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Weiterbildung an Fachschulen ist eine auf dem Niveau eines Bachelors landesrechtlich geregelte Qualifizierung. Den rechtlichen Rahmen bilden die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (vgl. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i. d. F. vom 10.09.2020) sowie die entsprechenden Schulgesetze der einzelnen Bundesländer. Die Rahmenvereinbarung erfasst „Fachschulen mit mindestens 2.400 Unterrichtsstunden in den Fachbereichen Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik und Wirtschaft“ sowie „Fachschulen mit mindestens 2.400 Unterrichtsstunden und 1.200 Stunden Praxis in den Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik des Fachbereichs Sozialwesen“ und „Fachschulen mit mindestens 1.800 Unterrichtsstunden in der Fachrichtung Heilpädagogik des Fachbereichs Sozialwesen“ (Kultusministerkonferenz 2020a, S. 3). Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Die Länder erkennen die Abschlusszeugnisse gegenseitig an (vgl. ebd., S. 9).

Der Bereich der beruflichen Weiterbildung an Fachschulen wird nachfolgend auf Grundlage der Daten des Statistischen Bundesamtes, differenziert für das Schuljahr 2019/2020 sowie hinsichtlich der Absolventen/Absolventinnen und Abgänger/-innen für das Abgangsjahr 2019 dargestellt. Darüber hinaus wird abschließend der Fachbereich Technik exemplarisch dargestellt.

Datenbasis zu Fachschulen

Die Daten sind der Fachserie 11 Reihe 2 des Statistischen Bundesamtes entnommen. Zu beachten ist, dass die Daten zu Schülern/Schülerinnen und Absolventen/Absolventinnen z. T. auch den Fachschulanteil einzelner Ausbildungen beinhalten (z. B. Altenpflegehelfer/-innen und Altenpfleger/-innen, Heilerziehungspflegehelfer/-innen). Daten zu Fachakademien, die es nur in Bayern gibt, sind in den Daten nicht berücksichtigt. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass ab 2017 geänderte Zuordnungen in bestimmten Berufshauptgruppen erfolgten.

Fachschulen, Klassen und Schüler/-innen nach Bundesländern 2019/2020

Im Schuljahr 2019/2020 gab es in Deutschland 1.486 Fachschulen, 9.137 Klassen und 178.139 Schüler und Schülerinnen. Der Frauenanteil lag bei 55,7% (im Vorjahr 55,2%). Mit rund 48.000 Schüler/-innen wird weiterhin mehr als jede/-r vierte Fachschüler/-in (27,0%) in Nordrhein-Westfalen weitergebildet. In Baden-Württemberg liegt der Anteil bei 10,7%, in Bayern bei 8,2%. Die niedrigsten prozentualen Anteile an Fachschüler/-innen weisen wie in den Vorjahren die Bundesländer Bremen (0,5%), Mecklenburg-Vorpommern (1,2%) und das Saarland (1,6%) auf. Bundesweit sind die Frauen mit einem Anteil von 55,7% überrepräsentiert. In den meisten Bundesländern liegt der Anteil sogar weit höher, ausgenommen sind Baden-Württemberg mit einem Frauenanteil von 36,4% und Bayern mit 32,2% Tabelle C2.2.1-1.

Betrachtet man die Entwicklung der Schülerzahlen innerhalb der letzten zehn Jahre, so zeigt sich seit dem Schuljahr 2014/2015 ein kontinuierlicher Rückgang. Im Schuljahr 2019/2020 liegt der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr bei 0,9% (im Vergleich zum Schuljahr 2014/2015 bei 7,9%). Betrachtet man den Rückgang der Schülerzahlen geschlechtsspezifisch, so zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr mit 1.665 Schülern der Rückgang primär bei den Männern (-2,1%). Die Zahl der Fachschülerinnen ist um 33 gesunken (0,03%) Schaubild C2.2.1-1.

Tabelle C2.2.1-1: Fachschulen 2019/2020: Schulen, Klassen und Schüler/-innen nach Ländern

Schaubild C2.2.1-1: Entwicklung der Zahl der Schüler/-innen an Fachschulen 2009/2010 bis 2019/2020

Absolventinnen und Absolventen 2019

Im Schuljahr 2019 beendeten insgesamt 60.471 Absolventinnen und Absolventen einen Bildungsgang an einer Fachschule. Das entspricht einem Minus von 3,7% im Vergleich zum Vorjahr. Mit 47.706 Absolventinnen und Absolventen hatten rund 80% ihren Bildungsgang in einem der fünf am stärksten besetzten Berufshauptgruppen beendet. Am stärksten besetzt ist weiterhin die Berufshauptgruppe „Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie“ mit 31.587 Absolventinnen und Absolventen (- 0,1% im Vergleich zum Vorjahr), gefolgt von „Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufen“ mit 7.530 (-8,4%) und „Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe“ mit 4.587 Absolventinnen und Absolventen (-7,2%) sowie die nicht medizinischen Gesundheitsberufe mit 1.524 Absolventinnen und Absolventen (-7,6%). Vier der fünf stärksten Berufshauptgruppen verzeichnen rückläufige Absolventenzahlen, ausgenommen die Land-, Tier- und Forstwirtschaftsberufe. Hier zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 4,0% Schaubild C2.2.1-2.

Im Abgangsjahrgang 2019 lag der Anteil der Absolventinnen bei 66,6% (im Vorjahr 51,7%). Differenziert nach Berufshauptgruppen war der Frauenanteil in „Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie“ mit rund 80% am höchsten. Mit nur 2,7% (im Vorjahr 3,2%) blieb der Frauenanteil im Bereich der „Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe“ wie auch im Vorjahr am niedrigsten Tabelle C2.2.1-2.

Schaubild C2.2.1-2: Absolventen/Absolventinnen an Fachschulen 2017 bis 2019 in den fünf stärksten Berufshauptgruppen

Tabelle C2.2.1-2: Absolventen/Absolventinnen an Fachschulen nach Berufshauptgruppe, rechtlichem Status der Schule und Geschlecht 2019 (Auswahl: die fünf stärksten Berufshauptgruppen)

Exemplarisch wird der Fachbereich Technik mit seinen zentralen Aspekten skizziert: Mit dem Abschlusszeugnis ist die Berechtigung verbunden, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Techniker“ und „Staatlich geprüfte Technikerin“ zu führen. Die Länder können vorsehen, dass die Berufsbezeichnung durch den Klammerzusatz „Bachelor Professional“ mit Angabe des Fachbereichs (z. B. Bachelor Professional in Technik) ergänzt wird (vgl. Kultusministerkonferenz 2020a, S. 7). Zu den besonderen Regelungen im Fachbereich Technik gehören u. a. Angaben zu Ausbildungsziel, Zugangsvoraussetzungen und Stundentafel. Diese sind in Teil II der Rahmenvereinbarung definiert, so auch für die Technikerweiterbildung:

Ausbildungsziel: „Ziel der Ausbildung im Fachbereich Technik ist es, Fachkräfte mit einschlägiger Berufsausbildung und Berufserfahrung für die Lösung technisch-naturwissenschaftlicher Problemstellungen, für Führungsaufgaben im betrieblichen Management auf der mittleren Führungsebene sowie für die unternehmerische Selbstständigkeit zu qualifizieren. Die Ausbildung orientiert sich an den Erfordernissen der beruflichen Praxis und befähigt die Absolventen und Absolventinnen, den technologischen Wandel zu bewältigen und die sich daraus ergebenden Entwicklungen der Wirtschaft mitzugestalten“ (Kultusministerkonferenz 2020a, S. 16).

Aufnahmevoraussetzungen: Die Aufnahme in die Fachschule für Technik erfordert mindestens den Abschluss in einem nach BBiG/HwO oder den Bestimmungen der Länder anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf sowie eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und den Abschluss der Berufsschule.317 Die entsprechende Berufstätigkeit kann auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden, jedoch verlängert sich dann die Fachschulausbildung in Vollzeitausbildung entsprechend. Die Länder können festlegen, welche Zugangsberufe für die jeweiligen Fachrichtungen, gegebenenfalls auch die jeweiligen Schwerpunkte, einschlägig sind (vgl. Kultusministerkonferenz 2020a, S. 16f.).

Die Rahmenstundentafel Tabelle C2.2.1-3 sieht insgesamt 2.400 Unterrichtsstunden vor, die sich in einen fachrichtungsübergreifenden und einen fachrichtungsbezogenen Lernbereich aufteilen.

Tabelle C2.2.1-4 spiegelt das breite Spektrum der möglichen Fachrichtungen im Fachbereich Technik wider:

Eine aktuelle Übersicht über Berufsabschlüsse an Fachschulen mit bundeslandspezifischen Angaben zu Fachrichtungen, Schwerpunkten, Eingangsvoraussetzungen und Ausbildungsdauer für die einzelnen Bildungsgänge ist der „Dokumentation der Kultusministerkonferenz über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Fachschulen (Beschluss des Unterausschusses für Berufliche Bildung vom 25.06.2020)“ (vgl. Kultusministerkonferenz 2020b) zu entnehmen.

(Maria Zöller)

Tabelle C2.2.1-3: Rahmenstundentafel für die Fachschule für Technik

Tabelle C2.2.1-4: Auflistung der Fachrichtungen im Fachbereich Technik

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    Oder den Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren. Hierauf kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.