41.250; 2016: 40.863; 2015: 41.553; 2014: 41.987); das entspricht einem Anteil von 92,4%. Im Bereich Handwerk wurden 3.057 Verträge mit zweijähriger Ausbildungsdauer registriert (2019: 3.231 Verträge; 2018: 3.276; 2017: 3.273; 2016: 3.099; 2015: 3.144; 2014: 3.207).

Der Ausbildungsberuf Verkäufer/-in nahm im Bereich Industrie und Handel unverändert die Spitzenposition ein; hier wurden 21.438 Verträge (gesamt inklusive Meldungen aus dem Handwerk: 21.459) neu abgeschlossen. Es folgte der Beruf Fachlagerist/-in mit 5.280 Verträgen (gesamt: 5.325) und der Beruf Maschinen- und Anlagenführer/-in mit 3.396 Verträgen (gesamt: 3.447). Im Zuständigkeitsbereich Handwerk lagen Bauberufe auf den ersten Plätzen: Hochbaufacharbeiter/-in (858 Verträge HW/gesamt: 1.146), gefolgt von Tiefbaufacharbeiter/-in (651 Verträge HW/gesamt: 1.944) und Ausbaufacharbeiter/-in (555 Verträge HW/gesamt 639).

2020 wurden bundesweit 7,3% der Verträge in zweijährigen Ausbildungsberufen im ersten Jahr der Ausbildung überwiegend öffentlich finanziert (West: 6,0%; Ost: 12,6%). Damit wurde der seit einigen Jahren zu beobachtende Rückgang bei der überwiegend öffentlich finanzierten Berufsausbildung gestoppt (2019: bundesweit 6,5%, West 5%, Ost 12,9%; 2018: bundesweit 6,9%, West 5,4%, Ost 13,1%; 2017: bundesweit 8,2%, West 6,5%, Ost 15,4% und 2016: bundesweit 9,2%, West 7,3%, Ost 18,2%) Tabelle A1.2-5.

Tabelle A1.2-5: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen, deren Ausbildungsordnung eine zweijährige Ausbildungsdauer vorsieht1

Anschlussverträge

Regelungen zu den sogenannten Anschlussverträgen betreffen die Zuständigkeitsbereiche Industrie und Handel sowie Handwerk. Die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen sind aufgefordert, Anschlussverträge bei der BIBB-Erhebung zum 30. September getrennt von den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen zu melden. Mit der getrennten Erfassung wird der Versuch unternommen, eine Vorstellung von der Größenordnung zu erhalten, wie viele Ausbildungsverträge im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene (meist zweijährige) Berufsausbildung in einem (in der Ausbildungsordnung genannten) Fortführungsberuf neu abgeschlossen werden. Diese Angaben dienen der Einschätzung, ob die Möglichkeit der Fortführung einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der Praxis angenommen wird; sie werden als Leistung der Wirtschaft und der zuständigen Stellen in Tabelle A1.2-6 ausgewiesen.16

Anschlussverträge

Als „Anschlussverträge“ werden Ausbildungsverträge bezeichnet, die im Anschluss an eine vorausgegangene und abgeschlossene Berufsausbildung neu abgeschlossen werden und zu einem weiteren Abschluss führen. Dabei sind jedoch nur die Verträge für Berufsausbildungen zu berücksichtigen, die in den Ausbildungsordnungen als aufbauende Ausbildungsberufe definiert wurden (i. d. R. Einstieg in das dritte Ausbildungsjahr) oder die unter „Fortführung der Berufsausbildung“ genannt werden. Ein Beispiel ist die Weiterführung einer erfolgreich beendeten zweijährigen Ausbildung zum/zur Bauten- und Objektbeschichter/-in durch eine einjährige Anschlussausbildung zum/zur Maler/-in und Lackierer/-in. Anschlussverträge werden im Rahmen der BIBB-Erhebung zum 30. September nicht als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge gezählt, sondern gesondert ausgewiesen.

Tabelle A1.2-6: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, Anschlussverträge mit Veränderungsrate zum Vorjahr unterteilt nach Zuständigkeitsbereichen in Deutschland

Trotz der seit vielen Jahren unveränderten Definition von Anschlussverträgen für die BIBB-Erhebung zum 30. September ist es auch 2020 nicht gelungen, bei den zuständigen Stellen ein einheitliches (statistisches) Verständnis von Anschlussverträgen bei der Zusammenstellung der Daten zu erreichen, wenngleich die Meldungen von Anschlussverträgen zugenommen haben (2020 zu 2019: +11,5%). Das deutet darauf hin, dass die bisher wiederholt festgestellte Untererfassung zurückging.17, 18

Für die Erhebung 2020 wurden bundesweit 7.110 Anschlussverträge (ASV) von den zuständigen Stellen gemeldet (2019: 6.378 ASV; 2018: 6.108 ASV; 2017: 6.555 ASV; 2016: 7.008; 2015: 7.173; 2014: 7.290). Die Industrie- und Handelskammern meldeten 6.129 ASV (2019: 5.346 ASV/ +14,6%); die Handwerkskammern 981 ASV (2019: 1.032 ASV/ -4,9%) Tabelle A1.2-6.

Analog zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen wurden für Männer (4.485 ASV/63,1%) mehr ASV registriert als für Frauen (2.625 ASV/36,9%).

Der Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel lag mit 4.680 ASV erneut an erster Stelle, gefolgt vom Beruf Fachkraft für Lagerlogistik mit 741 ASV. Das korrespondiert mit einer entsprechend hohen Anzahl bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen für die zweijährigen Ausbildungsberufe Verkäufer/-in (2020: 21.459 Verträge) und Fachlagerist/-in (2020: 5.324 Verträge). Bei den ASV folgten Straßenbauer/-in (303 ASV), Maurer/-in (282 ASV) sowie Maler/-in und Lackierer/-in (156 ASV).

Betriebliche und überwiegend öffentlich finanzierte (außerbetriebliche) Ausbildungsverträge

Für die Erhebung 2020 wurden für 14.889 Ausbildungsverträge (2019: 14.367; 2018: 14.883; 2017: 15.879; 2016: 17.550; 2015: 18.865) Informationen zum Merkmal „überwiegend öffentlich finanziert“19 übermittelt. Das entspricht einem Anteil von 3,2% am Gesamtvolumen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge Tabelle A1.2-4. Damit ist eine leichte Zunahme bei den Meldungen für überwiegend öffentlich geförderte Ausbildungsverhältnisse zu beobachten.20

Überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildungen (außerbetriebliche Ausbildung)

Als „außerbetriebliche Ausbildung“ wird jene Form der Berufsausbildung bezeichnet, die überwiegend öffentlich finanziert wird und der Versorgung von Jugendlichen mit Marktbenachteiligungen, mit sozialen Benachteiligungen, mit Lernschwächen bzw. mit Behinderungen dient. Außerbetriebliche Ausbildung wird nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und III) und über Länderprogramme durchgeführt. Maßgeblich für die Zurechnung zum außerbetrieblichen Vertragsvolumen ist die Finanzierungsform und nicht der Lernort. Überwiegend öffentlich finanzierte Ausbildung, die in Betrieben stattfindet, zählt demnach zur außerbetrieblichen Ausbildung.

In der BIBB-Erhebung zum 30. September werden aber nur jene überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse erfasst, die mit einem Ausbildungsvertrag verbunden sind. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist, dass über 50% der Kosten des praktischen Teils im ersten Jahr der Ausbildung durch Zuwendungen der öffentlichen Hand bzw. der Arbeitsverwaltungen getragen werden. Schulische Ausbildungsplätze, die in den außerbetrieblichen Stellenmeldungen der BA enthalten sind, bleiben unberücksichtigt, da die entsprechenden Teilnehmenden nicht den rechtlichen Status eines/einer Auszubildenden haben.

Betriebliche Ausbildungsplätze, die mit einer staatlichen Prämie bezuschusst werden, zählen in der Regel nicht zu den überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsplätzen. Auch die regulären Ausbildungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes werden nicht der außerbetrieblichen Ausbildung zugerechnet. Sie sind zwar öffentlich finanziert, richten sich aber nicht an die oben genannten Zielgruppen. Stammen die Ausbildungsverhältnisse des öffentlichen Dienstes aber aus speziellen Programmen (z. B. zur Versorgung marktbenachteiligter Jugendlicher), werden sie ebenfalls zum außerbetrieblichen Vertragsvolumen hinzugerechnet (Kapitel A5.3).

Die für Berufsausbildung zuständigen Stellen sind angehalten, die Angaben zur Finanzierungsform weiter zu differenzieren:21 42,6% (2019: 43%; 2018: 45%) der überwiegend öffentlich finanzierten Verträge wurden der Kategorie Förderung für Benachteiligte zugeordnet, 43,6% (2019: 45%; 2018: 41,8%) der Kategorie Förderung für Menschen mit Behinderung und 13,8% (2019: 11,7%; 2018: 13,1%) der Kategorie Förderung von Bund/Land. Der jeweilige Anteil dieser Kategorien an den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen insgesamt wird in Tabelle A1.2-7 ausgewiesen.

Tabelle A1.2-7: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September 2020 nach Bundesländern und Finanzierungsform

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Berufen für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung sollen grundsätzlich in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden (vgl. § 64 BBiG und § 42p HwO;22 Gericke/Flemming 2013). Für Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine solche Ausbildung nicht in Betracht kommt, können die zuständigen Stellen Ausbildungsregelungen nach § 66 BBiG und § 42r HwO treffen (Kapitel A3.3). Die BIBB-Erhebung zum 30. September erfasst die Ausbildungsverträge nach diesen Kammerregelungen für die Bereiche Industrie und Handel, Handwerk, Hauswirtschaft und Landwirtschaft. Die Angaben lassen keinen Rückschluss darauf zu, wie viele junge Menschen mit Behinderung eine Ausbildung nach BBiG/HwO absolvieren. Behinderungen, gleich welcher Art, werden im Bereich der dualen Berufsausbildung nach BBiG/HwO statistisch nicht als Merkmal erfasst. Die Anzahl der Menschen mit Behinderungen, die nach den geltenden Ausbildungsordnungen nach BBiG/HwO auf das Arbeitsleben vorbereitet werden, ist deshalb nicht bekannt. Aus den Daten zur Erhebung zum 30. September lässt sich lediglich ermitteln, wie viele Verträge auf der Grundlage einer sogenannten Kammerregelung neu abgeschlossen wurden.

Für die Erhebung 2020 wurden 7.233 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge für Ausbildungsregelungen nach § 66 BBiG/§ 42r HwO gemeldet. Dies entspricht einem Anteil von 1,5% an allen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen Tabelle A1.2-4. Gegenüber 2019 (7.668) ging die Zahl um 5,7% zurück (2018: 7.668; 2017: 7.914). Rückgänge sind in allen Bereichen zu verzeichnen: Industrie und Handel (-4,3%/-144 naa), Handwerk (-7,5%/-144 naa), Landwirtschaft (-8,1%/-96 naa) und Hauswirtschaft (-4,3%/-51 naa). In den Zuständigkeitsbereichen öffentlicher Dienst, freie Berufe und Seeschifffahrt gab es keine Neuabschlüsse nach § 66 BBiG.

Erneut wurden mehr Ausbildungsverträge mit Männern geschlossen (2020: 4.517 Verträge); das entspricht einem Anteil von 62,5% (Frauen: 2.716 Verträge/37,5%). Männer waren zahlenmäßig in den Bereichen Handwerk (83,9%), Landwirtschaft (78,8%) und Industrie und Handel (62,6%) stärker vertreten; Frauen dominierten den Bereich Hauswirtschaft (86,3%).

72,4% der nach § 66 BBiG/§ 42r HwO neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge wurden nach Datenlage im ersten Jahr der Ausbildung überwiegend öffentlich finanziert (5.241 Verträge). Davon entfielen 18,5% (969 Verträge) auf die Förderung der Berufsausbildung für sozial Benachteiligte bzw. Lernbeeinträchtigte und die Förderung von Auszubildenden, deren Berufsausbildungsverhältnis im ersten Jahr der Ausbildung gelöst wurde und die ihre Ausbildung dann in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzten. 80,4% (4.215 Verträge) gingen auf eine Förderung der Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung zurück und 1,1% (57 Verträge) entfielen auf Sonderprogramme von Bund und den Ländern (in der Regel für marktbenachteiligte Jugendliche).

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge für neu geordnete Berufe

Für das Ausbildungsjahr 2020 sind elf modernisierte Ausbildungsordnungen in Kraft getreten (Kapitel A3.1 und Kapitel A3.2), in denen 41.559 neue Ausbildungsverträge23 abgeschlossen wurden Tabelle A1.2-8. Diese Ausbildungsverträge der 2020 neugeordneten Ausbildungsberufe bilden damit einen Anteil von 8,9% an allen im Erhebungszeitraum erfassten neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen ab.

(Simone Flemming, Ralf-Olaf Granath)

Tabelle A1.2-8: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den seit 2016 neu erlassenen oder modernisierten Berufen in Deutschland (Teil 1)

Tabelle A1.2-8: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den seit 2016 neu erlassenen oder modernisierten Berufen in Deutschland (Teil 2)

Tabelle A1.2-8: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den seit 2016 neu erlassenen oder modernisierten Berufen in Deutschland (Teil 3)

Tabelle A1.2-8: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den seit 2016 neu erlassenen oder modernisierten Berufen in Deutschland (Teil 4)

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    Das BIBB führt die Erhebung zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen zum 30. September jährlich im Auftrag des BMBF zur Vorbereitung der Berufsbildungsberichterstattung nach § 86 BBiG in direkter Zusammenarbeit mit den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen durch. Ausführliche Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung zum 30. September 2020 stehen unter https://www.bibb.de/naa309-2020 zur Verfügung. Für weitere Informationen zur Erhebung siehe https://www.bibb.de/dokumente/pdf/naa309/naa309_BIBB-Erhebung_Zusammenfassung_2016.pdf. Die mit der Erhebung 2017 eingeführten interaktiven Regionalkarten stehen für die Erhebung 2020 unter https://www.bibb.de/de/124850.php zur Verfügung. Aus Datenschutzgründen werden alle Absolutwerte auf ein Vielfaches von 3 gerundet dargestellt. Daraus können sich Abweichungen bei der Bildung von Summen aus Einzelwerten in Bezug auf Gesamtsummen sowie Differenzen bei Tabellendarstellungen ergeben.

  • 9

    Für die Berechnungen wurden die Daten mit Stand vom 9. Dezember 2020 verwendet. Diese beinhalten auch Korrekturen der Meldungen für die Erhebung 2019: Hessen (Freie Berufe – Tierärzte/-ärztinnen) und Brandenburg (öffentlicher Dienst). Für 2019 ergibt sich damit eine Gesamtanzahl von 525.039 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen.

  • 10

    Vgl. dazu auch Oeynhausen u. a. 2021.

  • 11

    Bei der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September werden bei der Datenerhebung 13 Zuständigkeitsbereiche (Erläuterung) unterschieden. Für Auswertungen werden die Meldungen für die Bereiche „öffentlicher Dienst“ und „öffentlicher Dienst – Kirche“ sowie die freien Berufe häufig zu sieben Zuständigkeitsbereichen zusammengefasst.

  • 12

    Eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2020 (geschlechtsspezifische Differenzierung nach Zuständigkeitsbereichen) steht in Tabelle 41 – 2020 unter htttps://www.bibb.de/de/124890.php zur Verfügung.

  • 13

    Für 26 Ausbildungsberufe sehen die Ausbildungsordnungen eine reguläre Ausbildungsdauer von bis zu 24 Monaten vor (Kapitel A3.1). Die Regelungen für den Beruf „Vorpolierer/-in - Schmuck- und Kleingeräteherstellung“ sind aus dem Jahr 1940 und sollen bei einer möglichen Neuordnung der Schmuckberufe auf den Prüfstand gestellt werden. In Tabelle A1.2-4 taucht er nicht auf, da es seit Jahren keine Meldungen zu neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen für diesen Beruf gibt.

  • 14

    Die Angaben zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in zweijährigen Ausbildungsberufen beinhalten nicht die Berufe nach Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung (nach § 66 BBiG bzw. § 42r HwO). Bei der Anteilsbildung in Tabelle A1.2-4 (Teil 2, vierte Zeile) werden diese Angaben auf die Neuabschlüsse in allen dualen Ausbildungsberufen – also inkl. der Berufe nach Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung – bezogen. Die Anteilsbildung weicht von der Berechnungsweise bei der Erhebung zum 31. Dezember ab (Kapitel A5.4)

  • 15

    Ausführliche Ergebnisse zu Anzahl und Veränderung neu abgeschlossener Ausbildungsverträge 2016 bis 2020 in Berufen mit regulär zweijähriger Ausbildungsdauer unter www.bibb.de/de/124912.php.

  • 16

    Bei der Analyse des Ausbildungsstellenmarktes werden Anschlussverträge nicht als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge gewertet und demzufolge bei der Berechnung von Angebot und Nachfrage nicht berücksichtigt. Das steht damit in Verbindung, dass die Jugendlichen bei der Fortführung ihrer Berufsausbildung auf dem Ausbildungsstellenmarkt in der Regel nicht als Bewerber/-innen auftreten.

  • 17

    Zur Vorbereitung der Erhebung stellt das BIBB auf den Informationsseiten zur BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September jährlich eine Übersicht zur Verfügung, aus der hervorgeht, für welche Erhebungsberufe es lt. den Ausbildungsordnungen Anschlussverträge geben kann, siehe www.bibb.de/de/bibb-erhebung_2020_info.php – Stichpunkt Berufslisten für die Erhebung 2020/Liste mit Fortführungsberufen.

  • 18

    Aus der Praxis ist bekannt, dass die zuständigen Stellen die Fortführung einer Berufsausbildung nach einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung teilweise als neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag mit verkürzter Ausbildungsdauer registrieren und nicht als Anschlussvertrag.

  • 19

    Grundlage für die Entscheidung, Angaben zum Merkmal Finanzierungsform auch für die BIBB-Erhebung zu übermitteln, war u. a. die Änderung des BBiG im Jahr 2005. Nach § 88 BBiG (2005) wird das Merkmal Finanzierungsform seit dem 01.04.2007 für die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember) erhoben. Diese neu hinzugekommenen Informationen für die Berufsbildungsstatistik sollten auch dem BIBB für die Analysen zum Ausbildungsmarkt im Rahmen der BIBB-Erhebung zum 30. September zur Verfügung gestellt werden. Dieses Vorgehen wurde im Sommer 2008 in einem politischen Entscheidungsprozess zwischen Vertretern/Vertreterinnen der Spitzenverbände DIHK, ZDH und BMBF vereinbart. Seit der Erhebung 2009 wird das Merkmal Finanzierungsform bei der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September erhoben.

  • 20

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angaben zum Merkmal Finanzierungsform von den zuständigen Stellen nicht vollständig übermittelt werden können, da die Angaben zur Finanzierungsform nicht immer vollständig vorliegen. Es kann nach unserer Einschätzung von einer Untererfassung ausgegangen werden.

  • 21

    Vorgegeben sind die Kategorien: Förderung für Benachteiligte, Förderung für Menschen mit Behinderung und Förderungen über Programme von Bund und Land.

  • 22

    Bis zum 31.12.2019 sind die Regelungen in den §§ 42k und 42m HwO zu finden; seit dem 1. Januar 2020 gelten die § 42p und 42r.

  • 23

    Die Berechnung erfolgt unter Einbeziehung der Vorgängerberufe.