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In allen anerkannten Ausbildungsberufen des dualen Systems (BBiG bzw. HwO) finden am Ende der Ausbildungszeit Abschlussprüfungen statt (vgl. Stöhr 2017). Sie dienen dem Nachweis der erreichten beruflichen Handlungsfähigkeit, indem festgestellt wird, ob der/die Prüfungsteilnehmende die für den Berufsabschluss und die qualifizierte Ausübung des erlernten Berufes erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat (§ 38 BBiG/§ 32 HwO). Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann sie bis zu zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 BBiG/§ 31 Abs. 1 HwO). Die folgenden Ergebnisse zu den Abschlussprüfungen der Auszubildenden und zu den sogenannten Externenzulassungen basieren auf Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Berufsbildungsstatistik).

Abschlussprüfungen der Auszubildenden (Berufsbildungsstatistik)

Die Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember) erfasst mit dem Teildatensatz zu den Auszubildenden in dualer Berufsausbildung nach BBiG bzw. HwO (Satzart 1) jährlich für alle Ausbildungsverträge Monat und Jahr der abgelegten Abschlussprüfungen (im Handwerk wird der Begriff „Gesellenprüfungen“ verwendet).

Mit der Zahl der Prüfungsteilnahmen werden alle im Kalenderjahr durchgeführten Abschlussprüfungen gezählt. Mit der Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen werden alle Ausbildungsverträge des Berichtsjahres mit Prüfungsteilnahme(n) gezählt. Wenn z. B. innerhalb eines Ausbildungsvertrages eine Abschluss- und eine Wiederholungsprüfung gemeldet wurde, sind dies zwei Prüfungsteilnahmen und ein Prüfungsteilnehmer bzw. eine -teilnehmerin. Es kann angenommen werden, dass die gleiche Person nur in sehr seltenen Fällen innerhalb eines Berichtsjahres im Rahmen von zwei verschiedenen Ausbildungsverträgen an einer Abschlussprüfung teilnimmt und somit in der Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen berücksichtigt wird. Exakter lässt sich die Teilnehmerzahl nicht ermitteln, da keine Verlaufs-statistik vorliegt, die es erlaubt, Daten aus verschiedenen Ausbildungsverträgen der gleichen Person zu verknüpfen.

Neben der Prüfungsteilnahme erhebt die Berufsbildungsstatistik auch den Prüfungserfolg (in der Differenzierung: bestanden, nicht bestanden, endgültig nicht bestanden) sowie für die erste Prüfungsteilnahme die Art der Zulassung (in der Differenzierung: vorzeitig, fristgemäß [also gemäß Ausbildungsvertrag], nach Verlängerung). Für Details zu Unterschieden der Erfassung der Prüfungsteilnahmen und des Prüfungserfolges der Aggregatdatenerhebung bis zum Berichtsjahr 2006 und der Einzeldatenerfassung ab 2007 siehe https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_daten.pdf

Abschlussprüfungen der Auszubildenden und Prüfungserfolg im Zeitvergleich

Tabelle A5.7-1 zeigt die Entwicklung der Prüfungsteilnahmen und Prüfungsteilnehmer/-innen an Abschlussprüfungen von Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung sowie Indikatoren des Prüfungserfolges  seit dem Jahr 2008.132 Der im Jahr 2010 erfolgte Anstieg der Prüfungsteilnahmen ist teilweise durch eine veränderte Erfassung beeinflusst (2008 und 2009 wurden je Teilnehmer/-in maximal eine Wiederholungsprüfung erfasst, erst seit 2010 werden wieder alle Prüfungsteilnahmen erhoben). Allerdings stieg in diesem Jahr auch die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen deutlich an. Seit dem Berichtsjahr 2011 ging die Anzahl der Prüfungsteilnahmen und auch die Zahl der Prüfungsteilnehmer/-innen kontinuierlich zurück. Im Jahr 2019 nahmen 423.480 Auszubildende des dualen Systems an Abschlussprüfungen teil.

Tabelle A5.7-1 enthält neben der Anzahl der Prüfungsteilnahmen und Prüfungsteilnehmern/-teilnehmerinnen zwei Erfolgsquoten sowie den Anteil der Wiederholungsprüfungen. Im Berichtsjahr 2019 waren 90,5% aller Prüfungsteilnahmen von Auszubildenden erfolgreich (EQ I), von allen Prüfungsteilnehmern/-teilnehmerinnen bestanden 92,8% die Prüfung (EQ II; dies waren 383.292 Absolventen bzw. Absolventinnen). Insgesamt bestanden im Jahr 2019 29.760 Prüfungsteilnehmer/-innen die Prüfung nicht. Von diesen hatte die überwiegende Mehrheit – wie auch in den Vorjahren – hierbei noch nicht den letzten Prüfungsversuch genutzt. Wer im zweiten Wiederholungstermin die Prüfung nicht bestanden hat, hat keine weitere Wiederholungsmöglichkeit; im Berichtsjahr 2019 waren dies von allen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern nur 1.926 bzw. 0,5%. Der Anteil der Wiederholungsprüfungen an allen Prüfungen schwankt seit 2008 zwischen ca. 6% und 7%, im Berichtsjahr 2019 waren von allen Prüfungsteilnahmen der Auszubildenden 6,4% Wiederholungsprüfungen. Seit 2008 schwanken die Erfolgsquoten in nur sehr geringem Maße. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Prüfungserfolg bzw. -misserfolg nur erfasst wird, wenn sich Auszubildende überhaupt zu einer Abschlussprüfung anmelden bzw. teilnehmen.

Im Folgenden werden Befunde zu den Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung des Berichtsjahres 2019 in verschiedenen Differenzierungen betrachtet. Zunächst wird ein knapper Überblick über die Teilnahme sowie den Prüfungserfolg an ersten Abschlussprüfungen und Wiederholungsprüfungen gegeben. Danach werden verschiedene Personenmerkmale (der Prüfungsteilnehmer/-innen) betrachtet und Ergebnisse differenziert nach Bundesländern, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen dargestellt.

Tabelle A5.7-1: Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung, Teilnahmen, Teilnehmer/-innen und Prüfungserfolg 2008 bis 2019, Deutschland

Prüfungserfolg/Erfolgsquoten

Auf Basis der Berufsbildungsstatistik können für die Abschlussprüfungen zwei Erfolgsquoten berechnet werden: jeweils bezogen auf das Berichtsjahr

Die Erfolgsquoten werden auf Basis der gerundeten Daten berechnet; bei kleinen Fallzahlen kann dies zu Verzerrungen führen.

EQ II fällt immer höher aus als EQ I (sofern manche Personen nicht im ersten Versuch bestehen und noch an Wiederholungsprüfungen teilnehmen). Im folgenden Text wird nur EQ II erläutert, EQ I wird jedoch ergänzend in den Tabellen ausgewiesen. Neben der Erfolgsquote wird auch der Anteil der Wiederholungsprüfungen an allen Prüfungsteilnahmen eines Berichtsjahres ausgewiesen und erläutert.

Es liegt keine Verlaufsstatistik vor (Kapitel A5.1): Der Prüfungserfolg kann nicht mit Bezug zu allen in einem bestimmten Jahr begonnenen Ausbildungsverhältnissen ausgewertet werden, sondern nur für die Prüfungsteilnehmer/-innen bzw. Prüfungsteilnahmen der jeweiligen Berichtsjahre. Personen, die an Prüfungen gar nicht teilnehmen bzw. sich nicht anmelden, sind in der Statistik nicht enthalten. Ob jemand bei Nichtbestehen einer Prüfung die Berufsausbildung noch in einem anderen Ausbildungsverhältnis erfolgreich abschließt, wird ebenfalls nicht erhoben.

Prüfungsteilnahme und Prüfungserfolg 2019 – Erst- und Wiederholungsprüfungen

Zur Abschlussprüfung werden Auszubildende zugelassen, die die reguläre bzw. vertraglich festgelegte Ausbildungszeit zurückgelegt haben („fristgemäße Zulassung“; § 43 Abs. 1 BBiG/§ 36 Abs. 1 HwO). Wird die Ausbildungszeit verlängert, um das Ausbildungsziel zu erreichen (§ 8 Abs. 2 BBiG/§ 27b Abs. 2 HwO), erfolgt auch die Zulassung zur Abschlussprüfung entsprechend später. Die Zulassung kann aber auch vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit erfolgen, wenn die Leistungen der Auszubildenden besonders gut sind („vorzeitige Zulassung“; § 45 Abs. 1 BBiG/§ 37 Abs. 1 HwO).

Von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer ersten Abschlussprüfung im Berichtsjahr 2019 wurde für 89,3% eine fristgemäße Prüfungsteilnahme gemeldet Tabelle A5.7-2. Fristgemäß bezieht sich hierbei nicht auf die in der Ausbildungsordnung genannte Ausbildungsdauer, sondern auf die im Ausbildungsvertrag festgelegte Dauer. Prüfungsteilnahme nach Verlängerung wurde für nur 1,7% der Prüfungsteilnehmer/-innen gemeldet; da nicht sicher ist, was mit dieser Merkmalsausprägung bei der Prüfungsteilnahme erfasst wird,133 werden im Folgenden ausschließlich die Anteile vorzeitiger Prüfungszulassungen betrachtet. 8,9% aller Teilnahmen an der ersten Abschlussprüfung wurden mit einer Verkürzung gemäß § 45 (1) BBiG gemeldet. Dieser Anteil variiert deutlich nach Bundesländern (z. B. Berlin: 17,8%, Hessen: 16,4%, Thüringen: 4,6% oder Sachsen: 4,5%) sowie in geringerem Maße auch nach Zuständigkeitsbereichen (öffentlicher Dienst, freie Berufe sowie Industrie und Handel: 8,4% bis ca.11,5%, Hauswirtschaft, Landwirtschaft und Handwerk: 0,6% bis 2,6%).

Tabelle A5.7-3 differenziert alle Prüfungsteilnahmen 2019 und deren Prüfungserfolg nach den verschiedenen Prüfungsversuchen. Es zeigt sich deutlich, dass die Erfolgsquote mit zunehmendem Prüfungsversuch (erste und zweite Wiederholungsprüfung) immer geringer ausfällt. Im Durchschnitt lag die Erfolgsquote (EQ IIneu) beim ersten Prüfungsversuch 2019 bei 92,2%. Für alle, die irgendwann zuvor nicht bestanden hatten und 2019 an einer ersten Wiederholungsprüfung teilnahmen, betrug die Erfolgsquote nur noch 68,1%.134 Im dritten Prüfungsversuch lag die Erfolgsquote 2019 bei nur noch 53,7%.

Der Anteil derjenigen, die bereits im ersten Prüfungsversuch erfolgreich waren, unterschied sich deutlich nach Bundesländern (Baden-Württemberg: 95,1%, Brandenburg: 86,5%) und auch nach Zuständigkeitsbereichen (öffentlicher Dienst: 94,8%, Handwerk: 87,3%).

Tabelle A5.7-2: Erste Teilnahme an Abschlussprüfungen der Auszubildenden des dualen Systems 2019 und Art der Zulassung zur Prüfung nach Bundesländern und nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland1, 2

Tabelle A5.7-3: Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung und Prüfungserfolg nach Prüfungsversuch sowie Bundesländern und Zuständigkeitsbereichen 20191

Erfolgsquoten nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

Wie unterscheidet sich der Prüfungserfolg zwischen Männern und Frauen, zwischen deutschen und ausländischen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern bzw. nach Schulabschluss?135

Tabelle A5.7-4 zeigt, dass im Berichtsjahr 2019 für Männer (92,0%) die Prüfungserfolgsquote (EQ IIneu) nur etwas geringer ausfällt als bei Frauen (94,0% der Teilnehmerinnen). Allerdings erreichen die Männer diese erst mit einem etwas höheren Anteil an Wiederholungsprüfungen (Anteil Wiederholungsprüfungen Männer: 7,2%, Frauen: 5,3%).

Deutlicher unterschieden sich die Erfolgsquoten zwischen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern mit und ohne deutschem Pass. Von allen deutschen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern bestanden 93,6% die Abschlussprüfung, von den Ausländern/Ausländerinnen waren es lediglich 83,3%. 11,9% der Prüfungsteilnahmen der ausländischen Auszubildenden waren dabei Wiederholungsprüfungen; bei deutschen Auszubildenden waren dies nur 5,9%. Die unterschiedlichen Erfolgsquoten von deutschen und ausländischen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern resultieren zum Teil aufgrund unterschiedlicher Schulabschlüsse.

Tabelle A5.7-4: Abschlussprüfungen und Prüfungserfolg (absolut und in %) in der dualen Berufsausbildung nach Personenmerkmalen (Auszubildende), Deutschland 2019

Erfolgsquoten nach allgemeinbildendem Schulabschluss

Die Erfolgsquoten unterschieden sich deutlich nach dem höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer: Bei denjenigen mit maximal einem Hauptschulabschluss lag die Erfolgsquote (EQ IIneu) 2019 bei ca. 84% bzw. ca. 85%, bei denjenigen mit Realschulabschluss (oder vergleichbarem Abschluss) fiel die Quote um knapp zehn Prozentpunkte höher aus (94,2%) und bei Studienberechtigten lag sie bei 98%. Die höheren Erfolgsquoten wurden auch bei deutlich geringerem Anteil an Wiederholungsprüfungen erreicht.

Erfolgsquoten nach Ländern, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen

Betrachtet man die Erfolgsquote (EQ IIneu) insgesamt, so variierte auch diese im Jahr 2019 im Vergleich der Bundesländer zwischen 95,3% in Baden-Württemberg und 87,0% in Brandenburg Tabelle A5.7-5. In den meisten ostdeutschen Ländern wurde trotz des höheren Anteils an Wiederholungsprüfungen eine etwas geringere Erfolgsquote erreicht.

Im Vergleich der Zuständigkeitsbereiche variiert die Erfolgsquote (EQ IIneu) zwischen 95,5% in den Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes und 89,1% im Handwerk. Auch hierbei zeigt sich, dass die höheren Erfolgsquoten bei einem geringeren Anteil an Wiederholungsprüfungen erzielt wurden.

Differenziert man nach den einzelnen dualen Ausbildungsberufen (hier werden nur Berufe mit mindestens 300 Prüfungsteilnehmern und -teilnehmerinnen im Jahr 2019 betrachtet) Tabelle A5.7-6, so schwankt die Erfolgsquote (EQ IIneu) erheblich. Sie reichte von 69,1% im Beruf Bauten- und Objektbeschichter/-in bis hin zu fast 100% bei den Medienkaufleuten für Digital und Print. Hierbei ergeben sich ähnliche Muster wie auch bei der Analyse von vorzeitigen Vertragslösungen (Kapitel A5.6); es zeigten sich also niedrige Erfolgsquoten dort, wo auch die Lösungsquoten ungünstiger ausfielen. Zu einem ausführlicheren Vergleich von Befunden zum Prüfungserfolg sowie zu vorzeitigen Vertragslösungen siehe BIBB-Datenreport 2019, Kapitel A5.7.

Tabelle A5.7-5: Abschlussprüfungen in der dualen Berufsausbildung und Prüfungserfolg 2019 nach Bundesländern und Zuständigkeitsbereichen1

Tabelle A5.7-6: Duale Ausbildungsberufe mit den niedrigsten und höchsten Erfolgsquoten (EQ IIneu) in %, Bundesgebiet 20191, 2

Externe Prüfungsteilnahmen und Zulassung aufgrund einer schulischen Berufsausbildung

Neben der Abschlussprüfung nach einer dualen Berufsausbildung mit Ausbildungsvertrag im dualen System bietet das BBiG (bzw. die HwO) weitere Möglichkeiten der Zulassung zur Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle. Zum einen kann eine Zulassung aufgrund von Berufserfahrung (oder einem anderen Nachweis über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit) erfolgen; hiermit können auch informell erworbene Kompetenzen anerkannt werden. Zum anderen können Absolventen und Absolventinnen einer schulischen Berufsausbildung, die einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf entspricht, zur Kammerprüfung zugelassen werden. Insbesondere um Jugendliche, die in Zeiten eines Ausbildungsstellenmangels auf schulische Berufsausbildungsgänge ausgewichen sind, nicht zu benachteiligen, wurde mit der Revision des BBiG im Jahr 2005 diese Zulassungsart neu geregelt.136 Beide Fälle der Zulassung zur Kammerprüfung werden im Rahmen der Berufsbildungsstatistik unter „Externenprüfungen“ bzw. „Externenzulassungen“ gefasst.

„Externenzulassungen“ bzw. „Externenprüfungen“ (inklusive Zulassung zur Abschlussprüfung aufgrund von Berufserfahrung)

Die Berufsbildungsstatistik erfasst auch in dualen Ausbildungsberufen abgelegte Abschlussprüfungen von Personen, die nicht aufgrund des Absolvierens der dualen Berufsausbildung, sondern aus anderen Gründen zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Diese sogenannten Externenprüfungen und Zulassungen aufgrund von Berufserfahrung werden nicht mit dem Auszubildendendatensatz (Satzart 1), sondern mit dem Datensatz zu den sonstigen Prüfungen (Satzart 2 der Berufsbildungsstatistik) erhoben. Hierbei werden ausschließlich Prüfungsteilnahmen gezählt.137

Der über viele Jahre verwendete Begriff „Externenprüfung“ wird im Rahmen der Berufsbildungsstatistik aufgegeben, da der Begriff „Externenzulassungen“ angemessener ist. Denn es handelt sich um die üblichen Abschlussprüfungen, lediglich die Art der Zulassung ist eine andere als bei den Auszubildenden des dualen Systems.

Die Erfassung erfolgt differenziert nach der Art der Zulassung. Es werden entsprechend der Differenzierung im BBiG unterschieden:

a) Zulassung von Absolventen und Absolventinnen eines Bildungsgangs in einer berufsbildenden Schule § 43 (2) BBiG

b) Zulassung aufgrund von Berufserfahrung § 45 BBiG (2)und (3)

Achtung: Hier weicht die Begriffsverwendung im Rahmen der Berufsbildungsstatistik von der ansonsten üblichen Begriffsverwendung ab! Üblicherweise werden nur die Zulassungen aufgrund von Berufserfahrung als Externenprüfungen/Externenzulassungen bezeichnet. Im Rahmen der Berufsbildungsstatistik werden die beiden Fälle (a und b) jedoch nicht begrifflich unterschieden, sondern unter der Bezeichnung „Externenzulassungen“ (früher auch „Externenprüfungen“) gefasst. Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen für beide Zulassungsarten der Begriff „Externenzulassungen“ verwendet.

Tabelle A5.7-7 weist die Teilnahmen an Externenzulassungen zu Abschlussprüfungen im dualen System im Berichtsjahr 2019 insgesamt sowie differenziert nach Zuständigkeitsbereichen aus. Wie in den Vorjahren war die Anzahl der Teilnahmen an Externenzulassungen (einschließlich Wiederholungsprüfungen) auch im Berichtsjahr 2019 rückläufig.138 Mit 23.730 durchgeführten Externenzulassungen unterschritt die Zahl der Teilnahmen das Vorjahresniveau um 1.905 Fälle bzw. -7,4%. Der Rückgang fiel bei den Zulassungen aufgrund von Berufserfahrung stärker aus als bei den Zulassungen aufgrund einer schulischen Berufsausbildung. Zur langfristigen Entwicklung siehe BIBB-Datenreport 2020, Kapitel A5.7.

Da die Erfolgsquoten derjenigen mit Externenzulassungen gestiegen sind, ging die Zahl der Absolventen/Absolventinnen von Externenzulassungen in geringem Maße zurück. Der Rückgang der Absolventen/Absolventinnen im Vergleich zum Vorjahr betraf ausschließlich die Zulassungen aufgrund von Berufserfahrung (insgesamt: -825 bzw. -4,7%).

Der Anteil der Externenzulassungen an allen im Jahr 2019 erfolgten Abschlussprüfungen in den dualen Ausbildungsberufen139 betrug 5,3%. Zwischen den einzelnen Zuständigkeitsbereichen variierten die Anteilswerte der Externenzulassungen allerdings erheblich. Mit Abstand die größte Bedeutung für den Erwerb eines Berufsabschlusses kommt den Externenzulassungen im Bereich Hauswirtschaft zu. Hier belief sich der Anteil der Teilnahmen externer Prüfungskandidaten und -kandidatinnen an allen durchgeführten Abschlussprüfungen im Berichtsjahr 2019 auf 47,2%. Dagegen fielen die Externenzulassungen im Bereich des Handwerks und der freien Berufe mit 1,3% bzw. 1,1% sehr niedrig aus. Zwischen diesen beiden Extremen lagen die übrigen Bereiche mit Anteilen von 4,3% in den Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes, 6,7% im Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel und 9,1% in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft.

Tabelle A5.7-7 verdeutlicht, dass die beiden Formen der Externenzulassungen zur Abschlussprüfung eine unterschiedliche Rolle spielen. Ähnlich wie in den Vorjahren erfolgte bei der überwiegenden Mehrheit der externen Prüfungsfälle (83,4%) die Zulassung aufgrund der gesetzlich geforderten Mindestdauer einschlägiger berufspraktischer Erfahrung, in den übrigen Fällen (16,6%) absolvierten die Prüfungskandidaten und -kandidatinnen einen einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellten schulischen Bildungsgang. In den einzelnen Zuständigkeitsbereichen kommt den beiden Zulassungsformen allerdings unterschiedliche Bedeutung zu. In den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft, von Industrie und Handel sowie des öffentlichen Dienstes dominierte die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung deutlich. In den Ausbildungsberufen der Hauswirtschaft, der freien Berufe und des Handwerks überwiegen auch die Externenzulassungen aufgrund von Berufserfahrungen, allerdings in weniger starkem Maße.

20.154 extern zugelassene Prüfungsteilnehmer/-innen haben im Jahr 2019 die Prüfung bestanden und somit auf diesem Wege einen qualifizierten Berufsabschluss erworben. Die Erfolgsquote (EQ I: Anteil bestandener Prüfungen an allen durchgeführten Prüfungen)140 fiel mit 84,9% etwas höher als im Vorjahr (81,8%) aus. Die höchsten Erfolgsquoten zeigten sich 2019 erneut in den Berufen der Landwirtschaft (95,0%) und der Hauswirtschaft (91,7%). Auch im Handwerk fiel die Erfolgsquote mit 85,7% leicht überdurchschnittlich aus. In den Ausbildungsberufen des Bereichs Industrie und Handel (83,9%) lag die Erfolgsquote geringfügig unter dem Durchschnitt, deutlich unterdurchschnittlich fiel die Erfolgsquote bei den freien Berufen (75,7%) aus.

(Alexandra Uhly)

Tabelle A5.7-7: Externenzulassungen zu Abschlussprüfungen (Prüfungsteilnahmen) und Prüfungserfolg nach Zuständigkeitsbereichen, Deutschland 20191

  • 132

    Für die längerfristige Entwicklung siehe BIBB-Datenreport 2019 (Kapitel A5.7), BIBB-Datenreport 2015 (Kapitel A4.8) und BIBB-Datenreport 2009 (Kapitel A5.5).

  • 133

    Da sich „fristgemäß“ auf die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungsdauer bezieht und nicht auf die nach Ausbildungsordnung vorgesehene Dauer, ist unklar, warum bei der Variablen „Prüfungszulassung“ (bzgl. des ersten Prüfungsversuchs) die Ausprägung „nach Verlängerung“ enthalten ist. Möglicherweise wurden hierunter fristgemäße Teilnahmen bei verlängerten Ausbildungsverträgen gemeldet. Es kann allerdings auch nicht ausgeschlossen werden, dass teilweise fälschlicherweise die Zulassungsart nicht mit Bezug zu den Erstprüfungen, sondern hinsichtlich der im Berichtsjahr erfolgten Wiederholungsprüfungen gemeldet wurde. Diese Ausprägung wird vermutlich ab dem Berichtsjahr 2021 (mit der Einführung weiterer Neuerungen durch das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz) nicht mehr verwendet.

  • 134

    Zum Prüfungserfolg bei der ersten Wiederholungsprüfung differenziert nach Schulabschluss, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen siehe Ebbinghaus 2014.

  • 135

    Eine Differenzierung der Erfolgsquoten nach Personenmerkmalen und zusätzlich nach Zuständigkeitsbereichen findet sich im Datenreport 2019, Kapitel A5.7.

  • 136

    Zur Neuregelung der Zulassung zur Kammerprüfung aufgrund einer Berufsausbildung im Kontext eines Ausbildungsplatzmangels siehe Lehmpfuhl/Müller-Tamke 2012 und Bundesministerium für Bildung und Forschung 2016.

  • 137

    Zur Teilnahme an Vorbereitungskursen siehe Schreiber/Gutschow 2013.

  • 138

    Vgl. hierzu BIBB-Datenreport 2019, Kapitel A5.7 sowie Vorjahre.

  • 139

    Abschlussprüfungen der Auszubildenden und Externenzulassungen (inklusive Prüfungszulassung aufgrund einer schulischen Berufsausbildung).

  • 140

    Für die Externenzulassungen (inklusive Prüfungszulassung aufgrund einer schulischen Berufsausbildung) kann keine Erfolgsquote bezogen auf alle Prüfungsteilnehmer/-innen (EQ II) berechnet werden.