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Auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Kapitel A5.1) zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen wird im Folgenden die Vorbildung der Auszubildenden betrachtet. Als Neuabschlüsse werden Ausbildungsverhältnisse gezählt, die im  aktuellen Berichtsjahr 2019 begannen, angetreten und bis zum 31. Dezember nicht gelöst wurden. Drei Arten von Vorbildung werden für alle Auszubildenden abgebildet: Angaben zum höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss (Kapitel A5.5.1), zur Teilnahme an einer vorherigen Berufsvorbereitung und beruflichen Grundbildung (Kapitel A5.5.2) sowie zur vorherigen Berufsausbildung (Kapitel A5.3).